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Rund ums Bundesverfassungsgericht

13.4.2021

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Handout Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht, was ist das?
Höchstes Gericht in Deutschland
1951 gegründet in Karlsruhe
Gericht
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Handout Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht, was ist das? Höchstes Gericht in Deutschland 1951 gegründet in Karlsruhe Gericht und Verfassungsorgan zugleich ● Abkürzungen: BVG oder BVerfG ● ● ● ● ● Vermerk auf das Grundgesetz Art. 92 GG: Die rechtssprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. Art. 97(1) GG: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. ● ● ● auch Zwillingsgericht genannt unabhängig und selbstständig gegenüber anderen Verfassungsorganen Entscheidung auch für andere Verfassungsorgane bindend steht im Spannungsfeld von Politik und Recht ● Zusammensetzung Zwei Senate mit jeweils acht Richtern (vor 1963: 10 und mehr) In jedem Senat ein Vorsitz (1.Senat → Präsident, 2. Senat → Vize- Präsident) höchste Repräsentanten der Rechtssprechung der BRD Nur ein Senat ist zuständig, welches das ist, wird durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und einem Plenum aus allen 16 Richtern bestimmt weitere Artikel: Aufgaben, Befugnisse des Bundesverfassungsgericht es sind in den Artikeln 92, 93, 94, 99 und 100 des Grundgesetzes festgelegt. ● Aktuelle Vorsitzende der Senate ● Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des ersten Senats Prof. Dr. Doris König, Vize-Präsidentin des zweiten Senats Allgemeine Aufgaben Entscheidung von Organstreitigkeiten (Streitigkeiten zwischen Organen des Bundes oder der Länder) Entscheidung von föderativen Streitigkeiten (Streitigkeiten zwischen Bund und Länder oder zwischen Ländern) Normenkontrolle, d.h. die Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz Das Bundesverfassungsgericht BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Gliederung 1. ➡ 2. Vermerk auf das Grundgesetz ➡ 3. Zusammensetzung ➡ 4. Aktuelle Vorsitzende der Senate Bundesverfassungsgericht, was ist das? ➡5....

