Das deutsche Regierungssystem und seine Verfassungsorgane einfach erklärt: Die Bundesrepublik Deutschland hat fünf zentrale Verfassungsorgane, die zusammen das politische System bilden und die Staatsgewalt ausüben. Diese sind der Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht. Jedes Organ hat spezifische Aufgaben und Befugnisse, die in einem komplexen System von Checks and Balances miteinander verwoben sind.
- Der Bundestag ist das Parlament und repräsentiert die Legislative.
- Der Bundesrat vertritt die Interessen der Bundesländer.
- Der Bundespräsident hat vorwiegend repräsentative Aufgaben.
- Die Bundesregierung bildet die Exekutive.
- Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht und Teil der Judikative.