Die Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung in Deutschland
Die Gewaltenteilung Deutschland ist ein fundamentales Prinzip unseres demokratischen Rechtssystems. Sie teilt die Staatsgewalt in drei unabhängige Bereiche: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung). In der Praxis existiert jedoch eine Gewaltenverschränkung, bei der die verschiedenen Gewalten miteinander verbunden sind und zusammenarbeiten.
Definition: Die Gewaltenverschränkung bezeichnet das Zusammenwirken der drei Staatsgewalten, wobei sich ihre Aufgabenbereiche teilweise überschneiden und ergänzen.
Ein wichtiges Gewaltenverschränkung Beispiel zeigt sich bei der Ernennung von Bundesrichtern. Der Richterwahlausschuss, bestehend aus Justizministern der Länder und Vertretern des Bundestages, wählt die Bundesrichter Deutschland gemeinsam aus. Diese Verschränkung soll die demokratische Legitimation der Judikative sicherstellen.
Die Vor und Nachteile Gewaltenteilung werden besonders deutlich im Bereich der Staatsanwaltschaft. Während sie Teil der Judikative ist, untersteht sie gleichzeitig der Exekutive durch das ministerielle Weisungsrecht. Dies kann problematisch sein, wenn politische Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren möglich wird.