Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im Überblick
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass du Rechte haben und Pflichten übernehmen kannst - das haben alle Menschen und auch Unternehmen (juristische Personen). Geschäftsfähigkeit ist dagegen die Fähigkeit, rechtswirksame Verträge abzuschließen.
Das Gesetz teilt alle Menschen in drei Gruppen ein: geschäftsunfähig, beschränkt geschäftsfähig oder unbeschränkt geschäftsfähig. Diese Einteilung hängt hauptsächlich von deinem Alter ab.
Geschäftsunfähig sind Kinder unter 7 Jahren und dauerhaft geisteskranke Personen. Ihre Willenserklärungen sind unwirksam - Rechtsgeschäfte werden automatisch nichtig.
Merke dir: Rechtsfähigkeit haben alle Menschen, aber Geschäftsfähigkeit entwickelt sich erst mit dem Alter!
Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Volljährige können unbeschränkt alle Rechtsgeschäfte abschließen - ihre Verträge sind immer rechtswirksam.
Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit wird zwischen zustimmungsbedürftigen und zustimmungsfreien Rechtsgeschäften unterschieden. Das bestimmt, ob du deine Eltern um Erlaubnis fragen musst oder nicht.