Die Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung sind fundamentale Prinzipien des deutschen Rechtssystems und der Demokratie.
In Deutschland basiert das politische System auf dem Prinzip der Gewaltenteilung, bei dem die Staatsgewalt in drei unabhängige Bereiche aufgeteilt ist: Die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive (ausführende Gewalt) und die Judikative (Rechtsprechung). Diese Aufteilung verhindert Machtmissbrauch und gewährleistet demokratische Kontrolle. Zusätzlich gibt es die vertikale Gewaltenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Ein wichtiges Beispiel für Gewaltenverschränkung ist die Ernennung von Bundesrichtern in Deutschland: Diese werden vom Richterwahlausschuss gewählt, aber formal vom Bundespräsidenten ernannt - hier wirken also verschiedene Staatsorgane zusammen.
Die Merkmale einer Demokratie zeigen sich in Deutschland besonders deutlich: Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Mehrparteienprinzip, freie Wahlen und die Garantie der Grundrechte sind die wichtigsten Grundsätze der Demokratie. Die Geschichte der Demokratie in Deutschland ist von verschiedenen Entwicklungsstufen geprägt - von der Weimarer Republik über die Teilung Deutschlands bis zur Wiedervereinigung und der heutigen stabilen demokratischen Ordnung. Besonders für Kinder lässt sich Demokratie als eine Staatsform erklären, in der alle Bürger gleichberechtigt sind und an wichtigen Entscheidungen mitwirken können. Die Kombination aus Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung sorgt dabei für ein ausgewogenes System von "Checks and Balances", das sowohl Machtmissbrauch verhindert als auch effizientes Regierungshandeln ermöglicht.