Bindungswirkung von Willenserklärungen und Geschäftsfähigkeit
Dieses Kapitel behandelt die Bindungswirkung von Willenserklärungen und das Konzept der Geschäftsfähigkeit im deutschen Recht. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine abgegebene Willenserklärung in der Regel bindend ist, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Daher sollten keine leichtfertigen rechtsgeschäftlichen Äußerungen vorgenommen werden.
Highlight: Wer eine Willenserklärung abgibt, ist grundsätzlich daran gebunden, es sei denn, er schließt dies ausdrücklich aus.
Die Geschäftsfähigkeit ist definiert als die Fähigkeit, wirksame Willenserklärungen abzugeben und dadurch rechtliche Folgen herbeizuführen. Sie setzt voraus, dass eine Person die Konsequenzen ihres Handelns versteht.
Definition: Geschäftsfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, wirksame Willenserklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte selbstständig vorzunehmen.
Das deutsche Recht unterscheidet drei Stufen der Geschäftsfähigkeit:
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Geschäftsunfähigkeit:
- Betrifft Kinder unter 7 Jahren und dauerhaft Geisteskranke
- Alle Rechtsgeschäfte sind nichtig
- Der gesetzliche Vertreter handelt für diese Personen
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Beschränkte Geschäftsfähigkeit:
- Gilt für Personen zwischen 7 und 18 Jahren
- Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam und benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Ausnahmen: Taschengeldgeschäfte, Geschäfte mit nur rechtlichen Vorteilen und Geschäfte im Rahmen eines erlaubten Arbeitsverhältnisses
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Volle Geschäftsfähigkeit:
- Tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein
- Alle Rechtsgeschäfte sind voll gültig
- Gilt auch für juristische Personen
Example: Ein 16-jähriger Jugendlicher (beschränkt geschäftsfähig) möchte ein teures Smartphone kaufen. Der Kaufvertrag ist zunächst schwebend unwirksam und benötigt die Zustimmung der Eltern, um rechtsgültig zu werden.
Die Abstufung der Geschäftsfähigkeit nach Alter spiegelt die zunehmende Fähigkeit eines Menschen wider, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Der Gesetzgeber überträgt mit dieser Regelung schrittweise mehr Verantwortung auf den Betroffenen und würdigt so seine wachsende Kompetenz.
Highlight: Die stufenweise Erweiterung der Geschäftsfähigkeit berücksichtigt die zunehmende Reife und Urteilsfähigkeit von Heranwachsenden.
Diese Regelungen zum Rechtsgeschäft, zur Willenserklärung und zur Geschäftsfähigkeit bilden einen wesentlichen Grundpfeiler des deutschen Zivilrechts. Sie gewährleisten, dass Rechtsgeschäfte fair und unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und des Schutzbedürfnisses aller Beteiligten abgeschlossen werden können.