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Der Bundestag
Marietta
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- Text Aufbau des Budestags - Wahl im Bundestag - Mitglieder im Bundestag
9 Nach einer Wahl Ist eine neue Regierung aufgestellt worden, ist es die Aufgabe des Bundestages, die Arbeit der Bundesregierung zu kontrollieren. Im Bundestag sitzen nun die Parteien mit der Regie- rungsmehrheit und die übrigen Parteien mit weniger Mandaten – sie bilden die Opposition. Der Opposition fällt es in erster Linie zu, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren, da sie selbst nicht daran beteiligt ist. Die Formen der Kontrolle gestalten sich im Alltag des Bundestages vielfältig. Eine Möglichkeit sind ständige Anfragen auf Auskunft an die Regierung. Bei diesen muss sich die Regierung für ihr Handeln rechtfertigen. Andere Formen der Kontrolle ist die Mitarbeit an Gesetzesent- würfen oder die Durchführung von Untersuchungsausschüssen. A EA EA Aufgabe 1: a) Erkläre mit deinen eigenen Worten, wie die Regierung gebildet wird! wiederum Zuerst geht alles vom Bundespräsidenten aus. Er lässt von Bundestagsmitgliedern einen Kanzler wählen. Dieser lässt ein Kabinett erstellen. Danach werden nur Minister/innen vom Bundespräsidenten ernannt. noch b) Welche Aufgaben hat der Bundestag? Er muss die Bundesregierung kontrolliesen, da sie sellast nicht an der Arbeit beteiligt sind. Dieses wann durch Anfrage und Auskunft betätigt werden, durch die Mitarbeit von Gesetzesentwürfen oder die Durchführung von Untersuchungsausschlüssen gemacht werden. Kabinett Aufgabe 2: Verbinde die Begriffe der linken Seite mit denen auf der rechten Seite, die das gleiche meinen! 1 Bundeskanzler 2 Koalition 3 Bundesregierung 4 Bundespräsident 5 Parlament 6 7 Opposition DA B des OF die Seite 35 Parlamentsminderheit Staatsoberhaupt Bundestag und Bundesrat Regierungschef Bundeskanzler und Bundesminister Exekutive (ausführende Gewalt) Parteienbündnis Der Verlag mit dem Baum Politik verstehen www.kohlverlag.de...
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Wahlen in Deutschland - Bestell-Nr. 10 781 KOHL VERLAG 9 Nach einer Wahl Die Aufgaben des deutschen Bundestages Der Bundestag ist die gewählte politische Vertretung des Volkes und wird alle vier Jahre neu gewählt. Zusammen mit dem Bundesrat bildet der Bundestag das Parlament, das die Legisla- tive im Staat darstellt. Der Bundestag wählt sich selbst einen Präsidenten, der das Hausrecht und die Polizeigewalt im Bundestag ausübt. Der Bundestagspräsident ist damit für die Einhal- tung der Ordnung im Bundestag zuständig. Insgesamt vier große Funktionen erfüllt der Bundestag im Deutschen Staat: 1. Aus ihm heraus wird die Regierung gebildet. 2. Er soll die Arbeit der Regierung kontrollieren. 3. Er ist Zentrum der Gesetzgebungsprozesse. 4. Er dient zur öffentlichen Repräsentation des Volkes. Die Regierung (das heißt die ausführende Gewalt im Staate, auch Exekutive genannt) besteht aus dem Bundeskanzler als Regierungschef und den Ministerinnen und Ministern. Bundes- kanzler und Ministerinnen und Minister werden auch als Kabinett bezeichnet. Die Regierung wird von der Partei gestellt, welche die absolute Mehrheit im Parlament hat. Da eine Partei meistens selbst keine absolute Mehrheit hat, arbeiten zwei oder mehr Parteien zusammen, um eine absolute Mehrheit zusammen zu bekommen. Dieses Parteienbündnis nennt man dann eine Koalition. Rein formal wird vom Staatsoberhaupt, dem Bundespräsidenten, ein Kanzlerkandidat vor- geschlagen und vom Parlament gewählt oder nicht. Wird der Kanzlerkandidat des Bundesprä- sidenten