Kaufmannsarten und ihre rechtlichen Grundlagen
Die verschiedenen Kaufmann Arten und Merkmale nach dem Handelsgesetzbuch HGB lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen: Istkaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann.
Der Istkaufmann betreibt ein Handelsgewerbe, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die Kaufmannseigenschaften nach HGB verpflichten ihn zur Eintragung ins Handelsregister, wobei diese Eintragung deklaratorische Wirkung hat.
Definition: Der Istkaufmann ist per Gesetz Kaufmann, unabhängig von der Handelsregistereintragung. Ein typisches Ist Kaufmann Beispiel wäre ein Großhändler.
Der Kannkaufmann hingegen hat die Wahl: Kleingewerbetreibende sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe können sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Ein Kann Kaufmann Beispiel wäre ein kleiner Handwerksbetrieb. Die Kannkaufmann Eintragung Handelsregister hat konstitutive Wirkung - erst durch sie wird die Kaufmannseigenschaft begründet.
Beispiel: Ein Kleinbauer mit Hofladen kann sich als Kannkaufmann ins Handelsregister eintragen lassen, muss es aber nicht. Nach der Eintragung unterliegt er der Kann Kaufmann Buchführungspflicht.
Der Formkaufmann erhält seine Kaufmannseigenschaft kraft Rechtsform. Die Kaufmannseigenschaft GmbH beispielsweise besteht automatisch, unabhängig von Art und Umfang des Geschäftsbetriebs. Auch Aktiengesellschaften sind Formkaufmann Beispiele. Sie müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen, wobei die Eintragung konstitutive Wirkung hat.