Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht Deutschlands und wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes.
Die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts ist genau festgelegt: Es besteht aus zwei Senaten mit je acht Bundesverfassungsrichtern. Die Wahl der Richter erfolgt zu gleichen Teilen durch Bundestag und Bundesrat für eine Amtszeit von zwölf Jahren. Der Bundesverfassungsgerichtspräsident wird abwechselnd aus einem der beiden Senate gewählt und repräsentiert das Gericht nach außen. Die Mitglieder müssen mindestens 40 Jahre alt sein und über besondere juristische Qualifikationen verfügen.
Das Bundesverfassungsgericht ist eines der wichtigsten Verfassungsorgane neben Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung. Seine Hauptaufgabe ist die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Wenn Gesetze gegen das Grundgesetz verstoßen, können sie vom Gericht "gekippt" werden. Die Verfassungsorgane haben unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen, die in einer klaren Tabelle oder einem Schaubild dargestellt werden können. Der Bundestag ist für die Gesetzgebung zuständig, der Bundesrat vertritt die Länder, der Bundespräsident repräsentiert den Staat, die Bundesregierung führt die Regierungsgeschäfte und das Bundesverfassungsgericht wacht über die Verfassung. Diese Staatsorgane bilden zusammen das politische System Deutschlands und gewährleisten durch ihre gegenseitige Kontrolle eine stabile demokratische Ordnung. Für Schüler und Studenten gibt es spezielle Arbeitsblätter und Materialien, die die Funktionen und das Zusammenspiel der Verfassungsorgane einfach erklären.