Willenserklärung und Rechtsgeschäfte
Jeden Tag schließt ihr Verträge ab, ohne es zu merken - vom Brötchenkauf bis zur Busfahrkarte. Aber wie entstehen Rechtsgeschäfte eigentlich?
Willenserklärungen sind rechtlich wirksame Äußerungen geschäftsfähiger Personen. Sie können mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgen - wie das Winken nach einem Taxi. Verträge entstehen immer durch Antrag und Annahme - zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Einseitige Rechtsgeschäfte brauchen nur eine Person (Testament, Kündigung), mehrseitige Rechtsgeschäfte sind Verträge zwischen mehreren Parteien. Manche Willenserklärungen sind empfangsbedürftig (müssen beim anderen ankommen), andere nicht.
Ein Kaufvertrag entsteht, wenn Käufer und Verkäufer sich über Ware und Preis einig sind. Dabei kann sowohl der Verkäufer ein Angebot machen als auch der Käufer eine Bestellung aufgeben - wichtig ist nur, dass beide übereinstimmen.
Praxis-Tipp: Selbst unbestellte Ware kann einen Vertrag begründen, wenn du sie bezahlst oder nutzt!