Das Römische Recht hat bis heute einen bedeutenden Einfluss auf unser modernes Rechtssystem und prägt weiterhin viele Bereiche des deutschen Rechts, insbesondere das BGB. Die grundlegenden Prinzipien des römischen Rechts, wie die Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Recht sowie wichtige Rechtsgrundsätze wie "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten), sind noch immer gültig und relevant.
Der Investiturstreit war ein fundamentaler Konflikt zwischen weltlicher und geistlicher Macht im Mittelalter. Es ging dabei um die Frage, wer das Recht hatte, Bischöfe und Äbte einzusetzen - der Kaiser oder der Papst. Diese Auseinandersetzung zwischen Kaiser Heinrich IV. und Papst Gregor VII. führte zu tiefgreifenden Veränderungen im mittelalterlichen Europa. Das Wormser Konkordat von 1122 beendete schließlich den Streit mit einem Kompromiss: Die geistliche Investitur (Übergabe von Ring und Stab) wurde dem Papst zugesprochen, während die weltliche Belehnung (mit Zepter) beim Kaiser verblieb.
Die weltliche und geistliche Macht im Mittelalter war durch ein komplexes System von gegenseitigen Abhängigkeiten gekennzeichnet. Der Ring und der Bischofsstab waren dabei besitzbare Sinnbilder weltlicher und geistlicher Herrschaft. Die Laieninvestitur bezeichnete die Einsetzung von Geistlichen durch weltliche Herrscher, was zu erheblichen Spannungen zwischen Kirche und Kaisertum führte. Diese Entwicklungen haben das Verhältnis zwischen Staat und Kirche nachhaltig geprägt und wirken bis in die moderne Zeit nach. Das Römische Recht bildete dabei eine wichtige Grundlage für die rechtliche Ausgestaltung dieser Beziehungen und ist bis heute in vielen Rechtssystemen Europas erkennbar.