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Geschichte - KW17 Jean-Jacques Rousseau (1712 - 1778) 1. Rousseus Menschebild Jeder Mensch hat einen besonderen Willen, der dem allgemeinen Willen als Staatsbürger wiederspricht. Der bürgerliche Stand und die sittliche Freiheit machen den Menschen zum Herren seiner selbst. Man lebt in Freiheit, wenn man vor dem Gesetz, welches man sich selbst gesetzt hat, gehorsam ist. 28.04.2021 2. Naturzustand nach Russeau Nach Russeau ist der Mensch im Naturzustand frei, jedoch an das geltende Recht gebunden. Der Mensch zeigt an vielen Dingen begierde. Sollte diese bloße Begierde als Antrib genutzt werden ist es Sklaverei. 3. Russeaus Forderungen für die Verbesserung der gesellschaftlichen Organisation und des Staatswesens Russeau fordert einen Gesellschaftsvertrag. Dieser Zusammenschluss der Menschen benötigt die gemeinsame Kraft aller, um die Person und das Eigentum jedes einzelnen zu schützen. Die Vertragspartner dieser sittlich-kollektiven Gemeindschaft haben in den Versammlungen eine Stimme pro Person. Der Gesellchaftsvertrag enthält die Verpflichtung gehorsam zu sein und, wenn dies nicht der Fall ist den ungehorsamen Menschen aus der Gemeindschaft ausschließt. Der Mensch verliert seine natürliche Freiheit und das unbeschränkte recht auf alles, aber im Gegenzug erhält er die bürgerliche Freiheit und das Eigentum an allem, was er besitzt. Gemeinsamkeiten – Hobbes, Locke, Monesquieu, Rousseau Hobbes, Locke, Montesquieu und Rousseau sehen den Menschen im Naturzustand als frei an. Der Mensch ist nach allen nur an seine eigenen Grenzen gebunden. Unterschiede - Hobbes,...
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Locke, Monesquieu, Rousseau Thomas Hobbes: Hobbes sieht den Menschen im Naturzustand als ein neidisches und selbstsüchtiges Individuum an, welches aufgrund seiner Habgier töten würde. Da der Mensch ein Recht auf alles hat gibt es kein sicheres Eigentum. John Locke: Locke fordert einen Staat mit legislativer- und exektutiver Gewalt. Diese sichern den Menschen ein sicheres und sorgloses Zusammenleben. Charles de Montesquieu: Montesquieu fordet ebenfalls, wie Locke, eine legislative- und exekutive Gewalt. Allerdings zieht er die judikative auch noch hinzu. Er hält eine strenge Gewaltenteilung für zwingend notwendig, da ein Mensch, dem mindestens zwei dieser Gewalten zustehen seine Macht zu eigenen Gunsten missbrauchen würde. Jean-Jeacques Rousseau: Rousseau fordert einen Gesellschaftsvertrag, in dem jeder Mensch gleichberechtigt seine Macht zum wohl der Gemeindschaft und schutz des Eigentums beitragen muss.