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Weimarer Verfassung

27.7.2021

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Weimarer Verfassung
Die Weimarer Nationalversammlung:
Wegen der gewaltigen Unruhen in Berlin trat die Nationalversammlung am
6. Februar im N

Weimarer Verfassung Die Weimarer Nationalversammlung: Wegen der gewaltigen Unruhen in Berlin trat die Nationalversammlung am 6. Februar im Nationaltheater in Weimar zusammen. Die Nationalversammlung war zugleich Parlament und verfassungsgebende Versammlung. Aus der Wahl am 19. Januar 1919 war die SPD mit 37,9 % der Stimmen als stärkste Partei hervorgegangen bildete zusammen mit der Zentrumspartei und der DDP die Weimarer Koalition. Friedrich Ebert wurde zum Reichspräsidenten gewählt beauftragte Philipp Scheidemann mit der Regierungsbildung, der damit der erste Reichskanzler wurde. Ab dem 30. September 1919 tagte die Nationalversammlung in Berlin. Nach der ersten Reichstagswahl im Juli 1920 endete ihr Mandat. Weimarer Verfassung: Die Verfassung trat am 14. August 1919 in un als eine Republik, in der die Staatsgewalt vom Volke aus ging. Alle über 20 Jahre alten Männer und Frauen hatten jetzt das Wahlrecht. Neben der üblichen Arbeit eines Parlamentes, Gesetze zu beschließen, konnte der Reichstag durch ein Misstrauensvotum den Reichskanzler und auch die Reichsminister zum Rücktritt zwingen. Der Reichsrat, die Vertretung der Länder, hatte aber nur ein aufschiebendes Veto. Merkmale der Verfassung: 1. Verhältniswahlrecht: das Deuts Reich - Es wurde ein Allgemeines Wahlrecht für Männer und Frauen eingeführt, somit durften Frauen erstmals an einer Wahl teilnehmen 2. Wahl des Reichspräsidenten: - Die Position des Reichspräsidenten wurde direkt durch das Volk gewählt. Dadurch konnte das Volk durch die Wahl viel steuern, z. B. die Ernennung des Reichskanzlers, oder den Oberbefehl über das Militär. 3....

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Volksbegehren: -Volksbegehren und Volksentscheide waren zentrale Elemente in der Verfassung. Dadurch hatte das deutsche Volk erstmals direkten Einfluss auf politische Entscheidungen und konnte Gesetze vorschlagen 4. Parlament: - Parlament Reichstag - Kontrollierte den Reichspräsident (Parlamentarische Demokratie) - Das Parlament wurde direkt vom Volk, auf 4 Jahregewählt - Konnten Gesetze in Kraft setzen = Legislative (Gesetzgebende Macht) 5. Liberale-und Soziale Grundrechte - Sozialversicherungswesen führte zu einer Gründung einer Arbeitslosenversicherung 6. Volkssouveränität - Die Macht ging durch die Wahlen direkt vom Volk aus 7. Starke Stellung des Reichspräsidenten: - Ernennt/entläßt Reichskanzler/-minister - Konnte mit Artikel 25 den Reichstag auflösen - Hatte den Oberbefehl über das Heer - Konnte laut Artikel 48 per Notverordnung regieren 8. Keine Sperrklausel für Parteien/Verfassungsschutz: - Keine Sperrklausel für Kleinparteien (keine Prozenthürde), dadurch konnten viele kleine Parteien in den Reichstag, was zu einer Zesplitterung des Reichstags mit ständig wechselnden Koalitionen und Regierungen führte - Es gab keinen Schutzmechanismus gegen Parteien, die offen gegen die Demokratie waren, so konnten Parteien wie die KPD oder später auch die NSDAP unter Adolf Hitler, offen gegen die Demokratie hetzen und Leute auf ihre Seite ziehen SPD (37,9 %) 19,7% Zentrum -Sonstige (1,6%) DVP USPD (10,3%) (7,6%) -(4,4%) (18,5%) DNVP DDP Art. 48: Artikel 48 der Verfassung gestattete dem Reichspräsidenten, in Verbindung mit Artikel 25 den Reichstag aufzulösen und mit Notverordnungen zu regieren. Art. 25: ,, Der Reichspräsident kann den Reichstag auflösen, jedoch nur einmal aus dem gleichen Anlass..." Art. 48 Abs. 2: ,, Der Reichspräsident kann, wenn im deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zu Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten." Die Verfassungsorgane: Art. 22 der Weimarer Verfassung liegt fest, dass die Abgeordneten zu allen Vertretungskörperschaften in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den über 20 Jahren alten Männern und Frauen nach der Verhältniswahl gewählt werden. Damit er jeden Frauen in Deutschland zum ersten Mal das Wahl recht. Die Verfassung enthält parlamentarische, präsidiale und plebiszitäre Elemente. SPD: klassische Arbeiterpartei, für eine parlamentarische Demokratie USPD: revolutionäre Linkspartei, für ein Rätemodell und die Verstaatlichung von Großindustrie, Banken und die Endeignung des Grundbesitzes DDP: linksliberal, vertrat die Interessen des Bürgertums KPD: zunächst für eine Räterepublik, ab etwa 1925 Orientierung am Stalinismus DNVP: konservativ- monarchistisch, republikfeindlich, vertrat die Interessen von Großgrundbesitzer und der Schwerindustrie Zentrum: katholische Volkspartei, unterstützte die Weimarer Republik NSDAP: republikfeindlich, diktatorisch ausgerichtet