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Sozialstaat: Definition, Beispiele und Aufgaben für Schüler
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Liv B

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Sozialstaat: Definition, Beispiele und Aufgaben für Schüler

 

Gesch./Soz./pol. Bildung

 

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Der Sozialstaat Deutschland ist ein komplexes System, das auf Armutsbekämpfung, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit abzielt. Er basiert auf dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes und verschiedenen Gerechtigkeitskonzepten. Die Finanzierung erfolgt durch Versichertenbeiträge, Steuern und Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträge. Das deutsche Sozialsystem ruht auf drei Säulen: dem Versicherungs-, Versorgungs- und Fürsorgeprinzip. Wichtige Aspekte sind Solidarität, Subsidiarität und verschiedene Formen der Gerechtigkeit wie Bedarfs- und Leistungsgerechtigkeit.

24.11.2021

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Der Sozialstaat und seine Grundprinzipien

Der Sozialstaat ist ein Komplex von Rechten und Institutionen, die auf Armutsvermeidung, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit und Verringerung sozialer Ungleichheit abzielen. Er steht in einem besonderen Verhältnis zur Marktwirtschaft, indem er problematische Folgewirkungen des Marktes ausgleicht und abmildert.

Die Grundprinzipien des Sozialstaats umfassen verschiedene Gerechtigkeitskonzepte:

  • Chancengerechtigkeit
  • Generationengerechtigkeit
  • Solidaritätsprinzip
  • Bedarfsgerechtigkeit
  • Globale Gerechtigkeit
  • Leistungsgerechtigkeit
  • Egalitäre Gerechtigkeit

Definition: Der Sozialstaat Deutschland ist die Gesamtheit aller staatlichen Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen, durch die Lebensrisiken zum Teil versichert werden.

Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ist in den Artikeln 20 und 28 verankert. Es verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland nicht nur demokratisch zu sein, sondern auch dem Sozialstaatsziel zu folgen. Dieses Prinzip ist durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 GG) geschützt.

Highlight: Der Sozialstaatsgedanke findet sich auch in den Artikeln 1, 3, 6 und 9 des Grundgesetzes wieder, die Benachteiligung verbieten, Gleichberechtigung vorschreiben und die Würde des Menschen schützen.

Chancenserechtigkeit
>gleiche Chancen Leistungs-
fähigkeiten zu entwickeln
und Leistung hervorzu-
bringen
Generationenserechtigkeit
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Versorgungsprinzip und Fürsorgeprinzip

Das Versorgungsprinzip und das Fürsorgeprinzip werden vollständig aus Steuermitteln finanziert und unabhängig von vorherigen Leistungen oder Mitgliedschaften ausgezahlt.

Das Versorgungsprinzip gilt für bestimmte Gruppen, die Opfer gebracht oder besondere Leistungen für die Gesellschaft erbracht haben, wie Kriegsopfer und Beamte.

Das Fürsorgeprinzip richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die in Not geraten sind und ihre Bedürfnisse nicht mehr selbst decken können, wie beispielsweise ALG II-Empfänger.

Beispiel: Ein Beispiel für Bedarfsgerechtigkeit im Rahmen des Fürsorgeprinzips ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die 2018 mit 45,0 Milliarden Euro 4,5% des Sozialbudgets ausmachte.

Die Leistungen im Rahmen des Versorgungs- und Fürsorgeprinzips richten sich nach festgelegten, gesetzlich geregelten Werten. Dies stellt sicher, dass die Aufgaben des Sozialstaats erfüllt werden und soziale Gerechtigkeit gewährleistet wird.

Highlight: Das Subsidiaritätsprinzip als wichtiger Grundsatz des Sozialstaats besagt, dass eine staatliche Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Ebene bzw. kleineren Einheit wahrgenommen werden soll.

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Finanzierung und Struktur des Sozialsystems

Die Finanzierung des deutschen Sozialsystems erfolgt durch drei Hauptquellen:

  1. Versichertenbeiträge (z.B. verpflichtende Krankenversicherung)
  2. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile (50/50 aufgeteilt für verschiedene Versicherungen)
  3. Steuergelder

Die Finanzierungsstruktur der Sozialleistungen lässt sich anhand des Sozialbudgets aufschlüsseln. Im Jahr 2018 betrug das Gesamtsozialbudget 995,9 Milliarden Euro, wovon der größte Teil (60,9%) auf die Sozialversicherungen entfiel.

Beispiel: Die Rentenversicherung machte mit 313,1 Milliarden Euro den größten Anteil (30,3%) des Sozialbudgets aus, gefolgt von der Krankenversicherung mit 237,4 Milliarden Euro (22,9%).

Die drei Säulen der sozialen Sicherung in Deutschland sind:

  1. Das Versicherungsprinzip
  2. Das Versorgungsprinzip
  3. Das Fürsorgeprinzip

Das Versicherungsprinzip finanziert sich durch Beiträge von Versicherten und teilweise durch Staatszuschüsse. Leistungen werden nur an Mitglieder ausgezahlt und orientieren sich an deren vorherigen Einzahlungen.

Vocabulary: Äquivalenzprinzip: Grundsatz der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung im Sozialversicherungssystem.

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