Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG): Aufbau und rechtliche Grundlagen
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) stellt eine besondere Form der Kapitalgesellschaft im deutschen Gesellschaftsrecht dar. Sie wurde als "Mini-GmbH" konzipiert und ermöglicht einen Einstieg in die Unternehmertätigkeit mit minimalem Startkapital. Im Gegensatz zur klassischen GmbH kann eine UG bereits mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden.
Definition: Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der das Mindestkapital unter 25.000 Euro liegen darf. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen.
Die Struktur einer UG besteht aus mindestens einem Gesellschafter, der Geschäftsanteile am Unternehmen hält. Diese Geschäftsanteile müssen in vollen Euro-Beträgen ausgegeben werden, wobei der Mindestbetrag pro Anteil 1 Euro beträgt. Die Firmierung muss zwingend den Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" enthalten, um auf die besondere Rechtsform hinzuweisen.
Beispiel: "Adler und Boll UG (haftungsbeschränkt)" oder "Brauerei A80 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)"
Eine Besonderheit der UG ist die gesetzliche Verpflichtung zur Rücklagenbildung. 25% des Jahresüberschusses müssen in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital einer regulären GmbH (25.000 Euro) erreicht ist. Die Gründung erfolgt durch ein notariell beurkundetes Musterprotokoll, und die UG entsteht als juristische Person erst mit der Eintragung im Handelsregister.