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Rechtliche Grundlagen
jana
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Rechtsfähigkeit Willenserklärung Geschäftsfähigkeit Rechtsgeschäft Vertragsfreiheit und Vertragsbindung Formvorschriften Besitz, Eigentum Nichtigkeit von Rechtsgeschäften Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften Überschuldung
BWL Themen Klassenarbeit 3.1. Rechtsfähigkeit 3.2. Willenserklärung 3.3. Geschäftsfähigkeit 3.4. Rechtsgeschäft 3.5. Vertragsfreiheit und Vertragsbindung 3.6. Formvorschriften 3.7. Besitz, Eigentum & Eigentumsübertragung an beweglichen & unbeweglichen Sachen 3.8. Nichtigkeit von Rechtsgeschäften und Willenserklärungen 3.9. Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften und Willenserklärungen 3.10. Verbrauchsgüterkauf & Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft (Lerntheke) 3.10.1. AGB 3.11. Schlechtleistung 3.11.1. Rechte bei Schlechtleistung 3.12. Voraussetzungen Nicht-Rechtzeitige-Lieferung 3.12.1. Rechte bei NRL 3.13. Voraussetzungen Nicht-Rechtzeitige-Zahlung 3.13.1. Rechte bei NRZ 3.14 Mahnverfahren 3.14.1. Außergerichtliches Mahnverfahren 3.14.2. Zwangsvollstreckung 3.15. Überschuldung privater Haushalte 3.15.1. Gründe 3.15.2. Folgen 3.15.3. Lösungen 3.15.4. Haushaltsplan Wer Beginn Ende Natürliche Personen = alle Menschen mit Geburt mit dem Tod mündlich Ausdrückliche Erklärung Willenserklärung = rechtliche wirksame Äußerung, durch die eine Person eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführen will Bsp.: -Bestellung im Restaurant -Telefonische Bestellung • Einkauf im Geschäft (Apotheke) Schriftlich Bsp.: -Vertrag -Testament -Bestellung -Kündigung Rechtsfähigkeit = Träger von Rechten und Pflichten juristische Personen (= Personenvereinigungen und vermögensmassen) juristische Personen des öffentlichen Rechts Körperschaften Anstalten 2.B. Bund, Länder, Gemeinden, Unis Willens- elemente E.B. Rundfunk- anstalten Erklärung Beispiel Durch staatl. Anordnung oder Gesetze Durch Gesetzesänderung bzw. Aufhebung der staatl. Anordnung Handlungswille Stiftungen Z.B. Stiftung Äußerung, Handlung oder Schweigen sind gewollt (freiwillig) Bsp.: Peter wollte das Taxi heranwinken - er wurde nicht dazu ge- zwungen Warentest - Schlüssiges/Konkludentes Handeln -Wegnehmen einer Zeitung am Kiosk Bsp.: -Handzeichen bei einer Auktion juristische Personen des privaten Rechts -Käufe per Mausklick Einsteigen in den Bus Kapitalgesell- Eingetragene schaften Vereine 2.B. Daimler AG, Robert Bosch GmbH Erklärungsbewusstsein (Erklärungswille) Man ist sich bewusst, dass man eine Willenserklärung bring abgibt Durch Eintragung ins Handelsregister Durch Löschung Bsp.: Peter ist sich bewusst, dass er durch das Heranwin- ken eines Taxis, eine Wil- lenserklärung abgibt z.B. Sportvereine aus dem Register Geschäftswille Man beabsichtigt mit der Willenserklärung eine rechtsverbindliche Wirkung. Bsp.: Peter will mit dem Taxi zum Bahnhof gefahren wer- den. Schweigen Bsp.: -Zustimmung Abo-Verlängerung bei Definition Ausnahmen Vertragsfreiheit Abschlussfreiheit Gestaltungsfreiheit - Jeder darf frei wählen wo, wann-Vertragspartner dürfen den Inhalt-verträge können in beliebiger ihrer Verträge frei bestimmen Form abgeschlossen werden und mit...
