Die Bundesregierung - Aufbau und Funktionsweise
Die Bundesregierung ist eines der obersten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland und bildet die Spitze der Exekutive. Sie besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern und wird nach der Bundestagswahl neu gebildet.
Definition: Die Exekutive ist neben der Legislative und Judikative eine der drei Staatsgewalten und für die Ausführung und Durchsetzung von Gesetzen zuständig.
Der Prozess der Regierungsbildung ist im Grundgesetz geregelt. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt, während die Minister vom Kanzler ausgewählt und vom Bundespräsidenten ernannt werden.
Highlight: Die Wahl des Bundeskanzlers erfolgt alle vier Jahre durch die Mitglieder des Bundestages, wie in Artikel 63 GG festgelegt.
Die Amtszeit der Regierung endet regulär mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, kann aber auch durch ein Misstrauensvotum oder eine gescheiterte Vertrauensfrage vorzeitig beendet werden.
Vocabulary: Das Misstrauensvotum ist ein parlamentarisches Instrument, mit dem der Bundestag den Kanzler abwählen und gleichzeitig einen neuen wählen kann.
Die Arbeitsweise der Bundesregierung ist durch eine starke Position des Bundeskanzlers gekennzeichnet, der die Richtlinien der Politik bestimmt und die Regierungsarbeit koordiniert. Gleichzeitig spielt das Bundeskabinett eine wichtige Rolle bei Entscheidungsprozessen.