Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht Deutschlands und wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes.
Die Bundesverfassungsgericht Zusammensetzung besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern, die für eine Amtszeit von zwölf Jahren gewählt werden. Die Wahl erfolgt zu gleichen Teilen durch den Bundestag und den Bundesrat, wobei eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Um Richter am Bundesverfassungsgericht zu werden, müssen Kandidaten mindestens 40 Jahre alt sein und über herausragende juristische Qualifikationen verfügen. Der Bundesverfassungsgericht Präsident wird abwechselnd aus einem der beiden Senate gewählt.
Zu den wichtigsten Bundesverfassungsgericht Aufgaben gehört die Prüfung von Verfassungsbeschwerden, die von jedem Bürger eingereicht werden können, wenn dieser sich in seinen Grundrechten verletzt sieht. Dabei muss der Rechtsweg ausgeschöpft sein (Verfassungsbeschwerde Rechtswegerschöpfung). Das Gericht überprüft auch die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und hat in seiner Geschichte bereits zahlreiche Gesetze gekippt. Aktuelle Beispiele sind Entscheidungen zur Klimapolitik und zum Bundeshaushalt. Eine Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht werden. Die Geschichte des Gerichts beginnt mit seiner Gründung 1951 in Karlsruhe, wo es als Hüter der Verfassung etabliert wurde. Seitdem hat es durch richtungsweisende Urteile die Rechtsentwicklung in Deutschland maßgeblich geprägt.