Versorgungsprinzip und Fürsorgeprinzip
Das Versorgungsprinzip und das Fürsorgeprinzip werden vollständig aus Steuermitteln finanziert und unabhängig von vorherigen Leistungen oder Mitgliedschaften ausgezahlt.
Das Versorgungsprinzip gilt für bestimmte Gruppen, die Opfer gebracht oder besondere Leistungen für die Gesellschaft erbracht haben, wie Kriegsopfer und Beamte.
Das Fürsorgeprinzip richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die in Not geraten sind und ihre Bedürfnisse nicht mehr selbst decken können, wie beispielsweise ALG II-Empfänger.
Beispiel: Ein Beispiel für Bedarfsgerechtigkeit im Rahmen des Fürsorgeprinzips ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die 2018 mit 45,0 Milliarden Euro 4,5% des Sozialbudgets ausmachte.
Die Leistungen im Rahmen des Versorgungs- und Fürsorgeprinzips richten sich nach festgelegten, gesetzlich geregelten Werten. Dies stellt sicher, dass die Aufgaben des Sozialstaats erfüllt werden und soziale Gerechtigkeit gewährleistet wird.
Highlight: Das Subsidiaritätsprinzip als wichtiger Grundsatz des Sozialstaats besagt, dass eine staatliche Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden soll.