Detaillierte Machtverteilung in der Reichsverfassung
Die zweite Seite erläutert die spezifischen Befugnisse und Funktionen der wichtigsten Institutionen gemäß der Verfassung von 1871. Der Kaiser hatte weitreichende Kompetenzen, darunter die Repräsentation im Ausland, den Oberbefehl über das Heer und die Ernennung des Reichskanzlers.
Example: Der Kaiser konnte den Bundesrat und Reichstag einberufen, vertagen und schließen.
Der Reichskanzler, zunächst Otto von Bismarck, führte den Vorsitz im Bundesrat und ernannte die Staatssekretäre. Der Reichstag bestand aus 337 Abgeordneten, die von Männern über 25 Jahren gewählt wurden. Er war an der Gesetzgebung beteiligt, hatte aber begrenzte Macht.
Highlight: Der Bundesrat hatte mit 14 Stimmen ein Vetorecht, wobei Preußen allein 17 Stimmen besaß und somit de facto ein eigenes Veto hatte.
Die 25 Einzelstaaten entsandten weisungsgebundene Vertreter in den Bundesrat. Aufgrund der preußischen Dominanz hatten die anderen Staaten nur geringen Einfluss. Das Volk wählte zwar die Reichstagsabgeordneten, hatte aber insgesamt wenig Macht und Einfluss im politischen System.
Quote: "Volk nur wenig Einfluss und fast keine Macht"



