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Allgemeine Aufgaben ➡ 6. Tätigkeitsbereiche des BVG nach Art 93 GG ➡7. Aufgaben des ersten Senats (,,Grundrechtssenat") ➡8. Aufgaben des zweiten Senats (,,Staatsrechtssenat") 9. Allgemeine Informationen zu den Richtern im BVG ➡10. Wahlverfahren der Richter 11. Grafische Zusammenfassung 12. Beispiele 13. Quellen ● • Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit von Parteien Hauptaufgabe besteht darin, zu prüfen, ob das Handeln politisch - administrativer Akteure verfassungsgemäß ist bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraumes Tätigkeitsbereiche des BVG nach Art 93 GG Bundesstaatliche Streitigkeiten Organklagen ● abstrakte und konkrete Normenkontrollen • Verfassungsbeschwerden sonstige Kompetenzen (z.B. strafrechtliche Verfahren und Wahlprüfungsverfahren) ● Aufgaben des ersten Senats (,,Grundrechtssenat") ● ● Entscheidung über Verfassungsbeschwerden (Diese kann von jedem Deutschen eingereicht werden, der sich in einem Grundrecht, von der öffentlichen Gewalt verletzt sieht. Abgesehen von wenigen Ausnahmen nimmt das BFG eine Verfassungsbeschwerde erst dann an, wenn zuvor der normale Rechtsweg ausgeschöpft wurde.) Aufgaben des zweiten Senats (,,Staatsrechtssenat") Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerden des öffentlichen Dienstes, des Wehr- und Ersatzdienst es, sowie des Straf- und Bußgeldverfahrens, Organstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern Parteienverbote Wahlrechtsbeschwerden ● Allgemeine Informationen zu den Richtern im BVG Amtszeit: 12 Jahre Richter (mind. 40 Jahre; max. 68 Jahre, volle juristische Ausbildung) von Bundespräsident ernannt ● ● befasst sich mit Normenkontrollverfahren, d.h. ob Gesetze mit Grundrecht vereinbar sind Verfassungsbeschwerden Art. 1-17 ● Wiederwahl nicht möglich (→Schutz vor parteipolitischer Abhängigkeit) 3 Richter müssen ehemals am Obersten Gerichtshof des Bundes tätig gewesen sein (mind. 3 Jahre) die Restlichen 5 können befähigte Juristen aller Berufe sein 1. Bundesverfassungsgericht, was ist das? ➡ Höchstes Gericht in Deutschland 1951 gegründet in Karlsruhe Gericht und Verfassungsorgan zugleich Abkürzungen: BVG oder BVerfG auch Zwillingsgericht genannt unabhängig und selbstständig gegenüber anderen Verfassungsorganen Entscheidung auch für andere Verfassungsorgane bindend ➡ steht im Spannungsfeld von Politik und Recht Wahlverfahren der Richter ● erfolgt laut Art. 94 GG durch Bundesrat und Bundestag Kandidatenvorschläge können dabei von Fraktionen, Bundes- und Landesregierung geäußert werden Hälfte wird vom Bundesrat gewählt und andere Hälfte durch einen Wahlausschuss des Bundestags ● ● Hälfte wird direkt vom Bundesrat gewählt und andere Hälfte durch einen Wahlmännerausschuss des Bundestags. Dort befinden sich 12 Abgeordnete entsprechend den Fraktionsstärken Zweidrittelmehrheit notwendig (in den Gremien) nach Wahl Richter nur noch in Ausnahmefällen austauschbar sie dürfen weder Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, noch einem entsprechendem Organ auf Länderebene angehören • beim Ausscheiden eines Richters →→ Nachfolger vom selben Organ gewählt • Bundestag und Bundesrat wählen im Wechsel Präsidenten und Vizepräsidenten des BVG Grafische Zusammenfassung Bundesverfassungsgericht Organisation und Beispiele für Aufgaben Jeder kann die Einhaltung der Grundrechte beim Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Die Entscheidungen des Verfassungsorgans sind verbindlich. Normenkontrolle Verfassungsbeschwerden Präsident 1. Senat Die Amtszeit der Richterinnen und Richter beträgt je zwölf Jahre. Bundestag Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen Parteiverbot Wahlprüfung wählt jeweils mit einer 2/3 Mehrheit 50 Prozent der Richter beider Senate Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de J Wahlausschuss (12 Abgeordnete) Vize-Präsident Vorsitz 2. Senat Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. wählt jeweils mit einer 2/3 Mehrheit 50 Prozent der Richter beider Senate Bundesrat Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de (cc) BY-NC-ND 2. Vermerk auf das Grundgesetz ➡ Art. 92 GG: Die rechtssprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt. ► Art. 97(1) GG: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. ➡ weitere Artikel: Aufgaben, Befugnisse des Bundesverfassungsgerichtes sind in den Artikeln 92, 93, 94, 99 und 100 des Grundgesetzes festgelegt. Beispiele ● ● ● ● Quellen ● Seit 1951 2250 Senatsentscheidungen 80.000 Beschwerden (95% davon Verfassungsbeschwerden) bis 1998 216 Gesetze und Verordnungen für nichtig erklärt bis 1990 jedes 8. Bundesgesetz überprüft ● www.bundesverfassungsgericht.de http://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/ ● Lehrbuch Seite 48 und 49 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Art. 92-104 GG 3. Zusammensetzung ➡ Zwei Senate mit jeweils acht Richtern ➡ In jedem Senat ein Vorsitz (1. Senat → Präsident, 2. Senat →→ Vize-Präsident) Nur ein Senat ist zuständig, welches das ist, wird durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und einem Plenum aus allen 16 Richtern bestimmt 4. Aktuelle Vorsitzende der Senate Prof. Dr. Stephan Harbarth ➡ Präsident des ersten Senats Prof. Dr. Doris König ➡ Vize-Präsidentin des zweiten Senats with 5. Allgemeine Aufgaben ► Entscheidung von Organstreitigkeiten ► Entscheidung von föderativen Streitigkeiten Normenkontrolle ► Entscheidung über Verfassungsbeschwerden ► Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen, ob das Handeln politisch - administrativer Akteure verfassungsgemäß ist → bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraumes 6. Tätigkeitsbereiche des BVG nach Art 93 GG Bundesstaatliche Streitigkeiten ➡ Organklagen abstrakte und konkrete Normenkontrollen Verfassungsbeschwerden sonstige Kompetenzen 7. Aufgaben des ersten Senats („Grundrechtssenat“) befasst sich mit Normenkontrollverfahren, d.h. ob Gesetze mit Grundrecht vereinbar sind ➡ Verfassungsbeschwerden Art. 1-17 GG 8. Aufgaben des zweiten Senats („Staatsrechtssenat“) ▸ Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerden des öffentlichen Dienstes, des Wehr- und Ersatzdienstes, sowie des Straf- und Bußgeldverfahrens, Organstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern Parteienverbote Wahlrechtsbeschwerden 9. Allgemeine Informationen zu den Richtern im BVG ➡ Amtszeit: 12 Jahre ➡ Richter, die vom Bundespräsident ernannt wurden Wiederwahl nicht möglich 3 Richter müssen ehemals am Obersten Gerichtshof des Bundes tätig gewesen sein die Restlichen 5 können befähigte Juristen aller Berufe sein 10. Wahlverfahren der Richter ➡ erfolgt laut Art. 94 GG durch Bundesrat und Bundestag ► Kandidatenvorschläge können dabei von Fraktionen, Bundes- und Landesregierung geäußert werden ➡ Hälfte wird vom Bundesrat gewählt und andere Hälfte durch einen Wahlausschuss des Bundestags Zweidrittelmehrheit notwendig nach Wahl Richter nur noch in Ausnahmefällen austauschbar sie dürfen weder Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, noch einem entsprechendem Organ auf Länderebene angehören ➡ beim Ausscheiden eines Richters →→ Nachfolger vom selben Organ gewählt ➡ Bundestag und Bundesrat wählen im Wechsel Präsidenten und Vizepräsidenten des BVG 11. Grafische Zusammenfassung Bundesverfassungsgericht Organisation und Beispiele für Aufgaben Jeder kann die Einhaltung der Grundrechte beim Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Die Entscheidungen des Verfassungsorgans sind verbindlich. Normenkontrolle Verfassungsbeschwerden Präsident Bundestag Vorsitz 1. Senat Die Amtszeit der Richterinnen und Richter beträgt je zwölf Jahre. Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen Parteiverbot Wahlprüfung wählt jeweils mit einer 2/3 Mehrheit 50 Prozent der Richter beider Senate îîîîîîîîîî Wahlausschuss (12 Abgeordnete) Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de Vize-Präsident Vorsitz 2. Senat Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. wählt jeweils mit einer 2/3 Mehrheit 50 Prozent der Richter beider Senate Bundesrat Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de (cc) BY-NC-N 12. Beispiele Seit 1951 2250 Senatsentscheidungen 80.000 Beschwerden (95% davon Verfassungsbeschwerden) bis 1998 216 Gesetze und Verordnungen für nichtig erklärt bis 1990 jedes 8. Bundesgesetz überprüft 13. Quellen www.bundesverfassungsgericht.de http://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/ Lehrbuch Seite 48 und 49 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Art. 92-104 GG