Handelsregister und Unternehmensgründung
Das Handelsregister ist ein öffentliches, elektronisches Verzeichnis aller Kaufleute. Es dokumentiert die Rechtsverhältnisse von Gewerbebetrieben und schafft Transparenz. Abteilung A erfasst Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Abteilung B die Kapitalgesellschaften.
Eintragungen sind entweder deklaratorisch (Rechtswirkung besteht schon vorher) oder konstitutiv (Wirkung entsteht erst durch Eintragung). Bei Löschung wird die Eintragung rot unterstrichen, bleibt aber sichtbar.
Für eine Unternehmensgründung brauchst du persönliche Voraussetzungen (Branchenerfahrung, Risikobereitschaft, Führungsfähigkeit), sachliche Voraussetzungen (Marktchancen, Standort, Finanzierung) und rechtliche Voraussetzungen (Geschäftsfähigkeit, Anmeldungen bei Behörden).
Das Vorgehen läuft in drei Schritten: Geschäftsidee entwickeln, Voraussetzungen prüfen, Businessplan erstellen.
Wichtig: Der Businessplan ist dein Fahrplan zum Erfolg - ohne ihn läuft nichts!