Die Beitrittskriterien der Europäischen Union: Konvergenz- und Kopenhagener Kriterien
Die Europäische Union hat strenge Aufnahmekriterien entwickelt, die jedes Beitrittsland erfüllen muss. Diese Kriterien teilen sich in zwei Hauptkategorien: die Konvergenzkriterien für die Eurozone und die Kopenhagener Kriterien für die EU-Mitgliedschaft.
Definition: Die Konvergenzkriterien sind wirtschaftliche und finanzielle Bedingungen, die ein Land erfüllen muss, um den Euro als Währung einführen zu können.
Die Konvergenzkriterien umfassen vier zentrale Bereiche: Erstens muss die Haushaltsdisziplin gewährleistet sein, wobei das jährliche öffentliche Defizit maximal 3% und der Schuldenstand höchstens 60% des Bruttoinlandsprodukts betragen darf. Zweitens wird Preisstabilität gefordert - die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der der drei preisstabilsten EU-Länder liegen. Drittens muss eine Wechselkursstabilität nachgewiesen werden, indem das Beitrittsland mindestens zwei Jahre am Wechselkursmechanismus 2 teilnimmt. Viertens dürfen die langfristigen Nominalzinsen maximal 2 Prozentpunkte über denen der drei preisstabilsten EU-Länder liegen.
Highlight: Die Kopenhagener Kriterien bilden das Fundament für jeden EU-Beitritt und umfassen politische, wirtschaftliche und rechtliche Anforderungen.
Die Kopenhagener Kriterien setzen drei fundamentale Standards: Eine stabile Demokratie mit Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte, eine funktionsfähige Marktwirtschaft mit wettbewerbsfähigen Unternehmen sowie die vollständige Übernahme des EU-Rechts. Diese Kriterien sichern, dass neue Mitgliedsstaaten die Grundwerte der EU teilen und zu ihrer Weiterentwicklung beitragen können.