Der Weg der Gesetzgebung in Deutschland ist ein komplexer aber klar strukturierter Prozess, der mehrere Instanzen durchläuft.
Die Gesetzgebung Deutschland beginnt mit dem Initiativrecht, das drei wichtigen Institutionen zusteht: Der Bundesregierung, dem Bundesrat und dem Bundestag. Die Bundesregierung ist dabei der aktivste Gesetzgeber und bringt die meisten Gesetzentwürfe ein. Ein Gesetzgebungsverfahren durchläuft dann mehrere Lesungen im Bundestag, wobei die erste Lesung der grundsätzlichen Aussprache dient. In den Ausschüssen wird der Entwurf detailliert beraten und möglicherweise verändert. Bei der zweiten und dritten Lesung wird schließlich über das Gesetz abgestimmt.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Zustimmungsgesetz und Einspruchsgesetz. Bei Zustimmungsgesetzen muss der Bundesrat dem Gesetz ausdrücklich zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Dies betrifft etwa 40% aller Gesetze, besonders wenn Länderinteressen berührt sind. Bei Einspruchsgesetzen hingegen kann der Bundesrat nur Einspruch einlegen, der vom Bundestag überstimmt werden kann. Die durchschnittliche Dauer eines Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland beträgt mehrere Monate, kann sich aber je nach Komplexität und politischer Bedeutung auch über Jahre erstrecken. Nach erfolgreicher Verabschiedung wird das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Erst dann tritt es in Kraft und wird Teil der deutschen Rechtsordnung. Dieser mehrstufige Prozess gewährleistet, dass Gesetze gründlich geprüft und verschiedene Interessen berücksichtigt werden.