Zusammenarbeit und Spannungsverhältnis zwischen Legislative und Judikative
Das Grundgesetz sieht keine strikte Gewaltenteilung vor, sondern eine Verschränkung der Gewalten. Dies zeigt sich besonders im Verhältnis zwischen Legislative und Judikative in Deutschland. Der Bundestag als Teil der Legislative ist für die Gesetzgebung zuständig, während das Bundesverfassungsgericht als Teil der Judikative die Rechtsprechung ausübt.
Definition: Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip der deutschen Staatsordnung, bei dem die Staatsgewalt auf verschiedene Organe verteilt wird.
Es gibt vielfältige Formen der Zusammenarbeit zwischen beiden Gewalten. So sind Bundestag und Bundesrat an der Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts beteiligt. Auch finden gelegentlich informelle Treffen zwischen Richtern und Bundestagsabgeordneten statt.
Beispiel: Ein Personalaustausch findet in Form von Abordnungen einzelner Beamter der Bundestagsverwaltung zum Bundesverfassungsgericht statt.
Gleichzeitig besteht ein Spannungsverhältnis, da das Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht weitreichende Befugnisse zuweist. Es kann im Rahmen verschiedener Verfahren wie dem Organstreit oder der Normenkontrolle Gesetze des Bundestages überprüfen und für verfassungswidrig erklären.
Highlight: Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden aufgrund ihrer politischen Tragweite oft eher als politische denn als rechtliche Entscheidungen wahrgenommen.
Diese Konstellation führt zu einem komplexen Wechselspiel zwischen Legislative und Judikative in Deutschland, bei dem beide Gewalten sich gegenseitig kontrollieren und beeinflussen.
Vocabulary: Gewaltenverschränkung bezeichnet die Verflechtung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staatsgewalten, im Gegensatz zu einer strikten Trennung.