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Europäische Union

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kulturelle & politische - historische Identität ● → Stilepochen hinterließen fast überall in Europa spuren Gemeinsamkeiten bei Musik trotz großer Unterschiede kam es zu vielen gemeinsamen Entwicklungen innerhalb von Europa ● Europäische Union vielfältige Kultur → Geschichte grundlegende Gemeinsamkeiten über 60 Sprachen lassen sich einigen Sprachgruppen zuordnen → keine gemeinsame europäische Sprachidentität viele unterschiedliche Religiöse Gruppen Gemeinsamkeiten in Architektur ● Europaidee nach zweiten Weltkrieg wollte durch eine bessere Zusammenarbeit der Völker im Sinne einer Europaidee die Hauptkriegsursachen bekämpfen → übertriebener Nationalismus & Rassismus ● Europa steht für eine wechselvolle Geschichte von Teritorialenkonflikten und blutigen kriegen 30 jähriger Krieg beide Weltkriege → Frieden für die meiste Zeit eine Ausnahme Europa steht für anhaltende und prägende Leistungen, Errungenschaften in Politik, Technik, Ökonomie, Kultur, Kunst, Philosophie, Wissenschaft ● 1946 forderte der englische Premierminister Winston Churchill die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa" Europäische Union supranationale Organisation d.h., Beschlüsse sind nicht nur zwischenstaatlich, sondern auch innerhalb der Mitgliedstaaten bindend → Kern eine Partnerschaft zwischen Frankreich und Europa föderalistisches System (kleine Staaten auch Stimmrecht) → Churchill sah GB und USA außerhalb→ als Freunde & Förderer kein eigener Staat: kein Gewaltenmonopol und keine eigene Verfassung Mitgliedstaaten 2020: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, ettland, Litauen, Luxemburg, Malta, ederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern → Großbritannien 2020 aus EU ausgetreten wichtige Eckpunkte der EU gemeinsamer europäischer Binnenmarkt → nach außen abgestimmte Handelspolitik, teilweise gemeinsame Eckpunkte Motive...

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des Europäischen Einigungsprozesses Beginn des Integrationsprozess 5 gemeinsame Motive O Wunsch nach Sicherheit & Freiheit Hoffnung das geeintes Europa Gewalt verhindern & Schutz vor der Gefahr einer Ausbreitung des Kommunismus → Friedensgemeinschaft O Wunsch nach neuen Selbstverständnis O Wunsch nach Freiheit & Mobilität ungehinderte freie Bewegung von Personen, Meinungen, Informationen und Waren o Hoffnung auf wirtschaftlichen Wohlstand → Ära großer wirtschaftlicher Stabilität & Prosperität gemeinsamer Markt O Europa die Möglichkeit neuer Gemeinschaftserfahrungen demokratisch verfasstes Europa O Leitgedanken weiterhin gültig: Vergabe des Friedensnobelpreises 2012 (Friedensgarant) O ökonomische Bewegungsgründe haben heute Bestand → Binnenmarkt & Wirtschafts- und Währungsunion tragen zum Wohlstand der Mitgliedstaaten bei → Durch Finanzkrise wurde diese Prosperität der EU erschüttert O politische Integration Voraussetzung für die internationale Handlungsfähigkeit der europäischen Staaten O Erwartung gemeinsamer Macht → hofften durch politische Einigung gemeinsam die Macht zurück zu erlangen → weitere Großmacht gegenüber USA gegenwärtige und künftige Probleme der internationalen Politik (Klimaschutz, Bekämpfung Terrorismus etc.) lassen sich nicht mehr von einzelnen Staaten lösen Stationen & Dimensionen der europäischen Integration Montanunion (EGKS) 1951 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl Hintergründe: ● O bis 1950: Frankreich fordert, dass DE das Ruhrgebiet abgibt kein weiterer Krieg EGKS als Möglichkeit zur Friedenssicherung 9.5.1950 ,,Schuman-Plan" EGKS als Institution 18. April 1951: Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg Vertrag für 50 Jahre gemeinsame Verwaltung der Kohle- und Stahlindustrie O → Robert Schuman (frz. Außenminister) → Jean Monnet (Idee zum Schuman - Plan) Vorschlag Produktion von Kohle&Stahl zusammenzulegen und gemeinsam darüber zu verfügen → Konrad Adenauer (dt. Bundeskanzler) O 23. Juli 1952: Inkrafttreten der EGKS O supranationale Koordination durch Organisation ,,Hohe Behörde" → erster Präsident Jean Monnet → Mitglieder zollfreien Zugang zu Kohle und Stahl Vorteile und Funktionen o Verhinderung weiterer Kriege: Montanindustrie als wichtigste Krigsindustrei unter gemeinsamer Kontrolle → primäres politisches Ziel: Friedenssicherung Zollfreiheit bei Kohle - und Stahlkäufen der Länder → bessere Handelsbeziehungen steigen der Wirtschaftskraft, höherer Lebensstandard Europäische Verteidigungsgemeinschaft Kernstück: gemeinsame Armee französische Abgeordnete lehnen Vertrag 1954 ab wolle Hoheit über die Armee nicht abgeben Römische Verträge 1957 Gründung C 25.03.1957 in Rom Verträge zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, EURATOM) O von Vertretern aus: Belgien, Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Frankreich, Italien Jahrhundert alte Feindschaft zwischen DE und FR wird beendet europäische Einigung hat begonnen andere Integrationsversuche, wie die Europäische Verteidigungsgemeinschaft(1954) scheiterten Ziele: O mit beiden Verträgen, nach EGKS, ein noch bedeutsamerer Schritt der europäischen Einigung 1. Aufbau einer Zollunion mit gemeinsamen Außenzoll 2. Abbau interner Handelshemmnisse und Errichtung eines gemeinsamen Marktes 3. Bewegungsfreiheit für Waren, Personen, Dienstleistungen, Kapital 4. engere Zusammenarbeit in der friedlichen Nutzung der Atomenergie O Wirtschaft Instrument, um Frieden zu erreichen O Unterzeichnung der Verträge = Gründungsdatum der EU o Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft → gelten als Fundament der EU in der Fassung des Vertrags von Lissabon (2007) fort anwesender dt. Bundeskanzler Konrad Adenauer in einer Rede: → ,,Europa hätte keinen würdigeren Rahmen für diese Konferenz finden können als diese eine ehrenwürdigste Stadt → stellt Bedeutung des Ortes heraus ● . 