nicht gewählt, so kann der Bundestag innerhalb von 14 Tagen einen eigenen Bundes- kanzler wählen. Dieser muss aber mindestens von der Hälfte der Bundestagsmitglieder ange- nommen werden. In der Praxis sieht es aber so aus, dass bereits während der Wahl die großen Parteien eine Person als ihren Kanzlerkandi- daten präsentieren. Unter der Berücksichtigung der Wahlergebnisse kann der Bundespräsident dann nur noch die Person als Kanzlerkandi- daten vorschlagen, die mit großer Wahrscheinlichkeit auch vom Parlament zum Bundeskanz- ler gewählt werden wird. Der Einfluss des Parlamentes auf die Entscheidung über den Bun- deskanzler ist also verhältnismäßig gering. Plenarsaal im Deutscher Bundestag Anders sieht es bei der Ernennung der restlichen Kabinettsmitglieder aus. In der Regel stam- men die Ministerinnen und Minister aus dem Bundestag. Nur in seltenen Fällen wird jemand zum Bundesminister ernannt, ohne ein Bundestagsmandat zu haben. Der Bundeskanzler schlägt zwar die übrigen Mitglieder seines Kabinetts vor, doch muss er auch den Willen der anderen starken Parteien im Parlament berücksichtigen. Er kann nämlich nur regieren, wenn er davon ausgehen kann, dass seine Minister und die Gesetzesvorschläge seiner kommen- den Regierungszeit die Zustimmung der Mehrheit im Parlament finden. Stellt der Bundes- kanzler also ein Kabinett zusammen, deren Arbeit vom Parlament nicht angenommen wird, ist seine Regierung in ihrer Handlungsfähig eingeschränkt. Hat der Bundeskanzler sein Kabinett zusammengestellt, werden die Ministerinnen und Minister vom Bundespräsidenten ernannt und legen ihren Amtseid ab. Seite 34 Bestell-Nr. 10 781 Wahlen in Deutschland Der Verlag mit dem Baum Politik verstehen KOHL VERLAG www.kohlverlag.de
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9 Nach einer Wahl Ist eine neue Regierung aufgestellt worden, ist es die Aufgabe des Bundestages, die Arbeit der Bundesregierung zu kontrollieren. Im Bundestag sitzen nun die Parteien mit der Regie- rungsmehrheit und die übrigen Parteien mit weniger Mandaten – sie bilden die Opposition. Der Opposition fällt es in erster Linie zu, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren, da sie selbst nicht daran beteiligt ist. Die Formen der Kontrolle gestalten sich im Alltag des Bundestages vielfältig. Eine Möglichkeit sind ständige Anfragen auf Auskunft an die Regierung. Bei diesen muss sich die Regierung für ihr Handeln rechtfertigen. Andere Formen der Kontrolle ist die Mitarbeit an Gesetzesent- würfen oder die Durchführung von Untersuchungsausschüssen. A EA EA Aufgabe 1: a) Erkläre mit deinen eigenen Worten, wie die Regierung gebildet wird! wiederum Zuerst geht alles vom Bundespräsidenten aus. Er lässt von Bundestagsmitgliedern einen Kanzler wählen. Dieser lässt ein Kabinett erstellen. Danach werden nur Minister/innen vom Bundespräsidenten ernannt. noch b) Welche Aufgaben hat der Bundestag? Er muss die Bundesregierung kontrolliesen, da sie sellast nicht an der Arbeit beteiligt sind. Dieses wann durch Anfrage und Auskunft betätigt werden, durch die Mitarbeit von Gesetzesentwürfen oder die Durchführung von Untersuchungsausschlüssen gemacht werden. Kabinett Aufgabe 2: Verbinde die Begriffe der linken Seite mit denen auf der rechten Seite, die das gleiche meinen! 1 Bundeskanzler 2 Koalition 3 Bundesregierung 4 Bundespräsident 5 Parlament 6 7 Opposition DA B des OF die Seite 35 Parlamentsminderheit Staatsoberhaupt Bundestag und Bundesrat Regierungschef Bundeskanzler und Bundesminister Exekutive (ausführende Gewalt) Parteienbündnis Der Verlag mit dem Baum Politik verstehen www.kohlverlag.de...
