Die Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit sind zentrale Konzepte im deutschen Recht, die die Handlungsfähigkeit von Personen in rechtlichen Angelegenheiten bestimmen. Diese Fähigkeiten entwickeln sich mit zunehmendem Alter und sind in verschiedene Stufen der Geschäftsfähigkeit unterteilt.
- Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod
- Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtsgültige Verträge abzuschließen
- Deliktsfähigkeit bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung für schädigende Handlungen
- Beide Fähigkeiten sind altersabhängig und in Stufen gegliedert