Der Hexenprozess: Ablauf und Methoden der Hexenverfolgungen in der frühen Neuzeit
Die systematische Verfolgung vermeintlicher Hexen folgte einem streng geregelten juristischen Ablauf, der die Beschuldigten meist in einen unausweichlichen Kreislauf aus Verhören, Folter und letztendlich der Hinrichtung führte. Nach der Inhaftierung einer verdächtigen Person begann die akribische Suche nach sogenannten Hexenmalen - körperlichen Merkmalen, die als Beweis für einen Teufelspakt galten.
Definition: Hexenmale (auch Teufelsmale genannt) waren ungewöhnliche Leberflecke oder Muttermale, die als vom Teufel aufgedrückte Zeichen interpretiert wurden.
Der Verhörprozess gliederte sich in drei Phasen von steigender Intensität. Die erste Phase, die "gütliche Befragung", beinhaltete die Vernehmung durch einen Richter zu Themen wie Hexensabbat und Teufelsverkehr. Blieb das erforderliche Geständnis aus, folgte die "Territion" - eine Phase psychologischer Folter durch das Vorzeigen von Folterinstrumenten. Die letzte und brutalste Phase war die "peinliche Befragung", bei der körperliche Folter zum Einsatz kam.
Die Hexenproben stellten ein weiteres grausames Element der Prozesse dar. Besonders die Nadelprobe an vermeintlichen Hexenmalen und die Tränenprobe während der Folter waren verbreitet. Der Einfluss der katholischen Kirche auf Hexenprozesse zeigte sich in der theologischen Rechtfertigung dieser Praktiken. Die "Constitutio Criminalis Carolina" von 1532 definierte Hexerei als "crimen exceptum" (Ausnahmeverbrechen), wodurch übliche rechtliche Schutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt wurden.
Highlight: Die Hexenprozesse führten oft zu Kettenprozessen, da Gefolterte unter Zwang weitere "Mitschuldige" denunzierten.