Die Schuldenbremse und schwarze Null
Die Schuldenbremse wurde 2009 im Artikel 109 des Grundgesetzes verankert, nachdem der Schuldenstand Deutschlands stark angestiegen war. Bei der Abstimmung zur Schuldenbremse 2009 stimmte eine große Mehrheit im Bundestag und Bundesrat zu. Seit 2020 dürfen die Bundesländer keine strukturellen Defizite mehr aufweisen, während dem Bund eine Neuverschuldung von maximal 0,35% des BIP erlaubt ist.
Es gibt drei Ausnahmen von der Schuldenbremse: bei Naturkatastrophen, schweren Rezessionen und anderen außergewöhnlichen Notlagen. So wurde die Schuldenbremse während der Corona-Krise ausgesetzt. Die Bundesregierung beschloss zwei Nachtragshaushalte für 2020, was zu einer Neuverschuldung von 218,5 Millionen Euro führte. Ab 2023 soll dieser Schuldenberg innerhalb von 20 Jahren abgebaut werden.
Die schwarze Null ist kein Gesetz, sondern ein politisches Ziel der damaligen schwarz-roten Bundesregierung 2009. Es bedeutet einen ausgeglichenen Haushalt, bei dem die Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen dürfen. Deutschland hatte zwischen 2014 und 2020 eine schwarze Null und strebt an, so schnell wie möglich dorthin zurückzukehren.
Wusstest du? Die Welche Partei hat die Schuldenbremse eingeführt? Die Schuldenbremse wurde während der Großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU/CSU) mit Zustimmung der SPD eingeführt. Bei der Schuldenbremse Grundgesetz Abstimmung stimmten auch FDP und Grüne mehrheitlich zu.
Bei der Debatte um die Schuldenbremse gibt es verschiedene Argumente: Befürworter betonen, dass man für kommende Krisen ein finanzielles Polster braucht. Kritiker hingegen argumentieren, dass sinnvolle Investitionen in Bereiche wie Infrastruktur, Digitalisierung, Forschung und Umwelt durch die strikten Regeln verhindert werden. Diese Schuldenbremse Pro Contra-Debatte wird besonders intensiv, wenn wirtschaftliche Herausforderungen anstehen.