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wem er einen Vertrag abschließt Abschlusszwang für lebensnot- wendige Güter →>Gas, Strom, Wasser Schriftform §126 BGB Gründe: Schriftliche Abfassung des Rechtsgeschäfts und eigenhändige Namensunter- schrift(en) Kündigung, Ausbild.vertrag, Bürgschaftsvertr. Mietvertrag - -Rechtsgeschäfte sind unwirksam, wenn sie Sitten" gegen gute 11 (Anstandsgefühl) verstoßen sowie Wuchergeschäfte Formvorschriften Ausnahmen: gesetzliche Vorschriften für bestimmte Rechtsgeschäfte Beweisfunktion (im Falle von Rechtsstreitigkeiten) -Rechtsgeschäfte sind unwirksam, gegen gesetzliches Verbot verstoßen wenn sie ein Grundsatz: Formfreiheit elektronische Form § 126a BGB • Name des Aus- stellers der Erklärung • Qualifizierte Signatur nach Signaturgesetz Onlinebanking, Teleshopping, - Warnfunktion (Schutz vor übereilten Handlungen mit weit reichenden Folgen) - Beratungsfunktion (neutrale rechtliche Aufklärung durch Notar) elektron. Steuer- erklärung Formvorschriften Textform § 126b BGB Erklärung auf einer Urkunde • Nennung des Erklärenden . Nachbildung der Unterschrift -Wichtige Entscheidungen, die gravierende Folgen haben können, sind gesetzlich geregelt Grundsatz: Schriftform u.U. durch elektro- nische Form ersetzbar (§ 126 III BGB) Formfreiheit öffentliche Beglaubigung § 129 BGB Schriftliche Abfassung des Rechtsgeschäfts + Beglaubigung der Unterschrift Anwendungsbeispiele: Widerrufsrecht, Anmeldung zum Rückgaberecht, Handelsregister/ Garantieerklärung Vereinsregister Lohnabrechnung notarielle Beurkundung § 128 BGB Notar beurkundet Inhalt und Unter- schrift Grundstückskauf, Schenkungsver- sprechen, Testament Merke: Rechtsgeschäfte mit Formzwang wer- den nur dann rechtswirksam, wenn die gesetz- liche vorgeschriebene Form beachtet wird! 3.8 Nichtigkeit von Rechtsgeschäften Rechtsgeschäfte sind nichtig, d.h. von vornherein ungültig bei: • Scheingeschäften (§ 117 BGB) • Scherzgeschäften (§ 118 BGB) • Verträgen, wenn Bewusstlosigkeit oder vorübergehende Störung der Geistestätigkeit vorlag (§ 105 II BGB) • Verträgen mit Geschäftsunfähigen (§§ 104, 105 I BGB) bzw. beschränkt Geschäftsfähigen, wenn die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters fehlt (§ 107 BGB) • Verstoß gegen Formvorschriften (§ 125 BGB) • Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) • Verstoß gegen die guten Sitten, Wucher (§ 138 I und II BGB) Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften Merke lärung • Die Anfechtung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärı (ein einseitiges Rechtsgeschäft) • Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind bis zu der erklärten Anfechtung voll rechtswirksam (gültig). Nach einer rechtswirksamen (gesetzl. zugelassenen und fristgemäßen) Anfechtung wird das Rechtsgeschäft jedoch von Anfang an ungültig (§142 I BGB) Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften 1. anto Anfechtung wegen Irrtums §§ 119 Max ist Azubi bei Forsche in Zuffenhausen. Versehentlich verschickt er ein Angebot für einen Porsche Cayman zum Preis von 8129,00 € anstatt 81290,00€. Verkäufer; gibt Erklärung Lisa arbeitet bei der ..bei der übermittlung einer Kosmetikfirma Lähr GmbH Sarpra in Waiblingen. Willenserklärung Versehentlich bestellt sie anstatt 100 Nagellacks 1000. Käufer; Willenserklärung Die Forsterbank stellt einen neuen Azubi ein, ohne zu wissen, dass dieser bereits wegen Diebstahl und Körperverletzung ..in der Erklärung § 119 (1) BGB §119 (1) BGB ..über verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person oder einer Sache $119 (2) BGB Anfechtung unverzüglich $121 BGB verurteilt wurde. Mit dem Wissen über derartige Umstände, wäre der Azubi nicht eingestellt worden.
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