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Zusammenfassung: Thema EU

7.11.2021

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Themen:
SoWi-Klausur
Europäische Union - 05.11.
Motive des Europäischen Einigungsprozesses
Entstehung und Erweiterung der EU
Kopenhagener Kr
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Motive des Europäischen Einigungsprozesses
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Europäische Union - 05.11.
Motive des Europäischen Einigungsprozesses
Entstehung und Erweiterung der EU
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Themen: SoWi-Klausur Europäische Union - 05.11. Motive des Europäischen Einigungsprozesses Entstehung und Erweiterung der EU Kopenhagener Kriterien Zuständigkeitsbereiche der EU Motive des Europäischen Einigungsprozesses Die Motive geben Aufschluss über die Triebkräfte und über die Zielrichtung Europas. Die Bedeutung dieser Motive war im Zeitverlauf unterschiedlich groß und variiert auch von Land zu Land. Friedenssicherung (Hauptmotiv) Zugehörigkeit zu einer Wertegemeinschaft Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstands Mehr Einfluss in der Außen- und Sicherheitspolitik Die Aussicht auf größeren Erfolg bei der Lösung grenzüberschreitender Probleme Der Wunsch nach guter Nachbarschaft im zusammenwachsenden Europa Entstehung und Erweiterung der EU 1951: Sechs westeuropäische Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) gründen in Paris die EGKS. Ziel ist es, eine vertiefte Gemeinschaft zwischen lange durch blutige Auseinandersetzungen entzweite Völker aufzubauen. 1957: Die sechs EGKS-Staaten gründen in Rom die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) mit gemeinsamer Zollunion und Agrarpolitik und die EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft). Ziel ist ein gemeinsamer Binnenmarkt: freier Arbeits-, Wohn-, Kapital-, und Dienstleistungsverkehr 1965: Fusion der drei Gemeinschaften (EGKS, EWG und EURATOM) zur EG (Europäischen Gemeinschaft. 1971: Beschluss des Ministerrats zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion 1973: Norderweiterung (Großbritannien, Irland, Dänemark treten bei, Norwegen lehnt den Beitritt per Volksabstimmung ab) 1981/1986: Zwei Süderweiterungen; Griechenland (1981) sowie Portugal und Spanien (1986) treten der EG bei. 1986: Die Gründungsverträge werden zur Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) fusioniert, 1992 soll der Binnenmarkt vollendet sein. 1989/1990: Der Ostblock zerfällt, viele mittel-osteuropäische Staaten wollen der Gemeinschaft beitreten. 1992: Gründung der...

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Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht, Beginn der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. 1995: Abkommen von Schengen (gemeinsame Binnengrenzen); Finnland, Schweden und Österreich treten der EU bei. 1999: Ab 01.01. Euro als einheitliche Währung 2000: Der Vertrag von Nizza regelt die institutionelle Neuordnung der EU nach der Osterweiterung, proklamiert eine Grundrechts-Charta und initiiert einen Europäischen Konvent zur Ausarbeitung einer EU-Verfassung. 2002: Einführung des neuen EU-Bargelds 2004: Osterweiterung der EU um Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (EU 25) 2007: Beitritt von Rumänien und Bulgarien (EU 27) 2009: Inkrafttreten des Reformvertrages von Lissabon 2013: Beitritt Kroatiens (EU 28) 2020: Das Vereinigte Königreich plant aus der EU auszutreten Kopenhagener Kriterien Für einen Beitritt zur Europäischen Union haben die Staats- und Regierungschefs der EU 1993 bei ihrem Treffen in Kopenhagen Voraussetzungen formuliert. Diese so genannten ,,Kopenhagener Kriterien" müssen alle Staaten erfüllen, die der EU beitreten wollen. Politisches Kriterium Institutionelle Stabilität Demokratische und rechtsstaatliche Ordnung Wahrung der Menschenrechte Achtung und Schutz von Minderheiten Wirtschaftliches Kriterium Funktionsfähige Marktwirtschaft Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten Acquis-Kriterium Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsende Verpflichtung und Ziele zu eigen zu machen Übernahme des gemeinschaftlichen Rechtssystems Gemeinschaftlicher Besitzstand (Acquis communautaire) EU gemeinschaftliches Kriterium Anerkennung des Binnenmarktes Zuständigkeitsbereiche der EU In der Europäischen Union und bei den Mitgliedstaaten unterscheidet man drei Arten von Zuständigkeiten: Solche, die völlig in der Kompetenz der EU liegen, solche, die den ausschließlichen Wirkungsbereich der Mitgliedstaaten darstellen, und Zuständigkeiten, die EU und Mitgliedstaaten sich teilen. Grundsätzlich gilt in der Europäischen Union, dass die Institutionen der EU, also die Europäische Kommission, der Rat oder auch das Europäische Parlament, sich nicht selbst Zuständigkeiten zuschreiben können. Die EU kann nur die Aufgaben übernehmen, die ihr von den Mitgliedstaaten zugeteilt werden. Man spricht hier von Kompetenz-Kompetenz, also der Kompetenz zu entscheiden, bei wem die Kompetenz liegt. Zudem gilt in der Europäischen Union der Grundsatz der Subsidiarität. Das bedeutet, dass der EU eine Kompetenz nur übertragen werden kann, wenn ersichtlich ist, dass das Problem auf europäischer Ebene besser zu lösen ist als auf nationaler (oder regionaler). Der Lissabonner Vertrag verstärkt den Subsidiaritätsgedanken noch und gibt den nationalen Parlamenten ein vorfristiges pruchs- falls sie die Kompetenzordnung zu ihren Lasten verletzt sehen. Ausschließliche Zuständigkeiten der EU Außenhandelspolitik Zollunion Wettbewerbsrecht Währungspolitik Gemischte Zuständigkeiten EU und Mitgliedsstaaten Forschung und Entwicklung Verbraucherschutz Energiepolitik Landwirtschaft und Fischerei Verkehr Umweltpolitik Sozialpolitik Sicherheits- und Verteidigungspolitik Unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung Sport Zivilschutz Bildung Jugend Kultur Dublin-Verordnung Die Dublin-III-Verordnung ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013; in Kraft getreten ist sie am 01. Januar 2014. Der Kern der Verordnung besagt Folgendes: Stellt eine geflüchtete Person innerhalb der EU einen Asylantrag, so überprüft der jeweilige Staat, ob er für die Durchführung des Asylantrags verantwortlich ist. Grundlage dafür ist die Bestimmung, dass derjenige Mitgliedsstaat, in dem eine geflüchtete Person erstmals europäisches Territorium betritt, das Asylverfahren durchführen muss. Sofern ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist, wird an diesen ein Übernahmeersuchen gestellt. Hält der ersuchte Mitgliedsstaat dies für begründet, stimmt er innerhalb der Antwortfrist zu. Wird die Überstellung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Zustimmung bzw. im Falle einer Klage nach der Entscheidung hierüber durchgeführt, geht die zuständigkeit auf den ersuchenden Mitgliedsstaat über. Vertrag von Lissabon Der Vertrag von Lissabon tritt 2009 als neuer Grundlagenvertrag der EU in Kraft. Übernimmt in weiten Teilen die Bestimmungen des ursprünglichen Europäischen Verfassungsvertrages von 2004 zentrales Anliegen: verbesserte Handlungsfähigkeit der EU + Stärkung ihrer demokratischen Legitimation Einbeziehung der Charta der Grundrechte in neuen Vertragstext- Einführung eines europäischen Bürgerbegehrens Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments