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Lernzettel Politik Abi 23 - Friedenssicherung als nationale und internationale Herausforderung

27.4.2023

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Friedenssicherung als nationale und
internationale Herausforderung
KRIEG - Definition (Merkmale und Typen)
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Friedenssicherung als nationale und internationale Herausforderung KRIEG - Definition (Merkmale und Typen) (von der Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF)) Nach AKUF müssen alle Kriterien zugleich erfüllt sein: a) zwei oder mehr bewaffnete Streitkräfte, mindestens auf einer Seite reguläre Streitkräfte der Regierung b) auf beiden Seiten ein Mindestmaß an zentralgelenkter Organisation (Kriegsführenden + Kampf) c) bewaffnete Operationen müssen kontinuierlich sein, keine gelegentlichen, spontanen Zusammenstöße -> Planmäßige Strategie Kriege sind beendet, wenn Kampfhandlungen (nach obiger Defintion) dauerhaft (mind. 1 Jahr) eingestellt bzw. nicht mehr unter den genannten Kriterien verlaufen = Bewaffneter Konflikt Kriegstypen 1. Antiregime-Kriege • Sturz der Regierung • Veränderung / Erhalt des politischen Systems oder Gesellschaftsordnung 2. Autonomie- und Sezessionskriege • Kampf um größere Autonomie innerhalb des Staatsverbandes • Sezession vom Staatsverband 3. Zwischenstaatliche Kriege • Streitkräfte von mind. 2 etablierten Regierungen stehen sich gegenüber • Ohne Rücksicht auf Völkerrecht 4. Dekolonisationskriege • Befreiung von Kolonialherrschaft 5. Sonstige Kriege • Mischtypen aus oben genannten Kriegen -> nicht zuzuordnen Alte Vs. neue kriege ein Konzept nach Herfried Münkler (2002) Akteure Gewalt mittel Kosten & Finanzierung Daver, Verlauf Beendigung Form d. kriegsführung u. rechte-norm. Rahmen NEUE KRIEGSURSACHEN: Armut/Überbevölkerung - - Terrorismus - Wunsch nach Rechten/ Gerechtigkeit "Alte" Kriege Staat hat die Oberhand feste organisierte Verbände der Staaten (militär. Großgeräte) staatl. Finanzierung = geschlossene Kriegsökon. geringe Dauer/ hohe Intensität Trennung von Krieg u. Frieden Friedensschluss = Ende - Friedenssehnsucht bei aufgebrauchten Ressourcen Kriegs- URSACHEN Kriegsrecht gilt (unterscheidet klar zw. rechtl. zulässiger Gewaltanwendung und Sanktion bei Verletzungen) Trennung von Kombattanten und Nicht-Kombattanten ALTE KRIEGSURSACHEN -Territorialansprüche -Herrschaftsinteressen -Machtkonkurrenz -Konkurrenz um knappe Ressourcen -Religion/ ethischer Konflikt ASYMETRISCHE KRIEGE Terror & Zerstörung als Grundlage - Keine Kriegsordnung →Gewalt zwischen staatlich/nicht staatl. Akteuren L militante Widerstandsbewegung aus Bevölkerung → unmoralische /skrupellose Attacken zB....

