Der Europäische Binnenmarkt und seine vier Grundfreiheiten
Der Europäische Binnenmarkt stellt eines der fundamentalen Konzepte der Europäischen Union dar. Er definiert sich als ein Wirtschaftsraum ohne innere Grenzen, in dem vier essenzielle Freiheiten gewährleistet sind. Diese vier Freiheiten des Europäischen Binnenmarkts umfassen den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital.
Definition: Der Binnenmarkt EU ist ein einheitlicher Wirtschaftsraum, in dem Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital frei zirkulieren können, ohne durch nationale Grenzen behindert zu werden.
Die Warenverkehrsfreiheit bildet das Kernstück des Binnenmarktes. Sie ermöglicht den ungehinderten Warenaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten durch die Beseitigung von Handelshemmnissen und mengenmäßigen Beschränkungen. Die Zollunion spielt hierbei eine zentrale Rolle: Sie verbietet Binnenzölle zwischen den Mitgliedstaaten und etabliert einen gemeinsamen Außenzolltarif gegenüber Drittländern.
Die Dienstleistungsfreiheit manifestiert sich in drei Formen: der aktiven Dienstleistungsfreiheit AnbietererbringtLeistunginanderemMitgliedstaat, der passiven Dienstleistungsfreiheit Empfa¨ngerreistinanderenMitgliedstaat und der korrespondierenden Dienstleistung nurdieLeistungu¨berquertGrenzen. Wichtig ist dabei die Einhaltung lokaler Arbeits- und Sozialstandards.
Highlight: Die Vor- und Nachteile des Binnenmarkts zeigen sich besonders im Bereich der Kapital- und Personenfreizügigkeit. Während die Kapitalverkehrsfreiheit unbeschränkte Finanzströme ermöglicht, garantiert die Personenverkehrsfreiheit das Recht auf Aufenthalt und Berufstätigkeit in allen EU-Ländern.