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der Sozialstaat

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 ●DER SOZIALSTAAT
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat... (Art. 20
GG)
Begriff:
99
• Sozialstaatsprinzip: Staat sorgt

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-Prinzip der sozialen Sicherung -Instrumente zur Absicherung zentraler Lebensrisiken -aktuelle Herausforderung für den Sozialstaat -Übersicht zu den Sozialversicherungen -die deutsche Rentenversicherung

 

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●DER SOZIALSTAAT Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat... (Art. 20 GG) Begriff: 99 • Sozialstaatsprinzip: Staat sorgt für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit • Gestaltung durch Sozialpolitik prinzipien der sozialen sicherung • soziale Sicherung: Die soziale Sicherung durch den Sozialstaat meint Lebensstandardisierung und Armutsverhinderung durch die Gewährleistung des materiellen Existenz- minimums. • Versicherungsprinzip (Sozialversicherung) • Versorgungsprinzip (Grundsatz zur Zahlung staatlicher Leistungen) • Fürsorgeprinzip (Hilfe bei Notlagen und Bedürftigkeit) • Krankenversicherung Unfallversicherung • Rentenversicherung • Pflegeversicherung • Arbeitslosenversicherung Name instrumente zu absicherung zentraler lebensrisiken • Demografischer Wandel • Digitalisierung und Strukturwandel • Globalisierung Risiko aktuelle herausforderungen für den sozialstaat übersicht zu den sozialversicherungen der Kranken- Versicherung versichertes 66 Arbeitslosen- versicherung versicherung Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit Alter Leistungsausfall Rentenversicherung Finanzierung Arbeitgeber Arbeitnehmer Leistungen der Behandlungen, Versicherung Arzneimittel, Krankengeld Anspruchs- berechtigte zahlen paritätisch und Beiträge zahlen paritätische Bei- Arbeitnehmer / träge von Brutto- einkommen geber, paritätisch staatl. Zuschüsse aus Steuergeldern II Rente (Alters-, Witwen-, Waisen-) Kinder, Ehepartner, Studenten Alg I und Alg (Hartz IV) Beitragszahler Alg 1: 12 Monate (Arbeitnehmer) +Berufsunfähigkeit Arbeitnehmer, die aufgrund des Alters mehr Alg II: Lebensun- nicht terhalt nicht selbst stemmen arbeiten können DIE DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG der generationenvertrag Finanzierung durch Umlageverfahren: + • die aktuelle erwerbstätige Generation zahlt aktuelle Renten • geschieht im Vertrauen auf Einhaltung des Generationenvertrags durch nachfolgende Generation • keine Kapitalbildung „Es wird immer nur der Kuchen gegessen, der jetzt gebacken wird.“ Alternative: Kapitaldeckungsverfahren (individuelles Ansparen durch Beiträge, um später Auszahlungen zu erhalten)

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Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat... (Art. 20
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• Sozialstaatsprinzip: Staat sorgt

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-Prinzip der sozialen Sicherung -Instrumente zur Absicherung zentraler Lebensrisiken -aktuelle Herausforderung für den Sozialstaat -Übersicht zu den Sozialversicherungen -die deutsche Rentenversicherung

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