Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe hat das Ziel, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und sie zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu erziehen. Sie bietet Beratung und Unterstützung bei sozialen Benachteiligungen und in Entwicklungskrisen.
Der Handlungsauftrag umfasst vier zentrale Bereiche: Entwicklung fördern, Erziehungsberechtigte unterstützen, Kinder und Jugendliche schützen sowie positive Lebensbedingungen schaffen. Diese Aufgaben sind im SGB 8 Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankert.
Ein wichtiges Prinzip der Kinder- und Jugendhilfe ist die Subsidiarität (lat. subsidium = Hilfe). Dies bedeutet, dass die Jugendhilfe nachrangig eingreift, wenn Selbsthilfe nicht mehr möglich ist. Die staatliche Unterstützung ergänzt also die familiäre Erziehung, ersetzt sie aber nicht.
Gut zu wissen: Die Jugendhilfe hat einen klaren gesetzlichen Auftrag: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer selbstständigen Persönlichkeit!