Vergleich der attischen Demokratie und des römischen Regierungssystems
Die attische Demokratie und das römische Regierungssystem zeigen interessante Unterschiede und Gemeinsamkeiten in Bezug auf Wahlrecht und Ämtervergabe. In Athen war das Wahlrecht auf griechische Bürger ab 20 Jahren beschränkt, während Frauen, Sklaven und Metöken ausgeschlossen waren. Die Ämtervergabe variierte je nach Position: Die Volksversammlung war allen Klassen zugänglich, der Areopag nur der ersten Klasse, und der Rat der 400 den oberen drei Klassen.
Highlight: Die attische Demokratie war trotz ihrer fortschrittlichen Elemente noch weit von einer umfassenden Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen entfernt.
In Rom war das Wahlsystem komplexer. Plebejer wählten 10 Volkstribune und 2 plebejische Ädile, während Patrizier die anderen 5 Magistraten wählten. Der "Cursus honorum", der Weg zu hohen Ämtern, stand nur Patriziern offen, ähnlich wie in Griechenland, wo höhere Ämter den Reichen vorbehalten waren.
Vocabulary: Cursus honorum - der "Weg der Ehre", die Abfolge politischer Ämter im antiken Rom.
Die Ämterstruktur in beiden Systemen war vielschichtig. In Athen gab es das Volksgericht, den Rat der 400 und die Volksversammlung. Rom hatte ein noch komplexeres System mit Senat, verschiedenen Magistraten wie Konsuln und Prätoren, sowie Volksversammlungen wie die Zenturiatskomitien und Tributkomitien.
Example: In Rom hatten die zwei Konsuln als höchstes Amt die Aufgabe der Staatslenkung und Heerführung, mussten sich aber in Entscheidungen einig sein.