1979 1967 Europäische Gemeinschaft ● Bedeutung O größere Bedeutung als Montanunion ● o 1987 betraf eine Volkswirtschaft von 180 Mio. Menschen Anstoß für die Institutionelle Weiterentwicklung der europäischen Zusammenarbeit europäische Institutionen umfassten in Straßburg nun... Parlamentarische Versammlung (Abgeordnete der nationalen Parlamente delegiert) → Ministerrat (jeweils zuständigen Minister der sechs Regierungen entsandten) → Kommission → Gerichtshof ● 1981 Süderweiterung die drei Gemeinschaften (EGKS, EWG, EAG) zusammengefasst → durch den Fusionsvertrag von 1965 EG zusammengefasst zur Europäischen Gemeinschaft es entsteht eine gemeinsame Kommission und ein gemeinsamer Rat erster Kommissions Chef Walter Hallstein 1973 Beitritt Großbritannien, Irland, Dänemark Europäisches Parlament erstmals direkt von wahlberechtigter Bevölkerung gewählt einzige Gremium, dass direkt gewählt wird Europäische Währungssystem (EWS) eingeführt 1985 Schengener Abkommen Griechenland tritt der Europäischen Gemeinschaft bei Verhandlungen mit Portugal und Spanien ziehen sich → treten erst 1986 bei → waren wirtschaftlich schwächer als bisherige Mitgliedstaaten Stabilisierung der jungen Demokratie gilt als wichtiger Grund für Beitritt wollte die jungen Demokratien an sich binden und wirtschaftlich unterstützen In Schengen 14. Juni 1985 Übereinkommen der Regierungen der Staaten der Benelux - Wirtschaftsunion, BRD, Französische Revolution über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen In den nächsten Jahren treten weitere Länder (auch nicht EU-Mitglieder) dem Schengen - Raum bei Einrichtung ERASMUS - Programm einheitliche Europäische Akte (EEA) → erster bedeutsamer Reformschritt Befugnisse des Europäischen Parlament erweitert Entscheidungsprozesse im Ministerrat vereinfacht → EG erweiterte Zuständigkeit auf Umwelt, Technologienennwicklung, Forschungsförderung 1990 deutsche Wiedervereinigung 1992 Vertrag von Maastricht 7. Februar 1992 einigen sich die 12 Staaten auf die Gründung der Europäischen Union (zunächst nur als Rahmen für die einzelnen Organisationen) → davor: EGKS, EG, EURATOM Europäische Union 1. Säule der EU: Europäische Gemeinschaft → EG (Agrarpolitik, Binnenmarkt, Außenhandel etc.), EURATOM 2. Säule der EU: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 3. Säule der EU: Innen- und Justizpolitik → z.B. Europol ● ● ● 1995 . Charta gemeinsamer sozialer Grundrechte sollte eingeführt werden (GB nicht beteiligt) 1993 Kopenhagener Kriterien ● Unionsbürgerschaft können sich damit innerhalb der EU frei bewegen, überall in der EU Aufenthaltsrecht ersetzt die Staatsbürgerschaft nicht erzählt damit das Recht unabhängig von Staatsbürgerschaft in der gesamten EU am Wohnsitz das Europäische Parlament zu wählen o Unionsbürger das Recht, Petitionen an EU Parlament zurichten • O ● O Beschluss zu einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion O Ziel ab 1999 gemeinsame Währung als Verrechnungseinheit und ab 2002 als Bargeld o Gründung EZB für gemeinsame Währungspolitik O 1999 der Euro in den Staaten der Europäischen Währungsunion als Buchgeld O ab 1. Januar 2002 auch als Bargeld in 12 Mitgliedstaaten → heute Euro in 19 EU-Staaten als Zahlungsmittel Damit ein Land beitreten kann muss es bestimmte Kriterien erfüllen O → EU - Konvergenzkriterien/Maastricht - Kriterien ▪ Kriterien, die Haushalts-, Priesniveau-, Zinssatz- uns Wechselkursstabilität gewährleisten sollen 1997 Vertrag von Amsterdam allgemeine Voraussetzungen, die ein Beitrittkandidat zur EU erfüllen muss politisches Kriterium: stabile Demokratie mit entsprechenden Institutionen Rechtsstaatlichkeit, Mehrparteiensystem, Sicherung der Grund und Menschenrechte, öffentliche und freie Diskussionen, plurales gesellschaftliches System wirtschaftliches Kriterium: funktionierende Marktwirtschaft gesichert Eigentumsgarantie, freier Wettbewerb, stabiles Finanz- und Währungssystem Acquis - Kriterium: Akzeptanz der Rechte und Pflichten aus den Rechtsgrundlagen der EU → und ins eigene Rechtssystem übernehmen EU - gemeinschaftliches Kriterium: Anerkennung des Binnenmarkts und Beitritt zur EWWU Beitritt Österreich, Finnland, Schweden unterzeichnet am 2. Oktober 1997 in Kraft am 1. Mai 1999 Vertrag weitete die Befugnisse des Europäischen Parlaments aus → stärkte Rechte im Mitentscheidungsverfahren (stellte Parlament auf die Stufe des Rates) Parlament muss der Ernennung der Kommission als ganzer zustimmen und der Ernennung des Kommissionspräsidenten Parlament darf nicht 700 Mitglieder überschreiten Entscheidungsverfahren bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen wurden vereinfacht Entscheidungen einstimmigen Ratsbeschluss getroffen werden konnten ohne parlamentarische Ratifizierung unmittelbar gültig Rechte der europäischen Polizeibehörde Europol erweitert das Schengener Abkommen in Form eines Protokolls in die Verträge aufgenommen bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik schufen Posten eines Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (existierte von 1999 - 2009 danach Umbenennung) Mehrheitsverfahren wurde ausgedehnt Möglichkeit einer Suspendierung der EU-Mitgliedschaft bei Verletzung der Grundsätze der EU Vertrag von Nizza 2001 2004 ● . 2007 ● ● ● Vertrag von Lissabon 2007 2013 ● 2003 in Kraft getreten mühsamer Kompromiss 2020 → sollte die Strukturen der EU auf die Aufnahme neuer Mitglieder vorbereiten, da man den Aufnahmewunsch der Osteuropäischen Staaten nicht länger ignorieren konnte → bei einer weiter Aufnahme ohne Reformen wäre die Handlungsfähigkeit der EU gefährdet Kommission jeder EU-Mitgliedstaat nur ein Mitglied ab 2005 durch Erweiterung auf 27 Mitgliedstaaten Höchstgrenze von 732 Sitzen im Parlament Großteil der Ratsentscheidungen nun mit qualifizierter Mehrheit Beitritt von 10 weiteren Staaten (Ost - Erweiterung) Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, (griechische) Zypern Vertrag über eine Verfassung für Europa → sollen die unterschiedlichen, nebeneinander bestehenden Organisationen in EU überführen → tritt nicht in Kraft, wird in Frankreich und Niederlande in Referenden abgelehnt Rumänien, Bulgarien Europa der 27 in Kraft 1. Dezember 2009 in Kraft Vertrag erweiterte legislative Befugnisse des EU Parlaments Gleichstellung mit dem Rat der Europäischen Union nationale Parlamente erhalten mehr Einfluss Entscheidungen des Rates mit doppelter Mehrheit getroffen werden jede Entscheidung braucht Mehrheit der Staaten (55%), die gleichzeitig eine Mehrheit der Bevölkerung von 65% repräsentieren müssen Sitzungen des Ministerrates müssen öffentlich sein, wenn gesetzliche Regelungen beschlossen werden Europäische Bürgerinitiative bzw. Bürgerbegehrens → direktes Beteiligungsrecht der Unionsbürger Verbindlichkeit der Grundrechtecharta halbjährliche Rotation der Präsidentschaft beim Europäischen Rat wird abgeschafft → Präsident wird für 2 ½ Jahre gewählt Einführung des Amtes Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (rotiert nicht halbjährlich wie bei den anderen Ministerräten) → Vorsitzender des Außenministers, Außenkommissar, Vizepräsidenten der Europäischen Kommission drei Säulen aufgelöst → EU übernahm Rechtspersönlichkeit der EG Kritik: Vertrag sorgt nicht für Demokratie → Parlament bleibt einziges direktdemokratisch legitimiertes Organ O fehlendes Initiativrecht des Parlaments O Beitritt Kroatien Austritt GB Prinzipien des politischen Systems der EU Supranationalität obedeutet, dass die Staaten nationale Souveränität abgeben und auf europäische Ebene gemeinsam ausüben O es erhöht die Möglichkeit Einfluss auf andere zu nehmen & zu gemeinsamen Entscheidungen zu kommen, die für alle verbindlich sind gibt trotzdem immer noch Bereiche in denen die einzelnen Staaten weiterhin allein entscheiden Rechtsgemeinschaft . ● O wichtig da es keine vollziehende Gewalt gibt Subsidiarität O O O EU funktioniert, da alle sich an die gemeinsamen beschlossenen Regeln halten gibt auch Diskussionen über Auslegungen der Richtlinien/Verordnungen falls keine Einigung kann Europäischer Gerichtshof schlichten → akzeptieren Urteil O (greift nur bei Bereichen, in denen die EU nicht ausschließlich zuständig ist) degressiven Proportionalität EU soll nicht zu einem Superstaat werden Eine Entscheidung soll so weit unten wie möglich getroffen werden Auf EU - Ebene nur Entscheidungen getroffen werden, wenn deutlich ist, dass EU den Sachverhalt besser regeln kann Europäisches Parlament O Staaten der EU unterschiedlich groß→ braucht Maßstab großen Staaten ein größeres Stimmgewicht haben als die kleineren, dass sie aber relativ gesehen weniger Einfluss nehmen können als ihnen zahlenmäßig zustünde supranationale Institution Wahl: alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt Zusammensetzung: jeder Mitgliedstaat verfügt über mindestens sechs und höchstens 96 Sitze → seit 2014 kein Überschreiten der Gesamtzahl von 751 Mitgliedern Sitz des Parlaments in Straßburg einige wichtige Aufgaben O Gesetzgebungsverfahren (mit dem Rat der EU): ordentliches Gesetzgebungsverfahren; Parlament hat kein Initiativrecht O Budgetierungsfunktion (mit dem Rat der EU): Aufstellung des Haushaltsplans O Wahlfunktion: Wahl des vom Europäischen Rat vorgeschlagenen Präsidenten der EU- Kommission; Bestätigung der Kandidaten für die Kommission; Parlament kann die Kommission als Ganzes ablehnen oder durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen Europäischer Rat O Kontrollfunktion: der Rat der EU, die Kommission und die EZB müssen dem Parlament Bericht erstatten; das Parlament kann auch Anfragen an die Organe richten, Untersuchungsausschüsse einsetzen oder Klage beim EuGH einreichen intergouvernementale Institution Zusammensetzung: Staats- und Regierungschefs aller EU - Mitgliedstaaten, Präsident des Europäischen Rates (kein Stimmrecht), Kommissionspräsident (kein Stimmrecht) Treffen des Rates (EU - Gipfel): normalerweise viermal im Jahr in Brüssel einige wichtige Aufgaben O entscheidet über die allgemeine Ausrichtung der EU - Politik (erlässt aber keine Rechtsvorschriften) nicht an Rechtsetzung der EU beteiligt, die innerhalb des institutionellen Dreiecks der EU stattfindet O werden jedoch Kompromisse gesucht, falls Ministerrat keine Einig erzielt Nominierung des Kommissionspräsidenten, Ernennung des hohen Vertreters der EU O Präsident des Europäischen Rates leitet die Sitzungen → für zweieinhalb Jahre gewählt Europäische Kommission . ● ● supranational Institution → Kommissare vertreten in erster Linie die Interessen der EU (und nicht nur ihrer Herkunftsländer) Zusammensetzung: jedes EU - Mitgliedsland stellt einen Kommissar, der für ein bestimmtes Ressort zuständig ist ● Sitz der Europäischen Kommission: Brüssel einige wichtige Aufgaben o hauptsächlich Aufgaben der Exekutive: Umsetzung der Beschlüsse vom Europäischen Parlament und Rat der EU O O Rat der Europäischen Union (Ministerrat) intergouvernementale Institution Zusammensetzung: Fachminister aller EU-Staaten; genaue Zusammensetzung ändert sich je nach verhandeltem Politikbereich Vorsitz wechselt alle halbe Jahre (festgelegte Reihenfolge) Sitz des Ministerrates: Brüssel; Tagungen gibt es auch in Luxemburg Hüterin der Verträge: Prüfung, ob europarechtliche Verpflichtungen eingehalten werden im Bereich der Legislative: alleiniges Initiativrecht für Gesetzesvorhaben, Vorschlagsrecht für den Haushalt Vertretung der EU im Ausland Zusammensetzungen: 1. Allgemeine Angelegenheiten 2. Auswärtige Angelegenheiten 3. Wirtschaft und Finanzen 4. Justiz und Inneres 5. Landwirtschaft und Fischerei 6. Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz 7. Wettbewerbsfähigkeit 8. Umwelt 9. Bildung, Jugend, Kultur und Sport 10. Verkehr, Telekommunikation und Energie Abstimmungsverfahren: O variiert je nach Verhandlungssache O normal ist ein ordentliches Gesetzgebungsv ahren mit qualifizierter Mehrheit seit dem Vertrag von Lissabon gilt System der doppelten Mehrheit mind. 55% der Mitgliedstaaten und die mind. 65% der EU - Bevölkerung repräsentieren) einige wichtige Aufgaben O Legislative: Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren • Verabschiedung des EU - Haushalts (mit dem EU-Parlament) Unterzeichnung internationaler Übereinkünfte (mit dem EU-Parlament) O Weitere Institutionen der EU ● O besteht aus Vertretern regionaler und kommunaler Gebietskörperschaften Europas → während des Gesetzgebungsprozesses eine beratende Funktion und müssen bei den betreffenden Fragen angehört werden ● ● Wirtschafts- und Sozialausschuss O besteht aus Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und anderen Interessengruppen Ausschuss der Regionen ● . Europäische Gerichtshof O Sitz in Luxemburg O oberste rechtsprechende Organ der EU O stellt sicher, dass das europäische Recht in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt wird zum Teil für Klagen gegen die Kommission zuständig O Europäische Rechnungshof O Sitz in Luxemburg achtet auf korrekte Verwendung der Haushaltsmittel Kritik am politischen System Europäische Zentralbank Sitz in Frankfurt Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik o auch EU-Außenbeauftragter genannt Vizepräsident der Kommission O Vorsitzender im Auswärtigen Rat mangelnde Legitimation (Demokratiedefizit) → große Entscheidungskompetenz von Ministerrat und Kommission, aber nicht demokratisch legitimiert sind → EU-Parlament, das direkt vom EU-Bürger gewählt wurde, hat nur eine eingeschränkte Kontrollfunktion & verfügt über kein Initiativrecht → weniger Einfluss aber: Kommission und Rat sind indirekt legitimiert Mitglieder des Ministerrates gehören den Regierungen, die vom Volk gewählt wurden Kommissionsmitglieder werden von nationalen Regierungen, die demokratisch legitimiert sind EU-Normen vorgeschlagen Bedeutung von Normierungen in der EU: sehr groß, über 90% der Normungsvorhaben, die Deutschland betreffen, stammen inzwischen von der EU häufige Kritik: ,,Überregulierung" → z.B. Verbot von offenen Ölkännchen in der Gastronomie → inzwischen zurückgenommen deshalb regelmäßige Prüfung der Zweckhaftigkeit (i. d. R. Alle 5 Jahre) Aufgaben von Normen: Vereinfachung von Handels- und Produktionsprozessen im EU- Binnenmarkt bessere Vergleichbarkeit und Bewertungsmöglichkeit von Produkten Kompatibilität von Produkten gewährleisten Sicherung des europäischen Wettbewerbs, da für alle Länder die gleichen Normen gelten O Schutz der Gesundheit, Sicherheit und Umwelt → Wohl des Konsumenten schützen Gewährleistung bei der Fehlerhaftigkeit zu regeln O O O ,,EU-Gesetze" - Richtlinien und Verordnungen ● zwei Arten der Überführung von Normen in konkretes Recht Richtlinien o Verordnungen müssen nicht durch nationale Rechtsakte umgesetzt werden unmittelbar wirksam → ab dem angegeben Tag gültig → Vereinheitlichung von Recht Erlass von Richtlinien und Verordnungen: durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU → oft auf Vorschlag der Kommission vom Rat der EU und dem EU-Parlament gemeinsam erlassen Vorgabe: gesetzliche Neuregelungen müssen mit dem Wesensgehalt des Grundgesetzes vereinbar sein (bei Zweifeln kann das Bundesverfassungsgericht herangezogen werden) Häufige Frage: Wer hat nun schlussendlich das letzte Wort: Nationalstaaten oder die EU? Grundsätzlich haben die Mitgliedstaaten weiterhin Gestaltungsspielraum O Rechtsakte der Union, die den einzelnen Staaten gewisse Freiräume in der Umsetzung lassen erst mit der Umsetzung (innerhalb einer Frist) wird der Inhalt der Richtlinie Teil der jeweiligen nationalen Rechtsordnung → Angleichung des Rechts Ordentliches Gesetzgebungsverfahren der EU 1. es wird ein Anliegen an die EU herangetragen (z.B von nationalen Regierungen) 2. die Europäische Kommission macht zu dieser Sache einen Vorschlag und leitet diesen weiter an das EU-Parlament und den Ministerrat das Grundgesetz regelt sowohl das innerdeutsche Verfahren zur Übertragung von Hoheitsrechten an die EU (Art. 23, 2GG) als auch die Beteiligung des Bundesrates und des Bundestages an Rechtsakten innerhalb der EU 3. das Parlament berät in der 1. Lesung und nimmt mit einfacher Mehrheit Stellung 4. wenn der Rat in seiner 1. Lesung mit qualifizierter Mehrheit dem Standpunkt des EP zustimmt ist das Gesetz erlassen, wenn nicht ist er verpflichtet dazu seinen Standpunkt festzulegen und dem EP Gründe für die Entscheidung mitzuteilen 5. EP kann in der zweiten Lesung den Standpunkt des Rats mit der Mehrheit der Abgegebenen Stimmen zustimmen oder keine weiter Stellungnahme abgeben → dann gilt der Rechtsakt nach Unterzeichnung durch die Präsidenten von Rat und EP erlassen → Lehnt EP mit Mehrheit seiner Mitglieder jedoch Standpunkt des Rates ab ist der Rechtsakt gescheitert 6. EP kann mit gleicher Mehrheit Änderungen vornehmen → werden Rat und Kommission übermittelt 7. Akzeptiert der Rat den Vorschlag → entweder mit QMV → oder einstimmig wenn die Kommission Einwände hat ➜ Dann kommt es zum Rechtsakt 8. Akzeptiert der Rat jedoch die Änderungen nicht so berufen die Präsidenten des EPs und Rates im einvernehmen den Vermittlungsausschuss → setzt sich paritätisch aus Mitgliedern des Rates und des EPs zusammen (56 Mitgliedern) 9. Dritte Lesung → kommt man zu einem Ergebnis im Ausschuss kann der Rechtsakt durch QMV im Rat und Mehrheit der Stimmen im EP bestätigt werden → sonst ist der Rechtsakt gescheitert O Informeller Trilog O intensive (Vor-) Abklärungen → machen häufig die Einberufung des Vermittlungsausschuss unnötig bzw. dessen Arbeit vorbereiten ation und Beamten kleine Gruppe aus der Ratspräsidentschaft, 3 Mitgliedern der Parlament der Kommission → stellen Überlegungen an ohne förmliche Beschlüsse einzugehen wird häufig verwendet um schneller zu Lösungen zu kommen → so erfolgreich, dass 80% der ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2011 in erster Lesung Abschluss fanden Zuständigkeit der EU Regelung: die EU wird nur in Bereichen tätig, in denen ihr vertraglich Rechte übertragen wurden; in allen anderen Bereichen sind weiterhin die Mitgliedstaaten zuständig Grundsätze zum Einsatz der EU 。 