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3.3.2021
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Firmenarten und Firmengrundsätze 10. Den Begriff „Firma" definieren Die Firma ist laut §17 HGB der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt. Unter der Firma hat der Kaufmann Ansprüche, geht Verpflichtungen ein, kann klagen & verklagt werden. 11. Firmenarten unterscheiden, indem sie kurz erklären und Firmen der entsprechenden Firmenart begründet zuordnen Personenfirma: Name der Geschäfts Person (Berger AG) Sachfirma: Gegenstand des Unternehmens (BMW AG) Mischfirma: Gegenstand + Name der Geschäftsperson (Tchibo GmbH) Fantasiefirma: frei erfundener Name (Red Bull GmbH) 12. Beschreiben, welche Rechtsformzusätze die Firma bei welchen Unternehmensformen enthalten muss und entsprechend in Fällen anwenden Einzelkaufmann/Einzelunternehmen: e.k. = neutral e.k.f.r = weiblich e.k.f.m. = männlich GmbH: GmbH AG: AG KG: KG OHG: OHG 13. Die Firmengrundsätze (wie z.B. Firmenwahrheit usw.) beschreiben und anhand von Fällen entsprechend anwenden Firmenwahrheit & Firmenklarheit §18B → Name muss der Herstellung entsprechen Firmenöffentlichkeit §37A→ muss eingetragen sein Rechtsformzusatz §19 → Muss der richtigen Zusatz haben Firmenbeständigkeit §21-24 die Firma muss für die Kunden wieder zuerkennen sein auch bei Inhaber Wechsel Firmenausschließlichkeit §18a +§30→→ Firma darf es nur 1-mal im ortskreis geben, manche sind auch Landesweit geschützt 14. Kaufleute nach HGB und Nichtkaufleute hinsichtlich mindestens dreier Aspekte unterscheiden. (Hinweis: Rechte und Pflichten Kaufleute: Eintragung in HR, Firmenbezeichnung Firma-Name, doppelte Buchführung Nichtkaufleute: keine Eintragung ins Handelsregister, keine Firmenbezeichnung, nur Einnahmen- & Ausgabenrechnung aufstellen
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