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11-Sept. → offensive Strategie → hohe Medienresonanz "Neue" Kriege supra-/ substaatliche Akteure (Warlords) Einbezug der Zivilbevölkerung zB. Kindersoldaten kleine mobile Waffen Anschläge, Massenvergewaltigung Aber auch feste mil. Verbände private Finanzierung durch substaatliche Akteure - Verbunden mit intern. Kriminalität Gewinne durch Krieg (Rüstungsindustrie...) lange Dauer kaum offizielle Kriegerklärungen schwere Beendigung (langer Friedensprozess) - weil substaatliche Akteuere kein Interesse an Ende haben (Gewinn) Vermischung von Staats- und Bürgerkriegen Begrenzungs- und Regulationsmechanismen fehlen grausame Gewaltsformen (Massaker, auch Gewalt gegen Non- Kombattanten) Ansätze zur Konfliktlösung unter Berücksichtigung des -staatliches Handeln muss IMMER an Recht und Gesetzt gebunden sein (wird vom Monopol kontrolliert) Rechtsstaatlichkeit = Faktoren, die notwendig sind, damit in modernen Gesellschaften Frieden herrscht. Gleichberechtigtes Einbeziehen aller Beteiligter demokratische Partizipation DAS VÖLKERRECHT Rechte und Pflichten der Staaten Regelung der Beziehungen von Staaten und internationalen Organisationen Zivilisatorischen Hexagons Völkerrechtliche Grundsätze (nach Haager Landkriegsordnung): Äußere und innere Souveränität: souveräne Gleichheit für alle Staaten → politische Unabhängigkeit & Gleichberechtigung Entwaffnung der Bürger -> Entprivatisierung von Gewalt -> keine Bürgerkriege Gewaltmonopol konstruktive Konfliktkultur Auseinandersetzung mit Konflikten & Kompromissen Les besteht Toleranz und Kompromisse werden produktiv ausgetragen Gewaltverzicht / Selbstkontrolle -> weniger gewalttätiges/ spontanes Handeln Interdependenzen und Affektkontrolle → Spannungsverhältnis → Freiheit - Schutz vor staate. Eimischung ↳2B. Religions, Presse- Meinungsfreiheit ↳ Freiheitsrechte im GG Art 1-19 soziale Gerechtigkeit ▸ Interventionsverbot: Prinzip der Nichteinmischung → Verbot der Einmischung von Staaten oder internationalen Organisationen in innerstaatliche Angelegenheiten → kollidiert mit anderen Normen des Völkerrechts (Schutz der Menschenrechte, Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft) Entwicklung von (lange Zeit) nur Recht auf Krieg (= ius ad bellum) zu neuen Reglungen Recht im Krieg ( ius in bello) (nach Dieter Senghaas (2004) - faire Behandlung (Chancengleichheit 7 (z.B. Sozialversicherung) L. Grundbedürfnisse sichern Freiheit Vs. Sicherheit · Konflikt- Sonderrecht für Kriegs- und Konfliktsituationen (nach Genfer Abkommen) ► Regeln für den Schutz von Personen, die nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen (Nicht-Kombattanten) ► Auflagen von Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung (keine Kolleteraalschäden, Rassismus...) Freiheit bezeichnet die Fähigkeit des Menschen, aus eigenem Willen Entscheidungen zu treffen und ohne Zwang ausführen zu können. Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren." ~ Benjamin Franklin Artikel 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. → Eingriffe der Freiheit bedürfen Rechtfertigung ↳ Eingriffe solen immer die kollektive Sicherheit gewährleisten → deshallo Spannungsvern. → Wechselwirkung = je mehr es von einem gibt, desto mehr wird vom Anderen genommer → Freiheitsrechte können Situationsbezogen eingeschränkt werden → ZB Coroni, Terrorismus.... 