Pflichten und Rechte im Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest und muss dabei gesetzliche Vorgaben berücksichtigen.
Zu den Hauptpflichten des Arbeitnehmers gehört die Arbeitsleistungspflicht. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarte Arbeit in der festgelegten Art und Weise, im vereinbarten Umfang, zu den bestimmten Zeiten und am vereinbarten Arbeitsort zu erbringen.
Definition: Die Arbeitsleistungspflicht umfasst die vertraglich festgelegte Tätigkeit, die der Arbeitnehmer zu erfüllen hat.
Der Arbeitgeber hat im Gegenzug die Pflicht, den vereinbarten Lohn oder das Gehalt zu zahlen. Dies muss regelmäßig und in voller Höhe erfolgen.
Weitere wichtige Pflichten des Arbeitnehmers sind:
- Verschwiegenheitspflicht, insbesondere bezüglich Geschäftsgeheimnissen
- Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat neben der Vergütungspflicht auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Diese beinhaltet den Schutz und die Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers.
Highlight: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsvertrags und dient dem Schutz des Arbeitnehmers.
Bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags muss der Arbeitgeber verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Dazu gehören:
- Das Grundgesetz
- Europäisches Recht
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Arbeitsschutzgesetze
Diese Gesetze schränken die Vertragsfreiheit ein und verbieten beispielsweise Diskriminierung oder unangemessene Arbeitsbedingungen. So darf ein Arbeitgeber Männer und Frauen nicht unterschiedlich bezahlen oder übermäßig lange Arbeitsschichten anordnen.
Beispiel: Ein Arbeitsvertrag, der Frauen ein geringeres Gehalt als Männern für die gleiche Tätigkeit zusichert, wäre rechtswidrig und nichtig.
Mögliche Verstöße gegen den Arbeitsvertrag können sein:
- Zu geringe Arbeitsstunden seitens des Arbeitnehmers
- Ausschließliches Homeoffice entgegen der vertraglichen Vereinbarung
- Ausübung einer anderen als der vereinbarten Tätigkeit
- Nicht fristgerechte oder unvollständige Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber
- Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen durch den Arbeitnehmer
- Missachtung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber
Vocabulary: Vertragsstrafe - Eine im Arbeitsvertrag festgelegte Konsequenz für bestimmte Vertragsverletzungen, die jedoch bestimmten rechtlichen Einschränkungen unterliegt.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Arbeitgeber auch durch den Arbeitsvertrag keine gesetzlich garantierten Rechte des Arbeitnehmers einschränken kann. Pausen, Urlaubsansprüche und andere Schutzrechte bleiben unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen bestehen.