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Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit für (Berufs-)Schulen
studyplant
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11/12/13
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In dieser pdf-Datei findet ihr leicht verständliche und übersichtliche Darstellung zu den Begriffen Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit. Schreibt mir gerne auf Instagram (@firstinstance), wenn ich euch die pdf zuschicken soll! :)
DIE GRUNDLAGEN DIE GRUNDLAGEN: RECHTSFÄHIGKEIT, GESCHÄFTSFÄHIGKEIT & DELIKTSFÄHIGKEIT 01/03 RECHTSFÄHIGKEIT natürliche Person Alle Menschen von der Geburt bis zum Tod § 1 BGB: Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Rechtsfähigkeit @FIRSTINSTANCE juristische Person des privaten Rechts durch Eintragung in ein Register Beispiele: AG GmbH || öffentlichen Rechts durch staatliche Verleihung Träger von Rechten und Pflichten Beispiele: Länder Gemeinden DIE GRUNDLAGEN DIE GRUNDLAGEN: RECHTSFÄHIGKEIT, GESCHÄFTSFÄHIGKEIT & DELIKTSFÄHIGKEIT 02/03 GESCHÄFTSFÄHIGKEIT Geschäftsfähigkeit = Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und vollgültig abzuschließen Geschäftsunfähigkeit 0 - 7 Jahre Rechtsgeschäfte sind nichtig Gesetzlicher Vertreter handelt § 104 BGB: Geschäftsunfähig ist: 1.) wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, 2.) wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist. beschränkte Geschäftsfähigkeit 7 - 18 Jahre Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam Gesetzlicher Vertreter muss zustimmen @FIRSTINSTANCE § 106 BGB: Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Ausnahmen Eigene Mittel, §110 BGB • rechtlicher Vorteil, §107 BGB Arbeitsverhältnis, § 113 BGB ● volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahre Rechtsgeschäfte sind voll gültig DIE GRUNDLAGEN DIE GRUNDLAGEN: RECHTSFÄHIGKEIT, GESCHÄFTSFÄHIGKEIT & DELIKTSFÄHIGKEIT 03/03 DELIKTSFÄHIGKEIT Deliktsunfähigkeit Deliktsfähigkeit = Fähigkeit, für sein Handeln zur Verantwortung gezogen werden zu können 0 - 7 Jahre haften auch dann nicht, wenn absichtlich Schaden zugefügt wurde Geistig Behinderte und vorübergehend Bewusstlose sind auch deliktsunfähig! § 827 BGB § 828 BGB beschränkte Deliktsfähigkeit @FIRSTINSTANCE 7- 18 Jahre wenn Einsicht fehlt, die Verantwortung im eigenen Handeln zu erkennen -> deliktsunfähig, ergo: keine Haftung trifft der erste Punkt nicht zu: deliktsfähig und Haftungspflicht! § 828 BGB volle Deliktsfähigkeit ab 18 Jahre unbeschränkte Deliktsfähigkeit
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