4 Aufgabed. Staates: Verhältnismäßigkeit zu. Freiheit & Sicherheit zu schaffen →BALANCE ! → Freiheiten gelten nicht uneingeschränkt (1) darf Freiheit Anderer nicht verletzen (unsolidarisch) Terrorismus 2 nach Louise Richardson Unterschied zwischen Terrorismus und Gewaltkriminalität Terrorismus = für pol. Zwecke planmäßig/gewaltsam gegen Zivilisten vorgehen (Ziele mit Symbolgehalt) Sieben Merkmale: 1. Terrorakt pol. motiviert (wenn nicht dann einfach Verbrechen) 2. Gewaltsames Vorgehen und/oder Drohung von Gewalt 3. Zweck: Botschaft verkünden, nicht Feind besiegen 4. Terrorakt + Opfer besitzen symbolische Bedeutung. Schockwirkung wird durch die Symbolik des Angriffsziels verstärkt. Psychologische Wirkung > tatsächlicher physische Schaden 5. Terrorismus = Vorgehensweise von Gruppen auf substaatlicher Ebene, nicht von Staaten (Staaten nutzen Terrorismus als Instrument ihrer Außenpolitik) 6. Opfer (= Mittel, um das Verhalten eines größeren Publikums (Regierung) zu beeinflussen) der Gewalt Publikum, das die Terroristen zu erreichen versuchen nicht identisch 7. richtet sich bewusst gegen Zivilisten => trifft ein Punkt nicht zu ist es Gewaltkriminalität honer Symbolgehalt Strategien der Terrorgruppei internationale Ebene Mobilisierung von Sympathi- setzen santen primar auf extreme Gewalt psychische Effecte → präziser Plan potenzierung der poe. Wirkung →durch mediale Breite Medienecho V zivile Tote 2 Aufmerksamkeit in den Medien (!) Kommunications- netzwerke Panikl Schock Entwicklung von Terrorismus: Der klassische Terrorismus →Gewaltattacken zwischen herausgehobenen Personen →politische Akteure → Botschaft bzw. gezielt gegen bestimmte Person (Machthaber Positiver Frieden Zustand • der sozialen Gerechtigkeit des relativen Wohlstandes سعد المحمد individuelle Factoren: -persönliche Frustration -Gewaltneigung -Freundeskreise I soziale Grp. internat. Terrorismus -Aufwachsen unter bosp.shiitischer Regierung Strukturelle Faktoren: - Ungleichheit / Armut →Frustration durch Geldsorgen... aber auch Deprivation (Ausgrenzung) -Diskriminierung -dauerhafte) konflicte - Extremismus (zB Rechtsext.) "verstärkte Migration gruppenbezogene Faktoren: - wollen zugehörig sein -gruppendynamische Radikalisierungsprozesse -Massenmedien (Traum vom besseren Leben) 4 Wirklichkeit (!) - Is wirkt als einzige Chance →viele komplexe Ursachen ! Terrorismus wird oft als communikationsmittel genutzt. -Sympathisante erreichen = Botschaft an Feind übermitten aber was ist überhaupt Frieden? Negativer Frieden • der politischen Teilhabe • des ökologischen Gleichgewichts Abwesenheit von direkter Gewalt • physischer Gewalt Bedrohung . Der neue Terrorismus 3 →>> → möglichst viel Aufmerksamkeit > religiöser lideologischer Antrieb Angst + Schrecken verbreiten > nove Waffen Technologie psychische Gewalt → weniger Planung / Aufwand → weltweitere Prasenz Ziel: → allg. Angst religiöser/Fundamentalistischer Terrorismus - Ziel: Überwindung weltlicher Gesellschafts- und Staatsformen zur Errichtung einer aus einem fundamentalistischen Religionsverständnis abgeleiteten Theokratie (Gottesstaat) - Bsp: Boko Haram (Nigeria), al-Qaida, ,,Islamischer Staat" systematische Unterscheidungen hinsichtlich des Aktionsradius: - internationaler Terrorismus: gezielt Anschläge im Ausland, sodass Täter + Opfer unterschiedliche Nationalitäten besitzen - transnationaler Terrorismus: rekrutieren ihre Mitglieder aus unterschiedlichsten Nationen + verüben weltweite Anschläge Bekämpfungsstrategien systematische maßnahmen: 1.) Abschiebung von „Gefährdern“ Was ist Abschiebung