Edelweißpiraten und Claus von Stauffenberg
Edelweißpiraten
Die Edelweißpiraten waren eine weitere bedeutende Widerstandsgruppe im Nationalsozialismus, die sich hauptsächlich aus Jugendlichen des Arbeitermilieus zusammensetzte.
Highlight: Das Erkennungszeichen der Edelweißpiraten war eine Edelweißanstecknadel, die ihnen auch ihren Namen gab.
Charakteristika der Edelweißpiraten:
- Sie wurden vom Regime als "sittlich verwahrlost" und "kriminell" bezeichnet
- Sie lehnten vor allem den zunehmenden Zwangscharakter, den Drill und die wachsende Militarisierung der Hitlerjugend (HJ) ab
- Im Gegensatz zur einheitlich uniformierten HJ hatten die Edelweißpiraten eine eigene Kluft (Skihemden, Wanderschuhe, Halstuch und kurze Lederhosen)
- Es kam häufig zu handgreiflichen Auseinandersetzungen mit der HJ
- Wie bei der Swing-Jugend gab es keine Trennung von Mädchen und Jungen
Example: Die Edelweißpiraten wollten, ähnlich wie die Swing-Jugend, einen Freiraum schaffen, um ihre eigene Jugendkultur und Identität ausleben zu können.
Wichtig zu beachten ist, dass die Edelweißpiraten keine extremen politischen Absichten verfolgten, wie es beispielsweise bei der Weißen Rose der Fall war. Ihr Widerstand war eher privater Natur und zielte darauf ab, sich den Zwängen des NS-Regimes zu entziehen.
Claus Philipp Maria Schenk Graf von Stauffenberg
Claus von Stauffenberg war eine zentrale Persönlichkeit des militärischen Widerstands gegen den Nationalsozialismus.
Vocabulary: Aktiver Widerstand bezeichnet direkte Handlungen gegen das Regime, wie in diesem Fall den Versuch eines Attentats und Staatsstreichs.
Wichtige Fakten zu Stauffenberg:
- Er war Offizier der deutschen Wehrmacht
- Stauffenberg war der Hauptakteur bei dem misslungenen Attentat vom 20. Juli 1944 auf Adolf Hitler
- Er war an der anschließenden "Operation Walküre" beteiligt, einem Versuch eines Staatsstreiches
- Nach dem Scheitern des Attentats wurde er am 21. Juli 1944 im Hof des Berliner Bendlerblocks standrechtlich hingerichtet
Quote: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erkennt in Artikel 20 das Recht zum Widerstand an: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Dieser Artikel im Grundgesetz zeigt, wie die Erfahrungen des Widerstands gegen das NS-Regime die spätere deutsche Verfassung beeinflusst haben und das Recht auf Widerstand gegen undemokratische Bestrebungen verankert wurde.