Fächer

Fächer

Mehr

Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung

25.3.2021

4057

149

Teilen

Speichern

Herunterladen


Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung (insb. Art. 1, 20, 79 GG)
Grundrechte teilen sich in Menschenrechte und Bürgerrechte a
Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung (insb. Art. 1, 20, 79 GG)
Grundrechte teilen sich in Menschenrechte und Bürgerrechte a
Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung (insb. Art. 1, 20, 79 GG)
Grundrechte teilen sich in Menschenrechte und Bürgerrechte a

Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung (insb. Art. 1, 20, 79 GG) Grundrechte teilen sich in Menschenrechte und Bürgerrechte auf O Menschenrechte: Alle Menschen besitzen von Geburt an Menschenrechte. Beispiele sind: Schutz der Menschenwürde, Gleichheit vor Gesetz, freie Meinungsäußerung, Brief und Postgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung, Gewährung des Eigentums O Bürgerrechte: Alle deutschen Staatsbürger besitzen diese. Beispiele sind: Wahlrecht, Versammlungsfreiheit, Staatsangehörigkeit, Vereinigungsfreiheit, freie Berufswahl, Freizügigkeit (umziehen) Die Grundrechte im Grundgesetz unterteilen sich in 4 Gruppen: O Freiheitsrechte (haben ein besonderes Gewicht, daher auch zu Beginn des GG): O O O ■ . Verfahrensrechte (formelle Rechte): werden. Artikel 1: Menschenwürde Artikel 2: Freiheitsrechte Artikel 4: Religionsfreiheit Artikel 5: Meinungsfreiheit (u.v.m.) ■ Artikel 19. Rechtsweggarantie Artikel 103: Recht auf rechtliches Gehör Beispiel: Beschwerdekammer, Schiedsverfahren, Bestimmung über Wahlen Teilhaberechte: Artikel 3, 3: keine Benachteiligung Behinderter Artikel 7: Recht auf Schulwesen Artikel 16a: Asylrecht Artikel 20: Widerstandsrecht ■ Beispiel: Inklusion, Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden I Gleichheitsrechte: I Artikel 1: Menschenwürde · Artikel 3: Gleichheit vor Gesetz Artikel 11: Freizügigkeit Artikel 21: Gleichbehandlung politischer Parteien Beispiel: unterschiedliche hohe Beiträge (absolut gesehen) zur Krankenversicherung gemäß dem Einkommen Neben Artikel 1 hat Artikel 20 eine besondere Stellung. Dieser ist eine Art Zusammenfassung der Verfassung und definiert die fünf Staatsstrukturprinzipien Republik: Ausschluss von Monarchien oder einem fürstlich gekrönten Staatsoberhaupt Demokratie: Volkssouveränität ist die Grundlage aller staatlichen Gewalt. Die Regierung wird durch regelmäßige Wahlen durch das Volk legitimiert. In der BRD herrscht eine repräsentative Demokratie, welche nach dem Mehrheitsprinzip agiert. Hierbei ist der Bundestag/Parlament die Gesetze...

Nichts passendes dabei? Erkunde andere Fachbereiche.

Knowunity ist die #1 unter den Bildungs-Apps in fünf europäischen Ländern

Knowunity wurde bei Apple als "Featured Story" ausgezeichnet und hat die App-Store-Charts in der Kategorie Bildung in Deutschland, Italien, Polen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich regelmäßig angeführt. Werde noch heute Mitglied bei Knowunity und hilf Millionen von Schüler:innen auf der ganzen Welt.

Ranked #1 Education App

Laden im

Google Play

Laden im

App Store

Knowunity ist die #1 unter den Bildungs-Apps in fünf europäischen Ländern

4.9+

Durchschnittliche App-Bewertung

13 M

Schüler:innen lieben Knowunity

#1

In Bildungs-App-Charts in 11 Ländern

900 K+

Schüler:innen haben Lernzettel hochgeladen

Immer noch nicht überzeugt? Schau dir an, was andere Schüler:innen sagen...

iOS User

Ich liebe diese App so sehr, ich benutze sie auch täglich. Ich empfehle Knowunity jedem!! Ich bin damit von einer 4 auf eine 1 gekommen :D

Philipp, iOS User

Die App ist sehr einfach und gut gestaltet. Bis jetzt habe ich immer alles gefunden, was ich gesucht habe :D

Lena, iOS Userin

Ich liebe diese App ❤️, ich benutze sie eigentlich immer, wenn ich lerne.

