Das deutsche Rechtssystem unterscheidet zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht. Diese Unterscheidung ist grundlegend für das Verständnis rechtlicher Beziehungen und Geschäftsfähigkeit. Die Zusammenfassung behandelt die Merkmale beider Rechtsgebiete, den Begriff der Rechtsfähigkeit sowie die verschiedenen Stufen der Geschäftsfähigkeit mit praktischen Beispielen.
- Das öffentliche Recht regelt Beziehungen zwischen Bürgern und Staat, während das Privatrecht Beziehungen zwischen Privatpersonen betrifft.
- Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod einer natürlichen Person.
- Es gibt drei Stufen der Geschäftsfähigkeit: Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit und volle Geschäftsfähigkeit.
- Praktische Fälle illustrieren die Anwendung dieser Konzepte im Alltag, besonders bei Minderjährigen.