Ausweisung in Ursprungsland von Gefährdern 2 → (nach Migration) 3. Person, bei der bestimmte Merkmale die Annahme rechtfertigen, dass sie pol. motivierte Straftaten begehen könnte 2. Bundes-/Staatstrojaner - Entschlüsselung von Kommunikationsmitteln (Überwachung von Verdächtigen) - Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) -wird von Bundeskriminalamt und Polizei (seit 2017) benutzt - wird von Bundesverfassungsgericht gesetzlich reguliert Mit terroristen verhandeln friedliche Alternative zivilisierende Wirkung = Vertrauen aufbauen, Verhaltensnormen integrieren Gespräche geben Terrorgruppe den Status eines politischen Akteurs Stadt legitimiert Gewaltakte kann zu mehr Gewalt führen, durch Nachahmende (+) • spart Ressourcen → einfache, schnelle Lösung (+) • Staat zeigt sich wehrhaft →ist sich Problem bewusst •auch nach Abschiebung noch Netzwerke → man hätte mehr Kontrolle, wenn man Gefährder im Land lasse Übergehen von Verwaltunggerichten Umgang mit Abgeschobenen im Zielland ist undar (intransparent) + Menschenrech Möglichkeit, unbemerkt an verschlüsselte Informationen zu gelangen +Verbesserung der inneren Sicherheit mangelnde demokratische Legitimation von Herrschaft - Gefährdung der inneren Sicherheit durch Gewalt und Terrorismus Terrorismus oder organisierte Kriminalität gefährdet Bevölkerung mehr als Abhörung durch Trojaner Kosten < Nutten schwerwiegender Eingriff in Persönlichkeitsrechte Fehlende Kontrollinstanz, ob Trojaner regelkonform benutzt wird Trojaner kann unerlaubt in Verwendung von anderen Institutionen oder unbefugten Menschen geraten weitere Maßnahmen Stabilisierungsmaßnahmen -Wiederaufbau grundlegender Infrastruktur für Gesundheit und Wasserversorgung -Landwirtschaftsprojekte Unterstützung von humanitären Hilfsprojekten Mögliche Herausforderungen der Konfliktbewältigung: ABER auch Balance zwischen Freiheitsrechten & Sicherheitsbedürfnissen als zentrale Herausforderung für Demokratie - Ressourcenverknappung -> Ressourcenkonflikt - Verbreitung von Massenvernichtungswaffen - soziale Konflikte, die sich aus Überbevölkerung, Armut, Entwicklungs- und Einkommensunterschieden ergeben können politische Konflikte (Diktaturen -> Missachtung der Menschenrechte) Folgen des Klimawandels - Cyberangriffe (gezielte Angriffe auf Regierungsnetze, kritische Infrastruktur,...) FRAGILE STAATEN Failed state (gescheiterter Staat) o Staat kann seine Funktionen in nennenswerter Weise nicht mehr erfüllen Staat mit fehlender, schwacher o. zerfallener staatlicher Institution Kann seine zentralen Aufgaben nicht ausüben • Bestimmte elementare Leistungen gegenüber seiner Bevölkerung können nicht erbracht werden Failing state (verfallender Staat) o Das staatliche Gewaltmonopol & damit die Gewährleistung von Sicherheit sind beim Staat stark beeinträchtigt o Staat besitzt bei anderen Funktionen eine gewisse Steuerungsfähigkeit internationale Bündnisse System kollektiver Sicherheit Aufgaben und Funktionen Friedenserhaltung durch politische und militärische Zusammenarbeit und durch Krisenbewältigung Förderung von demokratischen Werten auf (asymmetrische) Bedrohungslage (viele kleine Bedrohungen) reagieren ● Artikel 5 (Bündnisfall) im Fall eines bewaffneten Angriffs auf eines/mehrere der Bündnisstaaten verpflichten sich die Mitgliedstaaten zur (militärischen) Unterstützung (->Abschreckung) während Ost-West-Konflikt: wichtiger Teil zur Abschreckung eines gleichstarken Gegners (Ostblock") Möglichkeiten der