Die Verfassung von 1871 etablierte das Deutsche Kaiserreich als konstitutionelle Monarchie mit begrenzter Demokratie. Der Kaiser und Preußen behielten die Hauptmacht, während der Reichstag nur eingeschränkten Einfluss hatte. Diese Struktur führte zu einem autoritären Staat mit preußischer Prägung.
• Die Verfassung teilte die Macht zwischen Kaiser, Reichskanzler, Bundesrat und Reichstag auf.
• Preußen dominierte den Bundesrat mit 17 von 58 Stimmen und einem Vetorecht.
• Der Reichstag hatte begrenzte legislative Befugnisse, aber keinen Einfluss auf die Regierungsbildung.
• Grundrechte und demokratische Prinzipien waren nur teilweise verwirklicht.
• Historiker bewerten die Verfassung unterschiedlich hinsichtlich ihrer konstitutionellen und absolutistischen Elemente.