Alternativer Bildtext:

und kann als oberstes Verfassungsorgan angesehen Rechtsstaatlichkeit: Staatliche Entscheidungen sind nur legitim, wenn (1) formale Anforderungen erfüllt werden (formaler Rechtsstaat) und (2) sich die Entscheidungen an den Grundrechten als oberste Norm orientieren (materieller Rechtsstaat, stärker als 1). Zudem gelten Rechtsgleichheit, Rechtssicherheit (Gesetze gelten erst ab Einführung) und Unabhängigkeit der Gerichte O Grundgedanke des Rechtsstaatsprinzips: Bindung der staatlichen Gewalt an das Recht Rechtsgleichheit Rechtssicherheit Rechtsschutz: unabhängige Gerichte schützen den Bürger vor Willkürstaat o Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Vorrang der Verfassung/Grundgesetzes Achtung der Grundrechte OOOOOOO Materielles Rechtsstaatsprinzip: Würde des Menschen ist der oberste Grundsatz bei der Gesetzgebung Rechtsweggarantie Widerstandsrecht Föderalismus: Mehrere Gliedstaaten (Bundesländer) bilden einen Bund (Bundesstaaten). Staatliche Aufgaben sind zwischen Bund und Land aufgeteilt (Gewaltenteilung) Sozialstaatlichkeit: Die BRD garantiert eine Grundlagensicherung für deutsche Bürger. Beispiel sind Pflichtversicherungen (KV), Fürsorgeanspruch (Sozialhilfen), Daseinsvorsorge, soziale Teilhabe und soziale Politik (Wohnungsbau, Steuerpolitik) Artikel 1, 20, 79 sind gegen Änderungen ,,immunisiert", das heißt sie dürfen nicht geändert werden Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Verfassungsgrundsätze, Widerstandsrecht) sind elementare Verfassungsgrundsätze Artikel 79: Änderungen des GG, welche Artikel 1 oder 20 betreffen sind unzulässig. Weitgehende Änderungen des GG können nur über 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrate (Gewaltenteilung) bewirkt werden. → Ewigkeitsklausel/Ewigkeitsgarantie Artikel 2-19 haben einen besonderen Schutz, u.a. durch Artikel 1 Theoretisch ist es jedoch durch Artikel 146 absetzbar (Grundgesetz verliert an Gültigkeit, wenn das deutsche Volk aus freien Gründen eine neue Verfassung haben will) Grundprinzipien: O Rechtssicherheit (alles staatliche Handeln ist an das Gesetz gebunden) o Rechtsgleichheit (alle Bürger sind gleich vor Gericht) O Rechtsschutz (unabhängige Gerichte schützen die Bürger vor willkürlichen Eingriffen des Staates) O Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Angemessenheit, legitimer Zweck, Eignung von staatlichen Maßnahmen) O Grundgesetz hat Vorrang vor Gesetzgebung (besser als in Weimar) Veränderung des Grundgesetzes aufgrund gesellschaftlicher Wandlungsprozesse insb. Art. 109, 115 GG Spannungsverhältnis zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit anhand 9/11. Staat weitet Kontrollrechte enorm aus (z.B. Vorratsdatenspeicherung). Gleichheitsrechte sind nicht gleich für Frauen/Ältere/Behinderte. Sollten gesellschaftliche Gruppen und nicht der Staat Normen aufstellen? Ist das Grundgesetz von 1949 heute noch aktuell bei sämtlichen Innovationen (Internet, Computer, Cyberkriminalität, E- Commerce) Artikel 20a besagt den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen und den Schutz der Tiere Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Beziehungen, Inklusion von behinderten Menschen Maßnahmen nach 9/11: Otto-Katalog (Mitgliedschaft in Terrorvereinigungen unter Strafe gestellt) Rasterfahndung (negative Fahndung, es wird nach bestimmten und von Vorurteilen geprägten Mustern gesucht) Flugzeugabschuss (Flugzeuge können im Falle einer Entführung abgeschossen werden) Biometrische Daten (Staat darf biometrische Daten verwenden, z.B. Gesicht, Fingerabdruck) Vorratsdatenspeicherung (sämtliche Daten dürfen sicherheitshalber gespeichert werden) Anti-Terror-Datei (besserer Austausch von Daten, mehr Datenzugriff) Onlinedurchsuchung (Online Daten können besser ausgewertet werden)