NATO zur Regelung von internationalen Konflikten direktes militärisches Eingreifen (z.B. in Afghanistan nach 9/11 oder im Kosovo-Krieg) Ausbildung Soldaten (z.B. in Afrika) Kontrolle von Handel/ verdächtigen Schiffen (z.B. Mission ,Sea Guardian" im Mittelmehr, um Waffenschmuggel zu vermeiden) Partnerschaften, Vertrauen mit anderen Akteuren aufbauen -> Konflikte werden unwahrscheinlicher Was ist die GASP? →intergouvernemental → beschreibt die Zusammenarbeit internationalen Organisation der EU-Mitgliedsstaaten in den Bereichen der Außen- und Sicherheitspolitik und Verteidigungspoenic wie? help/ nato Intergouvernementalismus Zentrale Ziele der Nato Wahrung von Sicherheit & Freiheit (Politische & militärische Mittel) Kollektive Verteidigung (nukleare & konventionelle Fähigkeiten) Krisenmanagement (engagieren zur Krisenverhütung & Management auch außerhalb des NATO-Gebietes) Kooperative Sicherheit (Vernetzter Sicherheitsansatz, Bereitschaft zur Aufnahme neuer Mitglieder) Weak state (schwacher Staat) o Staatliches Gewaltmonopol existiert weitgehend noch, allerdings bestehen Defizite bei den anderen beiden Funktionen Regierungszusammenarbeit zwischen Staaten innerhalb einer Ziele der GASP •Stärkung der Sicherheit der Eu • Wahrung des Friedens zur internationalen Zsmarbeit •Stärkung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Allgemeine Infos - Internationale Organisation Verteidigungsbündnis Gründung der NATO am 04. April 1949 - aktuell gibt es 30 Mitgliedsstaaten GASP gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU Instrumente: - zivile und miut. Missionen Beschlusstypen (gibt 3 Stück) Ⓒ Aktionen der EU → zB. Sanktionen, Einsendung von Beobachtern oder Truppen (Militär) Gemeinsame Standpunkte entwickeln Leitlinien! 3. Durchführungsbeschlüsse. PROBLEME PER GASP :C enorme Anzahl an Beteiligten in den versch. Gebieten zu viele Kompetenzen und Meinungen -> Schwierigkeit für Kompromisse und Entscheidungen (nicht jeder kann profitieren) -> Uneinigkeit - Staaten verfolgen vorrangig eigene Interessen. - Truppen müssen erst mobilisiert werden -> keine Schnelligkeit Die UNO Ziele - Weltfrieden + internationale Sicherheit wahren → Kollektive Maßnahmen entwickeln Laufeinander abstimmen - Beziehungen zwischen Nationen entwickeln → internationale Zsmarbeit (wirtsch., humanitärer, sozialer u. kultureller Art) - Schutz von Menschen (→→Menschenrechte u. Völkerrecht) Problemfelder der UN :C 1 Legitimationsdefizit: - Zunahme innerstaatlicher Konflikte 193. Mitglieder 1945 gegründet - Hauptsitz in New York →Blavhelmeinsätze Grundsätze und Prinzipien LUN hat kein Recht, in die inneren Angelegenheiten eines Staates einzugreifen L. insbesondere bei Verstößen gegen Menschenrechte besteht ein deutliches Spannungsverhältnis zu den Zielen der UN der vereinten Nationen - souveräne Gleichheit aller Mitglieder - Mitglieder müssen Verpflichtungen erfüllen (→in Charta einzusehen) friedlicher Umgang mit Streitigkeiten (Gewaltverbot) → unterlassen der Androhung/ Anwendung Ausnahme: Selbstverteidigung und. Zwangsmaßnahme des Sicherheitsrates 2 Funktionsdefizit ständige Mitglieder des SR besitzen Vetorecht, mit welchem sie jede Maßnahme verhindern können, so dass die UN nicht handlungsfähig ist →intern. Sicherheit und Gerechtigkeit nicht gefährden -Interventionsverbot L. Verbot von Einmischung in innere Angelegenheiten (Souveränität aller Staaten) -Unterstützung/Beistand der anderen Mitglieder - allgemeingültige Grundsätze → auch für Nicht-Mitglieder 3 Konzeptionelles Defizit -> Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitgliedsstaaten steht in Spannung zur Zsmsetzung des Sicherheitsrates -> Vetorecht widerspricht ebenfalls d. Gleichheit →UN hat actuell • Deutschland ist aktuell an 3 Peacekeeping- missionen beteiligt → Schwerpunkt Mali (MINUSMA) → Die Missionen haben das Ziel Gewalt zu stoppen. ↳ Sie finden nur mit der Zustimmung des Einsatlandes statt 12 Friedensmissionen Mittel und Maßnahmen - Dreistufiges System: → Prävention → Intervention → gewaltfrei →gewaltsam → Nachsorge (state building") - Art. 33 Parteien bemühen sich Konflikt friedlich niederzulegen - Art. 34 Sicherheitsrat (SR) entscheidet, ob Weltfrieden gefährdet ist - Art. 36 kann für jedes Stadium geeignetes Verfahren vorschlagen - Art. 38 SR kann Empfehlungen zur friedlichen Beteiligung geben - Art. 39 SR stellt Bruch des Völkerrechts fest -> welche Maßnahmen auf Basis Art. 41/42 möglich sind, um Frieden zu sichern - Art. 41 SR kann Handel, Kommunikation etc. einschränken - Art. 42 SR kann Streitkräfte mobilisieren, wenn Art. 41 nicht wirksam ist - Art. 51 Verteidungsrecht der Einzelstaaten bleibt unberührt, bis SR Maßnahmen trifft. Verteidungsrechtsnutzung muss bei SR angezeigt werden - „Genehmigung" Entscheidungs- mechanismen Wahlen: Sicherheitsrat -> 10 Mitglieder durch Generalversammlung für 2 Jahre gewählt - Generalsekretär -> von Sicherheitsrat empfohlen, von Generalversammlung gewählt für 5 Jahre - (einmalige Wiederwahl möglich) -Hauptorgane -> Wahl durch Generalversammlung - Internationaler Gerichtshof -> Wahl der Mitglieder durch Sicherheitsrat Generalversammlung: 193 Mitgliedsstaaten - Jeder Staat hat eine Stimme - entscheidet über Aufnahme neuer Mitglieder - empfehlender Charakter: politische Beschlüsse Sicherheitsrat: -Beschlüsse zur Wahrung von Frieden und internationaler Sicherheit (müssen befolgt und umgesetzt werden) - 5 ständige Mitglieder mit Vetorecht (Großbritannien, Frankreich, Russland, China u. USA) - bei Friedensbedrohung rechtlich bindende Entscheidungen, Sanktionen, Zwangsmaßnahmen (gilt innerhalb der UN) -Beschlussentscheidungen, benötigen Mehrheit von 9/15 Mitglieder -Beschlüsse sind nichtig, wenn einer der fünf ständigen Mitglieder dagegen stimmt oder sich enthält Generalsekretär (Antonio Guterres seit 01/17): - kein Stimmrecht - an Weisungen der Mitgliedsstaaten gebunden - Arbeitsstrukturen festlegen, Aufgaben festlegen - Art. 99 der Charta Aufmerksamkeitslenkung bei Bedrohung KONZEPT DER RESPONSIBILITY TO PROTECT - Grundlage ist die Schutzverantwortung der UNO, die das Interventionsverbot entkoppelt Handelt sich um ein Konzept (politisches Versprechen) der internationalen Politik und des Völkerrechts zum Schutz des Menschen Es werden geeignete Maßnahmen getroffen, um Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhindern. R2P ist in ihrer Schutzverantwortung dreigeteilt - Verantwortung zur Prävention (responsibility to prevent") - Wirtschaftliche / politische Unterstützungsmaßnahmen - Sollen das Entstehen von Gewaltkonflikten verhindern - Verantwortung zu reagieren (responsibility to react") - Dann wenn die Präventionsmaßnahmen nicht greifen - Es liegt eine akute Bedrohung des Lebens einer großen Anzahl an Menschen vor - Wiederaufbau (responsibility to rebuilt") - In Nachkriegssituationen BUNDESWEHR Aufgaben: • Terrorismusbekämpfung Beitrag zur Stabilität und Sicherheit (europäischen und globalen Rahmen