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11.4.2021
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Die Kinder- und Jugendhilfe Die Kinder- und Jugendhilfe will junge Menschen ergänzend zur Familie, Schule und Ausbildung in ihrer Entwicklung fördern und durch Beratung und Unterstützung sozialen Benachteiligungen und Entwicklungskrisen entgegenwirken. Ist das Wohl des Kindes oder eines Jugendlichen nicht gewährleistet, ist Hilfe zur Erziehung zu leisten und an gerichtlichen Verfahren mitzuwirken. Wichtig Kinder- und Jugendhilfe soll dazu beitragen, das Recht eines jeden jungen. Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenver- antwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu verwirklichen. Handlungsauftrag Entwicklung fördern Kinder und Jugendliche schützen Erziehungsbe. unterstützen Positive Lebens- bedingungen schaffen Die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) verkörpert den gegenwärtigen gesellschaftlichen und. politischen konsens in dieser staatlichen Gemeinschaftsaufgabe. Der Beitrag der kinder - und Jugendhilfe ist * Subsidiar" lat. subsiduum = Hilfe, Reserve sinngemäß nachrangiges Eingreifen (Helfen), wenn Selbsthilfe nicht mehr möglich ist Aufgaben der kinder- und Jugendhilfe • Förderung der sozialen Entwicklung. • Hilfe zur Erziehung • Förderung von Tageseinrichtungen • das Wohl von Kindern und Jugendlichen schützen • Förderung der Erziehung der Familie. Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit psychischen Einschränkungen Forderung von Kindern- und Jugendlichen in Einrichtungen Beratung / Unterstützung der Erziehungsberechtigten Ziele der kinder- und Jugendhilfe vermeidung und Abbau von Benachteiligung • Beratung und Unterstützung von Personengruppen. • Kinder- und Jugendschutz Erhaltung bzw. Schaffung von positiven Lebensbedinungen ein familienfreundliches Umfeld schaffen. • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Förderung in der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Person Die Prinzipien der kinder- und Jugendhilfe Die Erziehung der Kinder als...
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Recht und Pflicht der Eltern Vielfalt der Angebotsstruktur nach Bedürfnis frei wählbar Das Subsidaritätsprinzip. L regelt das Verhältnis von Staat und Gesellschaft L kleinere Einheit hat vorrang gegenüber der größeren L regelt das verhältnis von freien und öffentlichen Trägern Löffentliche Träger greifen nur ein, wenn freie Träger keine Angebote liefern. können. und loder innen nicht gerecht werden. Das Subsidaritätsprinzip will die Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und Eigenverantwortung des Einzelnen sowie Gruppen stärken. Teilbereiche der kinder- und Jugendhilfe Kinder- und Jugendarbeit Der bereitstellen interessenorientierter Angebote soziale Benachteiligung abbauen angestrebt werden Selbstbestimmung, gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement Beispiel Kirchen (Kinderkirche") Jugendsozialarbeit schulische und berufliche Laufbahn fördern. soziale Integration fördern erzieherische kinder und Jugendschutz Kinder und Jugendliche vor Gefährdung bewahren L Das Wächteramt der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Adoptionsverfahren) Förderung der Erziehung in der Familie Eltern durch geeignete Angebote in der Erziehung unterstützen. Beispiel Familienberatung Förderung von Kindern und Jugendlichen in Tageseinrichtungen / Tagespflege ab 2 Jahren ab 3 Jahren: Anspruch auf einen kindergartenplatz rechtlicher Anspruch auf die Förderung in Kindertageseinrichtungen Hilfe zur Erziehung wenn das wohl des Kindes nicht gewährleistet ist, Erziehung fenit bzw. nicht gewährleistet ist Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung Unterstützung / Hilfe junger volljähriger