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Die Grundrechte im Grundgesetz und Rechtsstaatlichkeit bilden das Fundament des deutschen Verfassungsstaates. Die wichtigsten Aspekte der Verfassung, insbesondere die Artikel 1-20 des Grundgesetzes, definieren die grundlegenden Prinzipien des deutschen Rechtsstaats.
• Das Grundgesetz unterscheidet zwischen universell geltenden Menschenrechten und speziellen Bürgerrechten für deutsche Staatsbürger
• Die Menschenwürde (Artikel 1 GG) steht als höchste Norm über allen anderen Grundrechten
• Artikel 20 GG definiert die fünf Verfassungsprinzipien: Republik, Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat
• Das Rechtsstaatsprinzip bindet die gesamte Staatsgewalt an Recht und Gesetz