leisten) • Unterstützung und Verteidigung von Verbündeten (GG Art. 24 (Abs. 2) • internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung • Sicherung deutscher Interessen (zB. in Form sicherer Handelsrouten) • Gewährleistung der nationalen Sicherheit und Verteidigung (GG Art. 87a). • Hilfe bei zB. Naturkatastrophen (GG Art. 35, Abs. 2) -> dazu zählen auch Rettung u. Evakuierung : im Verteidigungsfall-oder Spannungsfall, Schutz ziviler Objekte (GG, Art. 87a) ·Der Antrag wird. Wiefolgt "untersucht"). Ja oder nein? Budgetrecht entspricht der Einsatz der Finanzlage? Haushaltsplan? Art. 87a Abs. GG Verteidigungsausschuss • Einsatz vorbereiten (Finanzplan erstellen, eigene Sicherheit bedenken...) Wehrbeauftragten Art. 45a und b GG Drei Leitplanken für Bundeswehreinsätze: festgelegt vom BVerfG - 1994 Vorlage eines Mandates (Resolution) -> vom Sicherheitsrat der UNO Wichtig -Bundeswehr handelt immer im Rahmen von Bündnissen →keine militärischen Alleingänge ANTRAGSVERFAHREN → alias..der Weg 21 zum Mandal" Beratungen im UN-Sicherheitsrat • genauere Planung und Beratung über Mandat • Akteure und Bündnisse werden herangezogen -> multilaterale Handlungsrahmen Bundeswehr handelt immer auf Grundlage eines Bundeswehrmandats →BU NATO oder UN--Mission Parlamentsvorbehalt • koppelt die „Parlamentsarmee" direkt an eine Autorität -> beugt Alleingänge vor • Deutscher BT als Souverän der Bundesarmee Parlamentsarmee: Bundeswehr steht unter der Führung der Bundesregierung. Mandat geht also immer zum BT. Legitimation: - Art. 26: Verbot v. Angriffskriegen - Art. 879: Streitkräfte dienen grundsätzlich der Verteidigung des Staates • ausgehend von der Einschätzung in der UNO, der Europäischen Union oder der NATO • hierbei gibt es keine klaren Regeln → muss in Haushaltsplan aufgenommen werden (Art. 87) Auslandeinsätze nur legitim, wenn im Rahmen eines intern. Bündnisses jeder Einsatz der Bundeswehr benötigt Mandat des Bundestags & Zustimmung des Bundesrats. (Art. 15a) Die Bundeswehr darf lediglich in Notfällen und bestimmten Notsituationen eingesetzt werden, zu denen eine Naturkatastrophe, ein schwerer Unglücksfall, die Abwehr von Gefahren für den Bestand des Staates oder die freiheitliche demokratische Grundordnung, der Schutz von zivilen Objekten bei der Bekämpfung von bewaffneten oder organisierten Aufständigen oder der Verteidigungs- oder Spannungsfall zum Schutz ziviler Objekte zählen. 1; Antrag 2. Absolute Stellen (3.) Bundesregierung informiert Bundestag über folgendes: Mehrheit des Bundestages wird benötigt (.Parlamentsvorbehalt") Einsatzauftrag Einsatzgebiet •rechte Grundlagen • Höchstzahl an Soldaten •Dauer (geplant) • Kosten 0 SONDER FALL SYSTEM callectives Sichernert KONTRA hohe finanzielle Belastung • viele Leidtragende T Pro Schützt deutsche Bevölkerung - hält Krisen auf Distanz • schnelleres Erkennen des Gefährdungspotentials Kampf gegen Terrorismus Bündnispartner verteidigen - Solidarität -> Partnerschaften im intern. Rahmen • Deutschland muss sich nach Außen wehrhaft zeigen • deutsch. Interessen im Ausland durchsetzen Parlaments- beteiligungsgesetz" Soldaten sterben -> zivile Opfer zivile • Anwesenheit ausländ. Truppen vertiefe Konflikt (man wird selbst zur zur Kriegspartei / Teil d. Problems) Deutschland nimmt Besatzerrolle ein bisherige Einsätze nicht erfolgreich vereinfachtes Verfahren -> militär. Einsätze dienen nicht der Konfliktlösung • behindert selbstständige Konfliktlösung der Einheimischen