Funktion und Aufgaben
Die Europäische Kommission nimmt die Funktion der Exekutive in der EU wahr. Sie besitzt das alleinige Initiativrecht, was bedeutet, dass nur sie Gesetzesvorschläge einbringen darf – eine einzigartige Machtposition im EU-System.
Nachdem die Kommission einen Gesetzesvorschlag gemacht hat, wird dieser im Rat der EU und im Europäischen Parlament diskutiert und abgestimmt. Bei Änderungsvorschlägen kann die Kommission ihre Stellungnahme abgeben und so den Gesetzgebungsprozess mitgestalten.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Europäischen Kommission gehören außerdem die Verwaltung des EU-Haushalts und die Kontrolle der Mitgliedsstaaten auf Einhaltung der EU-Verträge. Als "Hüterin der Verträge" kann sie bei Verstößen Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Nicht zuletzt vertritt die Kommission die EU auf internationaler Ebene und handelt beispielsweise Handelsabkommen mit anderen Ländern aus.
💡 Für die Klausur: Die drei Hauptfunktionen der Kommission sind: 1) Gesetzesvorschläge einbringen, 2) EU-Recht durchsetzen, 3) EU-Haushalt verwalten.