Firmenarten und Firmengrundsätze
Dieser Abschnitt behandelt die Definition Firma HGB, verschiedene Firmenarten und die grundlegenden Prinzipien für Firmennamen in Deutschland.
Definition der Firma
Gemäß §17 HGB ist die Firma der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Unter diesem Namen kann der Kaufmann rechtlich handeln.
Definition: Die Firma ist laut §17 HGB der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt, Ansprüche geltend macht, Verpflichtungen eingeht und vor Gericht auftreten kann.
Firmenarten
Es gibt vier Hauptarten von Firmennamen:
- Personenfirma: Beinhaltet den Namen der Geschäftsperson z.B.BergerAG
- Sachfirma: Beschreibt den Unternehmensgegenstand z.B.BMWAG
- Mischfirma: Kombiniert Gegenstand und Personenname z.B.TchiboGmbH
- Fantasiefirma: Verwendet einen frei erfundenen Namen z.B.RedBullGmbH
Example: Firmenarten Beispiele umfassen Berger AG Personenfirma, BMW AG Sachfirma, Tchibo GmbH Mischfirma und Red Bull GmbH Fantasiefirma.
Rechtsformzusätze
Verschiedene Unternehmensformen erfordern spezifische Rechtsformzusätze:
- Einzelkaufmann/Einzelunternehmen: e.k. neutral, e.k.f.r weiblich, e.k.f.m. ma¨nnlich
- GmbH: GmbH
- AG: AG
- KG: KG
- OHG: OHG
Highlight: Der Rechtsformzusatz Firma ist gesetzlich vorgeschrieben und gibt Auskunft über die Unternehmensform.
Firmengrundsätze
Die 5 Firmengrundsätze HGB sind:
- Firmenwahrheit & Firmenklarheit §18B: Der Name muss der tatsächlichen Geschäftstätigkeit entsprechen.
- Firmenöffentlichkeit §37A: Die Firma muss im Handelsregister eingetragen sein.
- Rechtsformzusatz §19: Der korrekte Rechtsformzusatz muss verwendet werden.
- Firmenbeständigkeit §21−24: Die Firma muss für Kunden auch bei Inhaberwechsel erkennbar bleiben.
- Firmenausschließlichkeit §18a+§30: Eine Firma darf nur einmal im Ortskreis existieren, manche sind sogar landesweit geschützt.
Vocabulary: Firmeneinheit Definition bezieht sich auf den Grundsatz, dass ein Kaufmann nur eine Firma führen darf.
Unterschiede zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten
Kaufmann Nichtkaufmann Unterschied:
- Kaufleute: Eintragung ins Handelsregister, Verwendung einer Firmenbezeichnung, Pflicht zur doppelten Buchführung.
- Nichtkaufleute: Keine Eintragung ins Handelsregister, keine Firmenbezeichnung, nur Einnahmen- und Ausgabenrechnung erforderlich.
Example: Nichtkaufleute Beispiele sind oft Kleingewerbetreibende oder Freiberufler, die nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind.
Diese Informationen bieten einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte des Firmenrechts nach dem HGB und zeigen die Bedeutung der korrekten Firmenführung für Unternehmen in Deutschland auf.