Konfliktvermeidung als Form der Schuldaufarbeitung v. DTL • können zu Terror (auch in DEU) führen Sicherheitspolitische Entscheidungen auf nationaler & internationaler Ebene Ressortprinzip →Ressorts: Bundeskanzleramt • Befehls- und Kommandogewalt im Verteidigungsfall Bundesverfassungsgericht Auswärtige Amt (AA) für gesamte Außenpolitik zuständig ->Sicherheitspolitik juristische Aufsichtsinstanz Deutsche Bundestag Gestaltungsrecht über Haushaltsrecht ->legt Finanzrahmen der Ministerien fest Mitwirkungsrecht bel Verteidigungspolitik ->außert sich in Abstimmung über Antrage Bundesministerium der Verteidigung (Vg) - Befehls- und Kommandogewalt in Friedenszeiten Aktuelle Konflikte im Überblick SYRIEN-KONFLIKT FRAGILER STAAT - MALI islamistischer Terrorismus -> Destabilisierung zu spätes Eingreifen der Regierung Vermehrte Dürre: Menschen verzweifeln -> soziale Ungleichheit / Verteilung von Ressourcen Ursprünge: 2011 • Friedliche Proteste im Zuge des „Arabischen Frühlings" • Forderung nach politischen Reformen • Konflikt eskaliert zu einem Bürgerkrieg zwischen Sicherheitskräften der Regierung & verschiedenen Rebellengruppen 2012-2014: Macht islamischer Gruppen nimmt weiter zu • Islamischer Staat (-IS) baut seine Macht aus 2015: • Russland beginnt Unterstützung des Assad-Regimes • IS bekennt sich zu Anschlägen von Paris *Kampf gegen IS beginnt 2016-2020: • IS wird immer weiter zurückgedrängt Assad-Regime erobert weitere Gebiete zurück • Idlib ist die letzte verbliebene Rebellenhochburg - Assad-Regime bombardiert Provinz Idlib • Türkei rückt in Nordsyrien ein o Möchte eine Schutzzone“ unter türkischer Kontrolle errichten • Viele Menschen flüchten => Syrien & Türkei bekämpfen sich URSACHEN - Malikonflikt: gesellschaftlich: verdrängte Terroristen finden neue Rückzugsgebiete zunehmende Kriminalität (Drogenschmuggel, Waffenhandel) Menschen haben kein Vertrauen in Regierung starke Armut -> keine Chancen aufgrund von Bildungsdefiziten (Arbeitslosigkeit) viele ethnische Gruppen => versch. Interessen (=Ballungsgebiete) politisch: • Ausbreitung bewaffneter Gruppen wird gefördert Konflikte zwischen Bevölkerung und Regierung ( Kolonialherrschaft v. Frankreich) ökonomisch: wirtschaftliche Entwicklung sehr schlecht • Dürren und Naturkatastrophen Die Funktionen eines modernen staates: Sicherheitsfunktion: Gewährleistung von physischer Sicherheit für die Bürger -> nach innen und außen => zb. durch eine Armee, Verwaltung von Ressourcen Wohlfahrtsfunktion Verteilung materieller Ressourcen zur Unterstützung der Bürger => Sozial- Wirtschaftspolitik, Beschäftigung,- Bildung,- Gesundheits- und Umweltpolitk => Erhalt der öffentlichen Infrastruktur Legitimität/ Rechtsstaatlichkeit: politische Partizipation der Bürger und Rechtsstaatlichkeit => Stabilität der pol. Institutionen und der Qualität des Rechtsstaats Grundprinzipien sicherheitspolitischen Handelns Deutschlands Schutz der deutschen BürgerInnen und des gesamten Staatsgebiets Sicherheitspolitisches Stärkung und Führung der EU und Schaffunf eines gesamteuropäischen Sicherheitsordnung. (2) 3 Gemeinsames Handeln der NATO-Staaten sowie ein Interessenausgleich zwischen ihnen 4 Überprüfung und Weiterentwicklung internationaler Vereinbarung zur Sicherung der Rohstoffzufuhr, des Transports, der Informations- und Kommunikationswege Beachtung und Fortentwicklung der „normen- und wertbasierten internationalen Ordnung" unter besonderer Berücksichtigung des Völkerrechts und der Menschenrechte.