Die NS-Wirtschaftspolitik war ein zentraler Bestandteil der nationalsozialistischen Herrschaft von 1933 bis 1945.
Die wichtigsten Ziele der NS-Wirtschaftspolitik waren die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Aufrüstung der Wehrmacht und die Erreichung der wirtschaftlichen Autarkie. Um diese Ziele zu verwirklichen, setzte das NS-Regime verschiedene NS-Wirtschaftspolitik Maßnahmen um: Die Einführung der Zwangskartellierung, die Gründung der Deutschen Arbeitsfront (DAF), massive staatliche Investitionsprogramme und die "Gleichschaltung" der Gewerkschaften. Der Vierjahresplan von 1936 zielte besonders auf die Kriegsvorbereitung und wirtschaftliche Unabhängigkeit ab.
Die Folgen der NS-Wirtschaftspolitik waren zunächst ein deutlicher Rückgang der Arbeitslosigkeit und eine scheinbare wirtschaftliche Erholung. Dies wurde jedoch durch massive Staatsverschuldung, die Unterdrückung der Arbeitnehmerrechte und die Ausrichtung der gesamten Wirtschaft auf den Krieg erreicht. Die Lebensqualität der Bevölkerung verbesserte sich trotz Propaganda nicht wesentlich, da ein Großteil der Ressourcen in die Rüstungsindustrie floss. Die langfristigen Konsequenzen waren verheerend: Die Kriegswirtschaft führte zur völligen Erschöpfung der wirtschaftlichen Ressourcen, zur Zerstörung der industriellen Infrastruktur und zu einer massiven Staatsverschuldung. Diese Politik, die in zahlreichen NS-Wirtschaftspolitik Präsentationen und NS-Wirtschaftspolitik Unterrichtsmaterialien dokumentiert ist, zeigt exemplarisch, wie ein totalitäres Regime die Wirtschaft seinen ideologischen Zielen unterwirft. Die systematische Ausgrenzung und Enteignung jüdischer Geschäftsleute war dabei ein integraler Bestandteil der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik und hatte katastrophale humanitäre und ökonomische Folgen.