Rechtsfähigkeit - Wer darf was im Recht?
Stell dir vor, du willst einen Handyvertrag abschließen oder Geld erben - dafür brauchst du Rechtsfähigkeit. Das BGB definiert sie als die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Rechtsfähigkeit bedeutet konkret: Du kannst Verträge schließen, erben, aber musst auch Steuern zahlen und Gesetze befolgen. Es ist wie dein "Ausweis" für die Teilnahme am Rechtsleben.
Es gibt zwei Hauptkategorien: Natürliche Personen (das bist du!) und juristische Personen (Organisationen wie Vereine oder Unternehmen). Beide können rechtsfähig sein, aber auf unterschiedliche Weise.
Merktipp: Rechtsfähigkeit = berechtigt sein, Rechte zu haben und Pflichten zu erfüllen!
Natürliche Personen sind alle Menschen. Deine Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. Du wirst automatisch rechtsfähig geboren - kein Antrag nötig!
Juristische Personen sind organisierte Zusammenschlüsse. Sie unterteilen sich in:
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Bund, Länder, Gemeinden, Unis (beginnt mit staatlicher Verleihung)
- Juristische Personen des Zivilrechts: Vereine, Genossenschaften (beginnt mit Registereintragung)