Prüfschema zur Geschäftsfähigkeit
Stell dir vor, du willst dir ein neues Handy kaufen - ob der Vertrag gültig ist, hängt von deiner Geschäftsfähigkeit ab. Das Gesetz teilt uns in drei Gruppen ein, je nachdem wie alt wir sind.
Kinder bis 6 Jahre sind gar nicht geschäftsfähig. Alles was sie "kaufen" ist nichtig - als hätte der Kauf nie stattgefunden. Bei dauerhaften Geisteskrankheiten gilt das auch.
Jugendliche von 7-17 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Ihre Verträge sind erstmal "schwebend unwirksam" - sie brauchen die Zustimmung ihrer Eltern. Diese kann vor dem Kauf (Einwilligung nach §107) oder danach (Genehmigung nach §108) erfolgen.
Merktipp: Es gibt coole Ausnahmen wie den Taschengeldparagraphen, Geschenke oder Verträge aus der Ausbildung - da darfst du auch als Minderjähriger allein entscheiden!
Ab 18 Jahren bist du voll geschäftsfähig und kannst alle Rechtsgeschäfte wirksam abschließen.