begrenzte Ermächtigung → die EU darf nur in Rahmen tätig werden, indem ihr die Mitgliedstaaten Zuständigkeit übertragen haben O Subsidiaritätsprinzip → in Bereichen, in denen die EU nicht ausschließlich zuständig ist, greift die EU nur ein, wenn deutlich ist, dass das Problem auf EU Ebene besser bewältigt werden kann Verhältnismäßigkeit die EU darf nur so weit tätig werden, wie es für die Erreichung der Ziele nötig ist O ■ Zuständigkeiten in der Europäischen Union Kompetenzverteilung in der EU Zivilschutz Ausschließliche Zuständigkeiten der EU Gemischte Zuständigkeiten EU und Mitgliedstaaten Unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung Energie politik Landwirtschaft und Fischerei 10 B Bundeszentrale für politische Bildung, 2009, www.bpb.de Verbraucher Außenhandelspolitik Zollunion Sport Verkehr ABC Forschung und Entwicklun Währungspolitik Wettbewerbsrecht Bildung Umweltpolitik Sozialpolitik Sicherheits- und Verteidigungs M Commons by-nc-nd/3.0/ Jugend Kultur [ccBY-NC-ND EU im Alltag EU hat relativ großen Einfluss auf den Alltag, jedoch ist dies oft den Unionsbürgern nicht direkt bewusst → viele Normen im Bereich des Verbraucherschutz (fallen nicht sofort auf) o Möglichkeit Waren unbegrenzt aus EU Mitgliedstaaten zu erhalten (keine Handelshemmnisse) Binnenmarkt - Handelsbeziehungen Regelungen der WTO Binnenmarkt - EU Freihandels- abkommen ↓ Warenaustausch - freier Handel mit Drittstaaten Zollunion ↓ Gemeinsame Außengrenzen, O kein eigenständiger Handel mit Drittstaaten Wirtschafts- -/ Währungsunion ↓ gemeinsame Währung - vier Freiheiten: - gemeinsame → neu dazu: Wirtschafts- und Kapitalfreiheit/ Handlungspolitik Personenverkehr Binnenmarkt ↓ umfasst 28 Länder mit über 500 Millionen Menschen Wirtschaftsleistung von rund 15 Billionen Euro (Stand 2017) Grundlage sind die 4 Freiheiten → Im Vertrag über der Arbeitsweise der Europäischen Union (AEV - Vertrag) Ziele O harmonische Entwicklung des Welthandels O keine Beschränkung mehr im internationalen Handelsverkehr O Abbau der Zollschranken Maßnahmen O EU legt Bedingungen für den Außenhandel der Mitgliedstaaten fest O EU bestimmt Zölle auf importierte Ware aus Drittstaaten O schleißt bi- und multilaterale Handelsabkommen ein handelspolitische Straf- und Schutzmaßnahmen fest → Markt für Einfuhren als Drittländer zu öffnen aber nur wenn Handelspartner auch O Einfuhrbeschränkungen und Schutzmaßnahmen um heimische Industrien zu erhalten hat Vorzugsbedingungen für Entwicklungsländer getroffen ermöglicht ihnen ihre Märkte langsamer zu öffnen als die Industrieländer und unterstützt bei der Integration multilaterale Handlungssysteme → wirkt EU auf eine breite und rasche Liberalisierung ihrer Handelsbeziehungen Vertrag Lissabon → EU kann Handelsabkommen abschließen und ratifizieren stärker Schutz fürs geistige Eigentum Binnenmarkt - 4 Freiheiten Freiheit des Warenverkehrs Wegfall von Warenkontrollen an den Grenzen O Zölle schon mit EU-Zollunion 1968 abgeschafft O Verbot von staatlichen Eingriffen in den Warenverkehr O mit Hilfe des Binnenmarkts sollte man versuchen nicht tarifäre Handelshemmnisse abzubauen O Nicht tarifäre Handelshemmnisse Außenhandelsbeschränkung nicht in Form von Zöllen in Form von technischen Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften ➜ v. a. Mit Ziel ausländischen Unternehmen den Marktzugang zu erschweren ■ O zwei Instrumente um materielle, technische, steuerliche, Schranken abzubauen Harmonisierung der nationalen Vorschriften Rechtsvorschriften (Verbraucher-, Umweltschutz etc.) der Mitgliedstaaten durch EU - Richtlinien anzugleichen ▪ gegenseitige Anerkennung von nationalen Standards → Waren, die in einem EU - Land nach dort gültigen Recht hergestellt und verkauft werden auch überall dann im EU Binnenmarkt Freiheit des Personenverkehrs • Unionsbürgerschaft (1993 mit Vertrag von Maastricht) gibt allen EU-Bürgern Recht sich frei in allen EU-Mitgliedstaaten zubewegen und aufzuhalten Wegfall von Grenzkontrollen O Freizügigkeit für Unionsbürger→ gilt seit dem Schengener abkommen Achtung auch Nicht EU-Staaten sind Mitglieder im Schengener Abkommen(Schweiz, Lichtenstein, Norwegen) und einige EU-Staaten wenden nicht alle Regelungen an (Irland, GB, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Kroatien) Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit: freier Zugang zu einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit in allen EU – Ländern für jeden EU-Bürger sowie gleiche Arbeitsbedingungen innerhalb eines Mitgliedstaates O Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse ▪ wichtig für Vollendung des Binnenmarkts sonst Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreizügigkeit verpuffen bei einigen gibt es noch nicht überall Anerkennung zwei Wege um für Akzeptanz zu sorgen für einzelne Bereiche Richtlinien erlassen, dass in allen EU Staaten bestimmte Berufsqualifikation automatisch ohne Prüfung anerkannt sind → möglich aufgrund von harmonisierten Ausbildungsfaktoren einzelne Berufe die nicht unter einem europaweiten System liegen → braucht eine neue Prüfung → Ost EU-Erweiterung 2004/2007 starke Wanderung von Ost nach West ● . ● Dienstleistungsfreiheit Möglichkeit jedes Unternehmers mit einer Niederlassung in einem EU - Land, seine Dienstleistungen auch in einem anderen EU- Land zu erbringen (bezieht sich auf vorübergehende Tätigkeiten) → ohne Wohnsitzverlagerung O Aufhebung des Kabotageverbot . Kapital - und Zahlungsverkehrsfreiheit erst mit der ,,Einheitlichen Europäischen Akte" (1987) freier Kapitalverkehr mit Güterfreiheit auf einer Stufe unbeschränkten Kapitalfluss zwischen Mitgliedstaaten freie Kapitalverkehr umfasst dabei die Übertragung von Geld- und Sachkapital, insbesondere Anlage und Investitionszw. O Transfer von Geldmitteln für die Erbringung von Leistung im Warenverkehr etc. → freier Zahlungsverkehr O O Beschränkung des Kapital - und Zahlungsverkehr → Aufgabe der Steuer- und Bankenaufsicht → Schaffung eines einheitlichen Kapitalverkehrs Schengener Abkommen primäres Ziel: Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten 1. Abkommen (Schengener Übereinkommen, 1985): O Unterzeichner: DE, FR, Belgien, Luxemburg, Niederlande O Inhalt: schrittweiser Abbau der Grenzkontrollen im Personenverkehr fünf Jahre später: Beschluss konkreter Maßnahmen im Schengener Durchführungsübereinkommen (Voraussetzungen für den freien Personenverkehr) o Inkrafttreten: 1995 O z. B. Angleichung der Visa - und Asylpolitik O z. B. Gemeinsame Bekämpfung von Drogenkriminalität O z. B. Stärkere Kontrollen an den Außengrenzen Erweiterung: seit 1985 Anschluss vieler weiterer Länder; 2020: 26 Vollanwenderstaaten → Wichtig: die Länder sind nicht identisch mit den EU-Ländern O EU-Länder: Belgie Dänemark, DE, Estland, Finnland, FR, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Technische Republik, Ungarn Nicht EU-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz 1999: das Abkommen durch den Vertrag von Amsterdam in EU-Recht überführt neue EU-Mitglieder: Beitritt zur EU verpflichtet zu Beitritt in Schengenraum (Übergangsregelung möglich!) Reform des Schengener Abkommens 2014: in besonderen Notfallsituationen zeitweise Grenzkontrolle möglich Binnenmarkt Vorteile Gegenseitige Abhängigkeit und somit Frieden durch wirtschaftliche Verbundenheit von Ländern gesteigerter Wohlstand durch Arbeitsteilung, Produktvielfalt und die schnellere Verbreitung von neuen Technologien im Rahmen des Austauschs von Gütern und Dienstleistungen größeres Angebot, besseres Preis-Leistungs - Verhältnis und Spezialisierungseffekt höhere Beschäftigungschancen und bessere Einkommensperspektiven durch Steigerung des Wirtschaftswachstums Konvergenz schwacher Regionen durch besondere Fördermaßnahmen insgesamt Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit mit anderen Wirtschaftsblöcken Können so eine weitere ,,Wirtschaftsmacht" darstellen → kleine Staaten, wie Malta hätten sonst gar keine Chance gegen Wirtschaftsmachten wie die USA Angleichung der Standards (Bildungsabschlüsse, Qualitätsstandards für Waren) Herausforderungen Permanenter Prozess → stetige Anpassung an wirtschaftliche und technische Veränderungen, Integration in Gesundheits- und Sozialsystems, → unterschiedliche Kultur- und Sprachräume/ Festhalten an nationalen Interessen erschweren den Ausbau des EU- Binnenmarkes Angst vor wachsenden ,,Sozialtourismus" EU- Binnenmark tatsächlich eine Wohlstandssteigerung? → zwar ist überall das BIP gestiegen, aber fraglich ob das automatisch eine Steigerung der Wohlfahrt bedeutet → Armut gestiegen Abwanderung aus schwachen Regionen könnte zu Lohndumping führen erhebliche Unterschiede im Preisniveau → skandinavische Länder über dem europäischen Durchschnitt → osteuropäische Länder unter dem Durchschnitt ➜ hat Auswirkungen auf die Konkurrenzfähigkeit der einzelnen Länder Gefahr der Bildung von Oligopolen und Monopolen Erschwerung von Qualitätskontrollen, Gesundheits- und Umweltschutz Konzepte und Theorien der europäischen Integration Föderalismus Grundgedanke: Bewahrung der Vielfalt bei gleichzeitiger Sicherung der Einheit durch eine gegliederte politische Struktur O Motive: Frieden, Demokratie, Idealismus Akteure: Nationalstaaten, andere gesellschaftlichen Gruppen auf politischen Ebenen O Zusammenschluss von Teilen zu einem größeren politischen Ganzen → klare Abgrenzung von Aufgaben auf den einzelnen Ebenen → behalten ein Mindestmaß an Autonomie O Die Beziehung, Maß an Eigenständigkeit und Kooperation zwischen dem Gesamtstaat und den regionalen Gliedstaaten des Bundes sind in einer Verfassung festgeschrieben O (jedes entscheidende Strukturelement des Staates besitzt Legislative, Exekutive, Judikative) Föderalismus als Machtaufgliederung mit vertikaler und horizontaler Gewaltenteilung beruht auf dem Subsidiaritätsprinzip O O Beispiel: DE, USA O Ziel: Bundesstaat (mit Subsidiaritätsprinzip) Supranationalismus O besonders enge Form der politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Verflechtung von Staaten • Übertragung von Kompetenzen und Ressourcen auf eine übergeordnete Ebene O Errichtung eines supranationalen Rechtssystem O kann zu einer Einschränkung der mitgliedstaatlichen Kontrolle gegenüber den supranationalen Behörden o Wird jedoch in Kauf genommen profitieren von supranationalen Entscheidungsfindung gewinnen neue politische Handlungsspielräume zurück (z.B. Außenpolitik, Klimapolitik) Intergouvernementalismus O Motive: Machterhalt/Souveränität Sicherheit, Nationalstaaten O Akteure: Nationalstaaten/nationale Regierungen O Zusammenarbeit zwischen Staaten innerhalb internationaler Organisationen die Regierungen behalten ihre volle Souveränität O Entscheidungen werden nach dem Einstimmigkeitsprinzip entschieden → somit verfügt jeder über ein Vetorecht o kleinster gemeinsamer Nenner der Nationalstaaten bestimmen Stand der Integration In der EU vor allem Außen- und Sicherheitspolitik nach diesem Modell getroffen O Ziel: Staatenbund, EU als Verbund von internationalen Regimen Neofunktionalismus O Motive: Wohlstand & Frieden, Überwindung der national Staaten Grundbedingung: ist die transnationale Natur internationaler Probleme Bedarf transnationaler Lösungen → alle Beteiligten würden von dieser Zusammenarbeit profitieren in den Bereichen, wo es nötig ist O Diese Zusammenarbeit kann von einem Bereich in einen weiteren Bereich übergehen ,,spill over effect" o Entwicklung EG folgt keinem Bauplan in Richtung eines europ. Bundesstaat, sondern dem Prinzip ,,form