Weimarer Verfassung vs. Grundgesetz
Nach dem Ersten Weltkrieg entstand die Weimarer Verfassung mit einem mächtigen Reichspräsidenten, der als "Ersatzkaiser" fungierte. Er konnte den Reichstag auflösen, den Reichskanzler entlassen und durch Artikel 48 Notverordnungen erlassen. Diese Machtkonzentration wurde besonders problematisch, als Reichspräsident Hindenburg ab 1930 Präsidialkabinette ohne parlamentarische Mehrheiten einsetzte.
Die Schwächen der Weimarer Verfassung zeigten sich auch im reinen Verhältniswahlrecht, das zu vielen Splitterparteien führte und stabile Regierungen erschwerte. Der Reichstag konnte durch ein destruktives Misstrauensvotum Reichskanzler abwählen, ohne gleichzeitig einen Nachfolger zu bestimmen. Zudem waren Verfassungsänderungen leicht möglich, was schließlich zur Aushebelung durch das Ermächtigungsgesetz 1933 führte.
Das Grundgesetz von 1949 wurde als Reaktion auf diese Probleme konzipiert und etablierte eine wehrhafte Demokratie. Der Bundespräsident erhielt hauptsächlich repräsentative Funktionen, während der Bundeskanzler durch ein konstruktives Misstrauensvotum geschützt wurde. Die Einführung einer 5%-Hürde im personalisierten Verhältniswahlrecht verhindert die Zersplitterung des Parlaments. Besonders wichtig: Die Ewigkeitsklausel schützt die demokratischen Grundprinzipien vor Abschaffung.
Wichtig zu merken: Während die Weimarer Republik am mangelnden Schutz ihrer eigenen demokratischen Strukturen scheiterte, wurde das Grundgesetz bewusst als Bollwerk gegen antidemokratische Kräfte konzipiert. Diese wehrhafte Demokratie ist bis heute ein zentrales Merkmal unseres politischen Systems.