Aufbau und Zusammensetzung
Der EuGH besteht aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof (höher gestellt) und dem Gericht. Jedes hat seinen eigenen Präsidenten, der für drei Jahre gewählt wird.
Die Richter und Generalanwälte werden von den nationalen Gerichten ausgewählt und arbeiten sechs Jahre lang. Das sorgt für eine gute Mischung aus nationaler Expertise und europäischer Perspektive.
Der Gerichtshof kümmert sich um die wirklich wichtigen Sachen: Vorabentscheidungen von nationalen Gerichten, Nichtigkeitsklagen und Berufungen. Das Gericht bearbeitet vor allem Klagen von Einzelpersonen und Unternehmen.
Besonders oft geht's um Wettbewerbsrecht, staatliche Beihilfen, Handel und Landwirtschaft - Themen, die direkt unser Leben betreffen.
Praxistipp: Wenn deine lokale Firma Probleme mit EU-Wettbewerbsrecht hat, landet der Fall wahrscheinlich erst beim Gericht!