follows function" O die Institutionelle Struktur entsteht aus den jeweiligen Sachproblemen treibende Kräfte nicht Regierungen und (Macht)Interessen, sondern von Regierungen unabhängige politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche Akteure auf europ. Und nationaler Ebene → Akteure: Nationale politische und wirtschaftliche Eliten (Unternehmen), supranationale Eliten O Ziel: Über die Vollendung des Binnenmarkes zu einer politischen Union Vier Grundmodelle der europäischen Integration Europäischer Bundesstaat 0 ein föderales System bei dem eine gewählte europäische Regierung über den Mitgliedsstaaten steht Pro . Pro O O klare Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und ihren Mitgliedern o Verfassung mit einheitlichen Grundrechten & Werten O ● handlungsfähige und demokratische Regierung Verfassung Grund- und Menschenrechte Alle Ebenen Mitverantwortung für Gesamtsystem O O eigenes Steuerrecht & Steuereinnahmen Abgabe von Kompetenzen der Nationalstaaten an Europa Kontra Außen-, Sicherheits- -, Wirtschafts- -, & Währungspolitik muss neu definiert werden und sie Zuständigkeit für diese Größere Macht/ mehr Einfluss in der Welt mehr Wettbewerbsfähigkeit mehr Sicherheit Vereinigte Staaten von Europa Föderalismus gemeinsame Einnahmen Angleichung der Länder Sicherung des Friedens Demonstrierung des Zusammenhalts mehr Kontrolle der einzelnen Staaten → Verhinderung von Krisen (z.B. Schuldenkrisen) einfacher Umsetzung von Entscheidungen, die mehrere Staaten betreffen Europäischer Staatenbund o Zusammenarbeit der Souveränenstaaten Staaten behalten Letztentscheidungsrecht Vertreter der Regierungen entscheiden O enge Zusammenarbeit in z.B. Ministerräten Staaten müssen nicht ihre Macht abgeben Länder wissen besser und die individuellen Bedürfnisse Bescheid kein Identitätsverlust O Kontra Verlust der Identität der Nationalstaaten Machtverlust der Nationalstaaten weniger Flexibilität/ Rücksicht bei großen Entscheidungen → einzelne Entscheidungen können negative Auswirkungen für andere haben Intergouvernementalismus Europa der Regionen Einführung einer dritten Ebene der Regionen O soll unerwünschte Zentralisierung entgegenwirken und für alle Bürger nähe sorgen (Gegengewicht) O Regionen an Entscheidungsfindung beteiligen (Subsidiaritätsprinzip) Keine Vereinheitlichung der Regeln → Unübersichtlichkeit keine Präsentation als Einheit unbefriedigende Ergebnisse → viele Kompromisse Pro Wirkt unerwünschten Zentralisierung entgegen → stärkere Akzeptanz der Bürger Bürger identifizieren dich besser mit den Regionen ● kann Legitimität der EU erhöhen größere Nähe zu den Bürgern → effizientere Umsetzung von Entscheidungen Supranationalität föderaler Kern geht voran Nachteil ,,Zweiklassengesellschaft" O Kontra Differenzierte Integration o mehrere Zusammenschlüsse mit unterschiedlicher Integrationsdichte, föderaler Kern Europa der zwei Geschwindigkeiten gemeinsame Ziele, unterschiedliche Zeitvorgaben Lösung: flexibler Integrationskern O Zulassen von staatlichen Sonderwegen/opting out Keine Allgemeine akzeptierte Definition von ,,Region" Größe und Machtbefugnisse der Regionen sehr unterschiedlich Gefahr der Zersplitterung Lähmung des Entscheidungsprozedere ➜ Ziel: supranationalität und Föderalismus Staaten beteiligen sich zeitweise oder auf Dauer nicht an Entwicklungen ▪ Ausweg in Blockadesituationen Nachteil: institutionelle Probleme, mangelnde Solidarität Konzept der Variablen Geometrie ▪ pragmatische Bildung neuer/flexibler Gruppierungen zur gemeinsamen Problemlösung Vorteil: Handlungsfähigkeit, Aufgabenteilung Nachteil: keine gesamteuropäische Integration Staatenverbund O einzelstaatlich organisierte Völker Europas bilden kein einheitliches Staatsvolk O schließen sich aber als Mitgliedstaaten einer supranational organisierten Integration an O behalten immer noch ein relativ hohes Maß an Souveränität → Europäische Union ist ein Staatenverbund, da sie mehr als ein Staatenbund darstellen (teilweise gemeinsame Währung, Außenpolitik) aber weniger als ein Bundesstaat sind, da eine gemeinsame Wirtschaftspolitik (gemeinsamer Haushalt) und Verfassung fehlen Währungsunion Zusammenschluss von Staaten die Verantwortung für ihre Währung an eine gemeinsame zentrale Behörde abgeben → auch Zuständigkeit für Geldpolitik abgeben Währungsunion ist vollkommen wenn Mitglieder sich für eine gemeinsame Währung entscheiden Wechselkurs der Währung durch die Union gesteuert → keine Möglichkeit sich als Staat wirtschaftliche Vorteile zu erlangen Wirtschaftsunion Zusammenschluss von Staaten zu gemeinsamen Wirtschaftsgebiet → mehr als nur ein Binnenmarkt Koordinierte & harmonisierte Wirtschafts-, Sozial-, Finanzpolitik (Haushaltspolitik) somit EU noch nicht Europäische Währungs- und Wirtschaftsunion 1979: Beginn der währungspolitischen Zusammenarbeit in Form des Europäischen Währungssystem (EWS) Beschränkungen der Währungsschwankungen zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1993 Vertrag von Maastricht: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) in drei Stufen 1. Stufe: verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken, Abbau von Kapitalbeschränkungen, Verbesserung der Konvergenz der Mitgliedstaaten 2. Stufe: weitere Verbesserung der Konvergenz, Schaffung des Europäischen Währungsinstitut, Vorbereitung auf dritte Stufe 3. Stufe: Festlegung der Umrechnungskurse, Einführung des Euro, Inkrafttreten des Stabilitäts- und Wachstumspakts, Einrichtung des Wechselkursmechanismus II, Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik (Eurosystem) No Bail Out - Klausel (Artikel 125 AEUV) O Staat nicht verpflichtet für Mitglieder finanziell zu helfen/ Finanzielle Hilfe zu leisten O O O Ziele Währungsunion Stabilisierung des Wechselkurses Währungsumtausch & Wechselkursschwankungen entfallen Wettbewerbsposition in der Wirtschaft (weltweit) verbessern ökonomische Vorteile durch Senkung