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Handout Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht, was ist das? Höchstes Gericht in Deutschland 1951 gegründet in Karlsruhe Gericht und Verfassungsorgan zugleich Abkürzungen: BVG oder BVerfG ● ● Vermerk auf das Grundgesetz Art. 92 GG: Die rechtssprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Art. 97(1) GG: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. ● ● ● Zusammensetzung Zwei Senate mit jeweils acht Richtern (vor 1963: 10 und mehr) In jedem Senat ein Vorsitz (1.Senat → Präsident, 2. Senat → Vize- Präsident) höchste Repräsentanten der Rechtssprechung der BRD Nur ein Senat ist zuständig, welches das ist, wird durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und einem Plenum aus allen 16 Richtern bestimmt ● ● auch Zwillingsgericht genannt unabhängig und selbstständig gegenüber anderen Verfassungsorganen Entscheidung auch für andere Verfassungsorgane bindend steht im Spannungsfeld von Politik und Recht Aktuelle Vorsitzende der Senate ● weitere Artikel: Aufgaben, Befugnisse des Bundesverfassungsgericht es sind in den Artikeln 92, 93, 94, 99 und 100 des Grundgesetzes fest gelegt. ● ● Allgemeine Aufgaben Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des ersten Senats Prof. Dr. Doris König, Vize-Präsidentin des zweiten Senats Entscheidung von Organstreitigkeiten (Streitigkeiten zwischen Organen des Bundes oder der Länder) Entscheidung von föderativen Streitigkeiten (Streitigkeiten zwischen Bund und Länder oder zwischen Ländern) Normenkontrolle, d.h. die Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ● • Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit von Parteien ● Hauptaufgabe besteht darin, zu prüfen, ob das Handeln politisch - administrativer Akteure...
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verfassungsgemäß ist Tätigkeitsbereiche des BVG nach Art 93 GG Bundesstaatliche Streitigkeiten ● • Organklagen abstrakte und konkrete Normenkontrollen Verfassungsbeschwerden sonstige Kompetenzen (z.B. strafrechtliche Verfahren und Wahlprüfungsverfahren) Entscheidung über Verfassungsbeschwerden (Diese kann von jedem Deutschen eingereicht werden, der sich in einem Grundrecht, von der öffentlichen Gewalt verletzt sieht. Abgesehen von wenigen Ausnahmen nimmt das BFG eine Verfassungsbeschwerde erst dann an, wenn zuvor der normale Rechtsweg ausgeschöpft wurde.) ● Aufgaben des ersten Senats („Grundrechtssenat“) bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraumes ● Aufgaben des zweiten Senats („Staatsrechtssenat“) Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerden des öffentlichen Dienstes, des Wehr- und Ersatzdienst es, sowie des Straf- und Bußgeldverfahrens, Organstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern ● Parteienverbote ● Wahlrechtsbeschwerden ● befasst sich mit Normenkontrollverfahren, d.h. ob Gesetze mit Grundrecht vereinbar sind Verfassungsbeschwerden Art. 1-17 Allgemeine Informationen zu den Richtern im BVG ● ● Amtszeit: 12 Jahre Richter (mind. 40 Jahre; max. 68 Jahre, volle juristische Ausbildung) von Bundespräsident ernannt Wiederwahl nicht möglich (→ Schutz vor parteipolitischer Abhängigkeit) 3 Richter müssen ehemals am Obersten Gerichtshof des Bundes tätig gewesen sein (mind. 3 Jahre) die Restlichen 5 können befähigte Jurist en aller Berufe sein Wahlverfahren der Richter • erfolgt laut Art. 94 GG durch Bundesrat und Bundestag Kandidatenvorschläge können dabei von Fraktionen, Bundes- und Landesregierung geäußert werden Hälfte wird vom Bundesrat gewählt und andere Hälfte durch einen Wahlausschuss des Bundestags Hälfte wird direkt vom Bundesrat gewählt und andere Hälfte durch einen Wahlmännerausschuss des Bundestags. Dort befinden sich 12 Abgeordnete entsprechend den Fraktionsstärken ● ● Zweidrittelmehrheit notwendig (in den Gremien) nach Wahl Richter nur noch in Ausnahmefällen austauschbar sie dürfen weder Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, noch einem entsprechendem Organ auf Länderebene angehören beim Ausscheiden eines Richters → Nachfolger vom selben Organ gewählt Bundestag und Bundesrat wählen im Wechsel Präsidenten und Vizepräsidenten des BVG Grafische Zusammenfassung Bundesverfassungsgericht Organisation und Beispiele für Aufgaben Jeder kann die Einhaltung der Grundrechte beim Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Die Entscheidungen des Verfassungsorgans sind verbindlich. Normenkontrolle Verfassungsbeschwerden AAAAAAA Präsident Bundestag Vorsitz 1. Senat Die Amtszeit der Richterinnen und Richter beträgt je zwölf Jahre. Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen Parteiverbot Wahlprüfung wählt jeweils mit einer 2/3 Mehrheit 50 Prozent der Richter beider Senate iiiiii Wahlausschuss (12 Abgeordnete) Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de Vize-Präsident Vorsitz AAAAAAA MMMM 2. Senat Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. wählt jeweils mit einer 2/3 Mehrheit 50 Prozent der Richter beider Senate Bundesrat Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de (cc) - NO - NO Beispiele ● Seit 1951 2250 Senat sentscheidungen 80.000 Beschwerden (95% davon Verfassungsbeschwerden) bis 1998 216 Gesetze und Verordnungen für nichtig erklärt bis 1990 jedes 8. Bundesgesetz überprüft Quellen ● www.bundesverfassungsgericht.de http://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/ Lehrbuch Seite 48 und 49 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Art. 92-104 GG Das Bundesverfassungsgericht BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Gliederung 1. ➡ 2. Vermerk auf das Grundgesetz ➡3. Zusammensetzung ➡ 4. Aktuelle Vorsitzende der Senate ➡5. Allgemeine Aufgaben 6. Tätigkeitsbereiche des BVG nach Art 93 GG ➡7. Aufgaben des ersten Senats (,,Grundrechtssenat") ➡8. Aufgaben des zweiten Senats (,,Staatsrechtssenat") ➡ 9. Allgemeine Informationen zu den Richtern im BVG 10. Wahlverfahren der Richter 11. Grafische Zusammenfassung 12. Beispiele 13. Quellen Bundesverfassungsgericht, was ist das? 1. Bundesverfassungsgericht, was ist das? ➡ Höchstes Gericht in Deutschland 1951 gegründet in Karlsruhe Gericht und Verfassungsorgan zugleich Abkürzungen: BVG oder BVerfG ► auch Zwillingsgericht genannt unabhängig und selbstständig gegenüber anderen Verfassungsorganen Entscheidung auch für andere Verfassungsorgane bindend ► steht im Spannungsfeld von Politik und Recht 2. Vermerk auf das Grundgesetz ➡ Art. 92 GG: Die rechtssprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. ➡ Art. 97(1) GG: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. ➡ weitere Artikel: Aufgaben, Befugnisse des Bundesverfassungsgerichtes sind in den Artikeln 92, 93, 94, 99 und 100 des Grundgesetzes festgelegt. 3. Zusammensetzung ➡ Zwei Senate mit jeweils acht Richtern In jedem Senat ein Vorsitz (1. Senat Nur ein Senat ist zuständig, welches das ist, wird durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz bestimmt Präsident, 2. Senat → → Vize-Präsident) und einem Plenum aus allen 16 Richtern 4. Aktuelle Vorsitzende der Senate ➡ Prof. Dr. Stephan Harbarth ➡ Präsident des ersten Senats Prof. Dr. Doris König ➡ Vize-Präsidentin des zweiten Senats 5. Allgemeine Aufgaben ► Entscheidung von Organstreitigkeiten ► Entscheidung von föderativen Streitigkeiten Normenkontrolle ► Entscheidung über Verfassungsbeschwerden ➡ Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit von Parteien ➡ prüfen, ob das Handeln politisch - administrativer Akteure verfassungsgemäß ist bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraumes 6. Tätigkeitsbereiche des BVG nach Art 93 GG Bundesstaatliche Streitigkeiten Organklagen abstrakte und konkrete Normenkontrollen Verfassungsbeschwerden sonstige Kompetenzen 7. Aufgaben des ersten Senats (..Grundrechtssenat") ➡ befasst sich mit Normenkontrollverfahren, d.h. ob Gesetze mit Grundrecht vereinbar sind → Verfassungsbeschwerden Art. 1-17 GG 8. Aufgaben des zweiten Senats (..Staatsrechtssenat") ▸ Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerden des öffentlichen Dienstes, des Wehr- und Ersatzdienstes, sowie des Straf- und Bußgeldverfahrens, Organstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern ➡ Parteienverbote Wahlrechtsbeschwerden 9. Allgemeine Informationen zu den Richtern im BVG ➡ Amtszeit: 12 Jahre Richter, die vom Bundespräsident ernannt wurden Wiederwahl nicht möglich ➡ 3 Richter müssen ehemals am Obersten Gerichtshof des Bundes tätig gewesen sein ► die Restlichen 5 können befähigte Juristen aller Berufe sein 10. Wahlverfahren der Richter ➡ erfolgt laut Art. 94 GG durch Bundesrat und Bundestag ► Kandidatenvorschläge können dabei von Fraktionen, Bundes- und Landesregierung geäußert werden ➡ Hälfte wird vom Bundesrat gewählt und andere Hälfte durch einen Wahlausschuss des Bundestags Zweidrittelmehrheit notwendig nach Wahl Richter nur noch in Ausnahmefällen austauschbar ► sie dürfen weder Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, noch einem entsprechendem Organ auf Länderebene angehören beim Ausscheiden eines Richters →→ Nachfolger vom selben Organ gewählt ➡ Bundestag und Bundesrat wählen im Wechsel Präsidenten und Vizepräsidenten des BVG 11. Grafische Zusammenfassung Bundesverfassungsgericht Organisation und Beispiele für Aufgaben Jeder kann die Einhaltung der Grundrechte beim Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Die Entscheidungen des Verfassungsorgans sind verbindlich. Normenkontrolle Verfassungsbeschwerden Präsident 福 Vorsitz 1. Senat Die Amtszeit der Richterinnen und Richter beträgt je zwölf Jahre. Bundestag Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen Partelverbot Wahlprüfung wählt jeweils mit einer 2/3 Mehrheit 50 Prozent der Richter beider Senate Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de Wahlausschuss (12 Abgeordnete) Vize-Präsident aaaaaaaa MMN Vorsitz 2. Senat Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. wählt jeweils mit einer 2/3 Mehrheit 50 Prozent der Richter beider Senate Bundesrat 555 Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de CC BY-NC-NO 12. Beispiele ➡ Seit 1951 2250 Senatsentscheidungen 80.000 Beschwerden (95% davon Verfassungsbeschwerden) bis 1998 216 Gesetze und Verordnungen für nichtig erklärt bis 1990 jedes 8. Bundesgesetz überprüft 13. Quellen www.bundesverfassungsgericht.de http://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/ Lehrbuch Seite 48 und 49 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Art. 92-104 GG