Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit in der DDR
Die DDR versuchte, sich als demokratischer Rechtsstaat zu präsentieren, aber die Realität sah anders aus. Was hatte die DDR für eine Verfassung? Formal gab es Verfassungen, die Grundrechte und demokratische Strukturen garantierten. In der Praxis herrschte jedoch eine Diktatur der SED.
Verfassungsanspruch
Die DDR bemühte sich um den Anschein von Legitimität durch mehrere Verfassungen. Die Verfassung von 1949 sicherte formale Grundrechte wie freie Wahlen zu. Gesetze sollten nur durch die Volkskammer verabschiedet werden. Die DDR erhob den Anspruch, für ganz Deutschland zu gelten.
Definition: Die Volkskammer war das Parlament der DDR und formal das höchste staatliche Organ.
Verfassungswirklichkeit
In der Realität gab es keine echte Gewaltenteilung. Das Politbüro der SED konnte der Volkskammer Weisungen erteilen und die Gesetzgebung beeinflussen. Es existierte keine parlamentarische Opposition.
Highlight: Die SED sicherte ihre Mehrheit in der Volkskammer durch die sogenannte Einheitsliste. Andere Parteien konnten keine Mehrheit erreichen.
Die Wahlen waren nicht wirklich frei, da die SED-Mehrheit nicht abgewählt werden konnte. Ein repressiver Überwachungsapparat, insbesondere die Stasi, diente zur Kontrolle der Bevölkerung.
Vocabulary: Die Stasi (Ministerium für Staatssicherheit) war der Geheimdienst und die Geheimpolizei der DDR.
Hatte man in der DDR Meinungsfreiheit? Nein, Grundrechte wie Rede-, Versammlungs- und Pressefreiheit wurden regelmäßig verletzt. Der Mauerbau 1961 symbolisierte die Unterdrückung der Bevölkerung.
Example: Menschenrechtsverletzungen DDR Beispiele umfassten die Einschränkung der Reisefreiheit durch den Mauerbau und die Verfolgung von Regimekritikern.
Die DDR war somit kein demokratischer Rechtsstaat, sondern eine Diktatur der SED, die alle Bereiche des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens kontrollierte.