Rat der EU und Gerichtshof
Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat) ist das zweite Gesetzgebungsorgan neben dem Parlament. Hier sitzen die Fachminister der 27 Länder - je nachdem, um welches Thema es geht (Wirtschaftsminister bei Wirtschaftsthemen, etc.).
Der Vorsitz wechselt alle sechs Monate zwischen den Ländern. Das sorgt für Fairness, kann aber auch zu Verzögerungen führen. Der Rat koordiniert nicht nur die Wirtschaftspolitik, sondern auch die Außen- und Sicherheitspolitik der EU.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ist der "Wächter der Verträge". Er sorgt dafür, dass alle EU-Länder die gleichen Regeln befolgen. Dabei fungiert er gleichzeitig als Verfassungsgericht, Verwaltungsgericht und sogar als Strafgericht für EU-Angelegenheiten.
Jedes EU-Land stellt mindestens einen Richter für sechs Jahre. Das Gericht entscheidet bei Streitigkeiten zwischen den Institutionen und bei Problemen mit der Rechtsprechung zwischen den Mitgliedsstaaten.
Wichtig: Die Legitimation der Organe läuft über nationale Parlamente (Europäischer Rat), Direktwahl (EP) oder Ernennung durch gewählte Regierungen (Kommission, Gerichtshof).