Die Errichtung der NS-Diktatur: Von der Machtergreifung zur totalitären Herrschaft
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten begann am 30. Januar 1933 mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch Reichspräsident Paul von Hindenburg. Dieser historische Moment, bekannt als "Machtergreifung", markierte den Beginn einer systematischen Transformation der Weimarer Republik in eine totalitäre Diktatur.
Definition: Die Machtergreifung bezeichnet den Prozess der nationalsozialistischen Machtübernahme, der formal noch im Rahmen der Weimarer Verfassung erfolgte, aber schnell zur Ausschaltung der demokratischen Institutionen führte.
Der Prozess der Gleichschaltung begann unmittelbar nach der Machtübernahme. Bereits am 4. Februar 1933 wurde die "Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes" erlassen, die grundlegende Freiheitsrechte einschränkte. Der Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 diente als Vorwand für die "Reichstagsbrandverordnung", die faktisch den Rechtsstaat außer Kraft setzte.
Das "Ermächtigungsgesetz" vom 23. März 1933 bildete die pseudo-legale Grundlage für die NS-Diktatur. Es ermöglichte der Regierung, Gesetze ohne parlamentarische Zustimmung zu erlassen und von der Verfassung abzuweichen. Die systematische Ausschaltung aller demokratischen Institutionen folgte: Parteien wurden verboten, Gewerkschaften aufgelöst, Länder gleichgeschaltet.
Highlight: Die wichtigsten Etappen der NS-Machtkonsolidierung:
- Reichstagsbrandverordnung (28.02.1933)
- Ermächtigungsgesetz (23.03.1933)
- Verbot der SPD und anderer Parteien (Juni/Juli 1933)
- Gleichschaltung der Länder und Gewerkschaften
- "Röhm-Putsch" (30.06.1934)
- Tod Hindenburgs und Vereinigung von Reichskanzler- und Präsidentenamt (02.08.1934)