Messung der Arbeitslosigkeit
Dieses Kapitel definiert wichtige Begriffe zur Messung der Arbeitslosigkeit und erklärt die Berechnung der Arbeitslosenquote.
Zunächst werden die Begriffe Erwerbsfähige, Erwerbspersonen und Erwerbstätige erläutert. Erwerbsfähige sind alle Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die arbeiten können. Erwerbspersonen umfassen alle Beschäftigten und Arbeitslosen. Dazu zählen Selbstständige, Arbeitnehmer, Freiberufler und Arbeitslose auf Jobsuche. Nicht dazu gehören Kinder, Schüler, Studenten und Rentner.
Definition: Die Erwerbsquote ist der Anteil der Erwerbspersonen im Verhältnis zu den Erwerbsfähigen und liegt in Deutschland bei ca. 50%.
Als arbeitslos gilt, wer vorübergehend nicht beschäftigt ist, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden sucht und der Arbeitsagentur für Vermittlung zur Verfügung steht.
Die Arbeitslosenquote wird auf zwei Arten berechnet:
- Anzahl der Arbeitslosen / (alle zivilen Erwerbstätigen + Arbeitslose) * 100
- Anzahl der Arbeitslosen / (abhängige zivile Erwerbstätige + Arbeitslose) * 100
Beispiel: Die Arbeitslosenquote in Deutschland lag 2018 bei 5,2%, 2019 bei 5,0% und stieg 2020 auf 5,9%.
Das Handout zeigt auch die Arbeitslosenquoten der Bundesländer für 2018, wobei Bayern und Baden-Württemberg die niedrigsten und Bremen und Berlin die höchsten Quoten aufwiesen.
Abschließend wird das Konzept der "Stillen Reserve" erläutert, das Personen umfasst, die nicht als arbeitslos registriert sind, aber unter bestimmten Bedingungen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnten.