Das Grundgesetz sieht eine Verschränkung der Gewalten vor, nicht deren strikte Trennung. Dies zeigt sich besonders im Verhältnis zwischen Legislative und Judikative in Deutschland.
- Die Legislative (Bundestag) ist für die Gesetzgebung zuständig, während die Judikative (Bundesverfassungsgericht) die Rechtsprechung ausübt.
- Es gibt vielfältige Formen der Zusammenarbeit und Verflechtung zwischen beiden Gewalten.
- Gleichzeitig besteht ein Spannungsverhältnis, da das Bundesverfassungsgericht weitreichende Kontrollbefugnisse gegenüber dem Bundestag hat.