Menschenrechte in historischer Perspektive
Die Geschichte der Menschenrechte kurz erklärt zeigt, dass diese fundamentalen Rechte durch besondere Merkmale gekennzeichnet sind. Sie sind angeboren und unverlierbar, was bedeutet, dass sie jedem Menschen von Geburt an zustehen und nicht entzogen werden können. Menschenrechte sind vorstaatlich, das heißt, sie werden nicht vom Staat verliehen und können auch nicht von ihm genommen werden.
Definition: Menschenrechte sind individuell und gleich - sie stehen jedem Menschen in vollem Umfang zu.
Ein weiteres wichtiges Merkmal ist die Universalität der Menschenrechte, die weltweit für alle Menschen gelten. Sie sind zudem unteilbar und können nicht selektiv gewährt oder verwehrt werden. Fundamental dienen sie der Wahrung der Menschenwürde.
Die Menschenrechte lassen sich in drei Kategorien einteilen: Abwehrrechte, Teilnahmerechte und Teilhaberechte.
Vocabulary:
- Abwehrrechte sind Grundrechte, die den Freiheitsraum des Menschen vor Übergriffen des Staates schützen.
- Teilnahmerechte erlauben es dem Menschen, mit seiner eigenen Meinung in der Gesellschaft und Politik mitzubestimmen, auch ohne Stimmrecht.
- Teilhaberechte umfassen das Recht auf Mitwirkung, Stimmrecht, Informationsrechte und Vermögensrechte wie das Recht auf Gewinnbeteiligung.
Highlight: Die Begründungen für die Existenz von Menschenrechten sind vielfältig und haben sich im Laufe der Zeit entwickelt.
Es gibt drei Hauptansätze zur Begründung der Menschenrechte:
- Die religiöse Begründung sieht Menschenrechte als von einer übernatürlichen Macht gegeben an.
- Die naturrechtliche Begründung geht davon aus, dass Menschenrechte in der Natur des Menschen liegen.
- Die rechtspositivistische Begründung argumentiert, dass Menschenrechte einfach gelten sollten, weil sie sich als vernünftig und sinnvoll erwiesen haben.
Example: Ein Beispiel für die Anwendung von Menschenrechten im Grundgesetz ist Artikel 1, der die Würde des Menschen als unantastbar festlegt.
Diese verschiedenen Begründungsansätze haben sich entwickelt, da es keine eindeutige Erklärung für die Entstehung der Menschenrechte gibt. Sie spiegeln unterschiedliche philosophische und kulturelle Perspektiven wider und tragen zur Universalität und Akzeptanz der Menschenrechte bei.