von Transaktionskosten politische & ökonomische Stärkung des internationalen Gewichts Europas Alternative zum Dollar als Globale Währung darstellen europäischen Integrationsprozess vorantreiben Eurozone Eurozone: Länder, die an der 3. Stufe der EWWU teilnehmen Euroländer: Belgien, DE, Estland, Finnland, FR, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, NL, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern (19) Länder außerhalb der EU und ihr Bezug zum Euro O Nutzung des Euros: z.B. Andorra, San Marino, Montenegro, Monaco O Kopplung an den Euro (fester Wechselkurs): z.B Bulgarien, Kap Verde Vertrag von (1992/93): bestimmten Voraussetzungen (Konvergenzkriterien) Preisstabilität: durchschnittliche Inflationsrate des letzten Jahres darf um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen O Stabilität der öffentlichen Finanzen: →Gesamtverso O Wechselkursstabilität: Einhaltung der Bandbreite im EWS II seit mind. 2 Jahren ohne Intervention Stabilität der langfristigen Zinssätze: O ≤ 60 % des BIP und jährliche Neuverschuldung max. 3% des BIP → Zinssätze für langfristige Staatsanleihen nicht höher als 2% über den Zinssätzen der drei preisstabilsten EU-Länder Stabilitäts- und Wachstumspakt zentrale Maßnahme, um das Wachstum und die Stabilität in der Eurozone zu schützen Ursprung: Verordnung aus dem Jahre 1997 zentrale Vorschriften . ● . Pro ESM . . ● . O Begrenzung der Haushaltsdefizite (3% Neuverschuldung, 60% Gesamtverschuldung) → identisch mit Konvergenzkriterien O Vorlage jährlich aktualisierter Stabilitätsprogramme von jedem Teilnehmerland Vorgehen bei Verletzung der Defizitgrenze: zunächst Vorlage eines Plans zur Behebung der Verfehlung O bei Verletzung des Plans folgen Sanktionen insgesamt kam es bereits häufig zu Verletzung der Vorschriften, die dann schlussendlich doch nicht geahndet wurden (2002/03 DE) Finanzkrise ab 2007: viele Verstöße in Euroländern (20/27) Reformvorschläge: V.a. währen der Krise (zweifel an Funktionalität), z.B. größerer Automatismus bei Sanktionen, höheres Defizitkriterium usw. Beispiele für Überarbeitung 2011 europäisches Sixpack, 2015 Leitlinien zur flexibleren Anwendung des Pakts Erleichtert die 4 Freiheiten des Binnenmarkt Abbau von Bürokratie mehr Wettbewerb möglich fairere Bedingung mehr Unabhängigkeit & globaler Einfluss europäischer Integrationsprozess vorangetrieben besserer Preisvergleich Effizienz Steigerung Kontra Ungleiche Wirtschaftssituationen, haben folgen für alle gibt keinen einheitliche Wirtschaftspolitik verursacht Probleme → Angleichung Zinssätze Regelungen wurden teilweise ignoriert oder bewusst dagegen verstoßen → keine Konsequenzen Inkrafttreten:27.09.2012 Ablösung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF O • EFSF: Maßnahme des temporären Euro-Schutzschirms aus dem Jahr 2010 bis 2013: Kredite für in Not geratene Euroländer, maximales Ausleihvolumen: 440 Millarden Euro zentraler Unterschied zu EFSF: dauerhaft (nicht temporär) eingerichtete internationale Organisation (Luxemburg) Für Mitgliedstaaten die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind → (zu hohe Zinsen für die Staaten um Kredite zubekommen) Zielsetzung Verhinderung von Zahlungsunfähigkeit Schutz der Stabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet Öffentlichkeit & Finanzmärkte davon zu überzeugen, dass Euro & Mitgliedstaaten stabil sind ➜ Präventiv Maßnahmen: Kredite für überschuldete Euroländer, allerdings müssen diese Maßnahmen zur Sanierung ihres Staatshaushalt vorlegen und umsetzen Hilfskredite & Bürgschaften für leidende Mitgliedstaaten Geberstaaten geben Empfängerstaaten Kredite Volumen O Maximale Höhe der Kredite: ca. 500 Milliarden Euro O Gesamtvolumen in Form von Kapital und Garantien: ca. 700 Milliarden Euro (rund 80 Milliarden Euro einzuzahlendes und 620 Milliarden Euro abrufbares Kapital) Finanzierung: Finanzierungsanteil eines Landes ergibt sich aus den Anteilen am Kapital der EZB O z.B.DE (größter Einzahler): 22 Milliarden Bareinzahlung: 168 Milliarden abrufbares Kapital greift in Artikel 125 des (AEUV) ein, Angst das Souveränität in Gefahr ist lädt zu weiteren Staatsschulden ein, Die Risiken werden so auf die anderen Länder verlagert Renten, Einkommen gekürzt; Steuern erhöht; öffentliche Leistungen zurückfahren Staatsausgaben der Krisenländer gekürzt Fiskalpakt ● ● ● Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts Grundlage: Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion Teilnehmer: alle EU-Länder außer GB, Tschechische Republik, Kroatien 2011 beschlossen, 2013 in Kraft Zielsetzung: stabile Wirtschaftslage in der EU unkontrollierte Schuldenpolitik verhindern ➜ Präventiv Maßnahmen und Kriterien: O Euro - Gipfeltreffen: zweimal im Jahr Pflicht von nationalen Schuldenbremsen in den Verfassungen jedes Landes, ansonsten drohen Geldstrafen (max, 0,1% des BIP) O O wenn über 60% Staatsschulden des BIP: müssen jährlich um 1/20 verringert werden Sparverpflichtung der Mitgliedstaaten bis zur Erleichterung der Verschuldungsgrenze nur 0,5% des BIP Neuverschuldung (umfasst alle öffentlichen Schulden) O • Vorlage von Berichten bei der EU-Kommission sowie dem Europäischen Rat, um deutlich zu machen, wie das Defizit behoben wird O Abweichen von geplanter Defizitbehebung nur unter besonderen Umständen Pflicht zur Vorlage von Verbesserungsvorschlägen bei Kommission und Rat im Falle von Vertragsbrüchen angepasste und automatisierte Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen: bei einer jährlichen Neuverschuldung von über 3% könnnen die Konsequenzen beispielsweise nur noch ausgesetzt werden, wenn sich eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten gegen die Sanktionierung ausspricht (umgekehrte qualifizierte Mehrheit) EuGH kontrolliert Umsetzung Haushaltspolitische Gestaltungsräume werden entzogen Eingriff ins nationale Hoheitsrecht (Budgetrecht) Schwächung der staatlichen Nachfrage