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Wahlen in Deutschland - Bestell-Nr. 10 781 KOHL VERLAG 9 Nach einer Wahl Die Aufgaben des deutschen Bundestages Der Bundestag ist die gewählte politische Vertretung des Volkes und wird alle vier Jahre neu gewählt. Zusammen mit dem Bundesrat bildet der Bundestag das Parlament, das die Legisla- tive im Staat darstellt. Der Bundestag wählt sich selbst einen Präsidenten, der das Hausrecht und die Polizeigewalt im Bundestag ausübt. Der Bundestagspräsident ist damit für die Einhal- tung der Ordnung im Bundestag zuständig. Insgesamt vier große Funktionen erfüllt der Bundestag im Deutschen Staat: 1. Aus ihm heraus wird die Regierung gebildet. 2. Er soll die Arbeit der Regierung kontrollieren. 3. Er ist Zentrum der Gesetzgebungsprozesse. 4. Er dient zur öffentlichen Repräsentation des Volkes. Die Regierung (das heißt die ausführende Gewalt im Staate, auch Exekutive genannt) besteht aus dem Bundeskanzler als Regierungschef und den Ministerinnen und Ministern. Bundes- kanzler und Ministerinnen und Minister werden auch als Kabinett bezeichnet. Die Regierung wird von der Partei gestellt, welche die absolute Mehrheit im Parlament hat. Da eine Partei meistens selbst keine absolute Mehrheit hat, arbeiten zwei oder mehr Parteien zusammen, um eine absolute Mehrheit zusammen zu bekommen. Dieses Parteienbündnis nennt man dann eine Koalition. Rein formal wird vom Staatsoberhaupt, dem Bundespräsidenten, ein Kanzlerkandidat vor- geschlagen und vom Parlament gewählt oder nicht. Wird der Kanzlerkandidat des Bundesprä- sidenten nicht gewählt, so kann der Bundestag innerhalb von 14 Tagen einen eigenen Bundes- kanzler wählen. Dieser muss aber mindestens von der Hälfte der Bundestagsmitglieder ange- nommen werden. In der Praxis sieht es aber so aus, dass bereits während der Wahl die großen Parteien eine Person als ihren Kanzlerkandi- daten präsentieren. Unter der Berücksichtigung der Wahlergebnisse kann der Bundespräsident dann nur noch die Person als Kanzlerkandi- daten vorschlagen, die mit großer Wahrscheinlichkeit auch vom Parlament zum Bundeskanz- ler gewählt werden wird. Der Einfluss des Parlamentes auf die Entscheidung über den Bun- deskanzler ist also verhältnismäßig gering. Plenarsaal im Deutscher Bundestag Anders sieht es bei der Ernennung der restlichen Kabinettsmitglieder aus. In der Regel stam- men die Ministerinnen und Minister aus dem Bundestag. Nur in seltenen Fällen wird jemand zum Bundesminister ernannt, ohne ein Bundestagsmandat zu haben. Der Bundeskanzler schlägt zwar die übrigen Mitglieder seines Kabinetts vor, doch muss er auch den Willen der anderen starken Parteien im Parlament berücksichtigen. Er kann nämlich nur regieren, wenn er davon ausgehen kann, dass seine Minister und die Gesetzesvorschläge seiner kommen- den Regierungszeit die Zustimmung der Mehrheit im Parlament finden. Stellt der Bundes- kanzler also ein Kabinett zusammen, deren Arbeit vom Parlament nicht angenommen wird, ist seine Regierung in ihrer Handlungsfähig eingeschränkt. Hat der Bundeskanzler sein Kabinett zusammengestellt, werden die Ministerinnen und Minister vom Bundespräsidenten ernannt und legen ihren Amtseid ab. Seite 34 Bestell-Nr. 10 781 Wahlen in Deutschland Der Verlag mit dem Baum Politik verstehen KOHL VERLAG www.kohlverlag.de