Hitlers Ernennung zum Reichskanzler
Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Dies markierte den Beginn der Machtergreifung Hitlers und den Weg in die Diktatur.
Hitler wurde Chef einer Minderheitsregierung aus NSDAP und DNVP. Nur zwei NSDAP-Minister wurden eingesetzt: Wilhelm Frick als Reichsinnenminister und Hermann Göring als preußischer Innenminister. Diese Positionen ermöglichten die Kontrolle über die Sicherheitsbehörden.
Highlight: Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler war formal kein Verstoß gegen die Weimarer Verfassung, da der Reichspräsident den Reichskanzler ernannte.
Bereits am 1. Februar 1933 wurde der Reichstag aufgelöst und Neuwahlen für den 5. März angesetzt. Hitler hoffte auf eine absolute Mehrheit für die NSDAP, um allein regieren zu können. Im Wahlkampf setzte die NSDAP auf Terror und Propaganda.
Vocabulary: Präsidialkabinett - Eine Regierung, die vom Reichspräsidenten ernannt wird und nicht zwingend eine Mehrheit im Parlament benötigt.
Am 4. Februar 1933 erließ Hitler die Notverordnung "zum Schutz des deutschen Volkes", die die Presse- und Versammlungsfreiheit einschränkte. Dies erschwerte den Wahlkampf für die politischen Gegner der NSDAP.
Definition: Notverordnung - Ein Gesetz, das in Notsituationen ohne Zustimmung des Parlaments erlassen werden kann.