Das Subsidiaritätsprinzip und Teilbereiche
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundpfeiler der Jugendhilfe und regelt das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft. Dabei hat die kleinere Einheit (Familie, freie Träger) Vorrang vor der größeren (Staat, öffentliche Träger). Das Jugendamt als Teil der öffentlichen Träger Jugendhilfe greift nur ein, wenn freie Träger keine ausreichenden Angebote liefern können.
Die freie Jugendhilfe (Beispiele sind Kirchen, Wohlfahrtsverbände) und ihre Träger stehen in einem besonderen Verhältnis zu den öffentlichen Trägern. Dieses Zusammenspiel stärkt die Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und Eigenverantwortung des Einzelnen.
Zu den wichtigen Teilbereichen gehören die Kinder- und Jugendarbeit, die interessenorientierte Angebote bereitstellt, sowie die Jugendsozialarbeit, die die schulische und berufliche Laufbahn fördert. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz bewahrt junge Menschen vor Gefährdungen, während das Wächteramt (z.B. bei Adoptionsverfahren) das Kindeswohl sichert.
Praxistipp: Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet im Alltag, dass du dich bei Unterstützungsbedarf zunächst an freie Träger (wie Caritas oder Diakonie) wenden solltest, bevor staatliche Stellen aktiv werden!