Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit im Grundgesetz
Das deutsche Grundgesetz verankert die Grundrechte und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit als fundamentale Säulen des deutschen Rechtssystems. Diese Seite erläutert die Unterteilung der Grundrechte und ihre Verankerung im Grundgesetz.
Unterteilung der Grundrechte
Die Grundrechte im deutschen Rechtssystem lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:
- Menschenrechte: Diese gelten für alle Menschen von Geburt an.
Beispiel: Zu den Menschenrechten zählen der Schutz der Menschenwürde, die Gleichheit vor dem Gesetz, die freie Meinungsäußerung, das Brief- und Postgeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Gewährleistung des Eigentums.
- Bürgerrechte: Diese sind spezifisch für deutsche Staatsbürger.
Beispiel: Zu den Bürgerrechten gehören das Wahlrecht, die Versammlungsfreiheit, die Staatsangehörigkeit, die Vereinigungsfreiheit, die freie Berufswahl und die Freizügigkeit (das Recht, innerhalb Deutschlands umzuziehen).
Kategorisierung der Grundrechte im Grundgesetz
Das Grundgesetz unterteilt die Grundrechte in vier Hauptgruppen:
- Freiheitsrechte: Diese haben besonderes Gewicht und stehen daher am Anfang des Grundgesetzes.
Highlight: Zu den Freiheitsrechten gehören Artikel 1 (Menschenwürde), Artikel 2 (Freiheitsrechte), Artikel 4 (Religionsfreiheit) und Artikel 5 (Meinungsfreiheit).
- Verfahrensrechte: Diese sind formelle Rechte, die den Bürgern bestimmte Verfahrensgarantien geben.
Beispiel: Hierzu zählen Artikel 19 (Rechtsweggarantie) und Artikel 103 (Recht auf rechtliches Gehör). Konkrete Anwendungen finden sich in Beschwerdekammern, Schiedsverfahren und Bestimmungen über Wahlen.
- Teilhaberechte: Diese sichern die Teilhabe aller Bürger am gesellschaftlichen Leben.
Beispiel: Artikel 3, Absatz 3 verbietet die Benachteiligung Behinderter, Artikel 7 garantiert das Recht auf Schulwesen, Artikel 16a regelt das Asylrecht und Artikel 20 das Widerstandsrecht. In der Praxis zeigt sich dies etwa in der Inklusion und Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden.
- Gleichheitsrechte: Diese gewährleisten die Gleichbehandlung aller Bürger.
Beispiel: Hierzu gehören Artikel 1 (Menschenwürde), Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz), Artikel 11 (Freizügigkeit) und Artikel 21 (Gleichbehandlung politischer Parteien). Ein praktisches Beispiel ist die einkommensabhängige Staffelung der Krankenversicherungsbeiträge.
Besondere Stellung von Artikel 20
Highlight: Artikel 20 des Grundgesetzes hat neben Artikel 1 eine herausragende Bedeutung. Er fasst die Verfassung zusammen und definiert die fünf Staatsstrukturprinzipien.
Diese Prinzipien sind:
- Republik: Ausschluss von Monarchien oder fürstlichen Staatsoberhäuptern.
- Demokratie: Die Volkssouveränität ist die Basis aller staatlichen Gewalt. In Deutschland herrscht eine repräsentative Demokratie nach dem Mehrheitsprinzip.
- Rechtsstaatlichkeit: Staatliche Entscheidungen müssen formale Anforderungen erfüllen und sich an den Grundrechten orientieren.
- Föderalismus: Die Bundesrepublik besteht aus mehreren Gliedstaaten (Bundesländern), die einen Bund bilden.
- Sozialstaatlichkeit: Der Staat garantiert eine Grundsicherung für deutsche Bürger.
Definition: Das Rechtsstaatsprinzip besagt, dass die staatliche Gewalt an das Recht gebunden ist. Es umfasst sowohl formale als auch materielle Aspekte der Rechtsstaatlichkeit.