Menschenrechte und ihre Dimensionen
Menschenrechte bilden das Fundament unserer internationalen Ordnung und lassen sich in drei zusammenhängende Dimensionen einteilen:
1. Bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)
Diese umfassen die klassischen Freiheitsrechte wie das Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei, persönliche Freiheit sowie Religions- und Meinungsfreiheit. Dazu kommen Verfahrensrechte (faires Verfahren) und politische Teilhaberechte.
2. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt)
Diese garantieren Ansprüche auf Leistungen wie das Recht auf Arbeit, soziale Sicherheit, Gesundheit und Bildung.
3. Kollektiv- oder Solidaritätsrechte
Hierzu zählen das Recht auf Frieden, Entwicklung und eine saubere Umwelt.
Die ersten beiden Dimensionen sind als Individualrechte formuliert und können eingeklagt werden. Die Kollektivrechte sind hingegen als Gruppenrechte definiert, die eine Zusammenarbeit der Weltgemeinschaft erfordern.
Wichtige Wesensmerkmale der Menschenrechte sind:
- Universalität: Sie gelten überall für alle Menschen
- Egalität: Jedem Menschen werden sie gleichermaßen garantiert
- Unteilbarkeit: Sie müssen in ihrer Gesamtheit verwirklicht sein
💡 Für euer Abi wichtig: Zwischen Zivilpakt und Sozialpakt besteht theoretisch kein Rangunterschied, aber praktisch ist der Zivilpakt als individueller Anspruch formuliert und dadurch verbindlicher als der Sozialpakt, der eher als Zielbestimmung staatlichen Handelns gesehen wird.
Diese Menschenrechte bilden die ethische Grundlage für internationale Beziehungen und sind Maßstab für die Bewertung staatlichen Handelns.